Freitag, 24. Mai 2013

Datenschutz ist Täterschutz


Aufatmen in der Armenküche, das Ende des Bankgeheimnisses rückt näher. "Adieu Schwarzgeld!", jubelt die "Süddeutsche Zeitung" über die Einigung der EU-Staaten auf eine europaweite Pflicht für Banken, ausländische Kunden an die Finanzämter ihrer Heimatstaaten zu melden. Damit ist es weiterhin nicht verboten, ein Konto im Ausland zu führen und dahin Gelder zu überweisen, allerdings besteht eine vollinhaltliche Mitteilungspflicht zur Durchsetzung der Zahlung der fälligen Reichsfluchtsteuer auf die Erträge. Ab 1936 hatten die regionalen Finanzämter, die Hauptzollämter und die zur Überwachung der Devisenbewirtschaftung eingerichteten Devisenstellen bereits einmal mit dem eigens neugegründeten Devisenfahndungsamt in Berlin und den örtlichen Polizei- und Meldebehörden zusammengearbeitet, um eine möglichst lückenlose Überwachung der potentiellen "Steuerflüchtlinge" zu gewährleisten.

Vorerst haben Luxemburg und Österreich wider den Konsens der europäischen Demokraten eine schnelle Lösung noch vor dem Champions League-Finale verhindert. Die Entscheidung über die vollständige Aufhebung des überalterten, nicht mehr zeitgemäßen Bankgeheimnisses in der Europäischen Union wird aufs Jahresende vertagt, wenn die Bürger der EU mit dem Kauf von Weihnachtsgeschenken befasst sind. "Das ist ein schlechter Tag für Steuerbürger", triumphierte Österreichs Kanzler Werner Faymann.

Ziel ist es, automatisch Bankdaten aller Bürger mit allen Behörden in Echtzeit abzugleichen. Individuelle Geheimnisse über finanzielle Verhältnisse seien nicht mehr zeitgemäß, Transparenz über Bankguthaben, Versicherungen oder Firmenbeteiligungen sei das Motto, denn Datenschutz ist Täterschutz.

Im Prinzip ist auch Luxemburg damit einverstanden, an automatisch alle Daten über Zinseinkünfte von Ausländern an deren Heimatfinanzämter zu melden. Das werde den Bürgerinnen und Bürgern helfen, die derzeit bei Einnahmen aus Auslandsdividenden trotz bestehender Doppelbesteuerungsabkommen häufig doppelt zur Kasse gebeten werden. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte etwa vor zwei Jahren im norwegischen Steuerrecht einen Paragrafen entdeckt, nach dem deutschen Anlegern die norwegische Quellensteuer angeblich ganz oder teilweise erstattet werden kann. Konsequenz aus Sicht des BZSt: Da Banken nicht überprüfen könnten, ob die Aktionäre ihre Erstattungsmöglichkeit nutzen, wird ihnen die laut Doppelbesteuerungsabkommen zugesicherte Anrechnungsmöglichkeit der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer verweigert.

Aufatmen bei reichen Anlegern. Wenn die 27 EU-Mitgliedstaaten ihre Verhandlungen mit den Steuerparadiesen Liechtenstein, Monaco, Andorra, der Schweiz und San Marino abgeschlossen haben, geht die vollständige Aufhebung des Bankgeheimnisses im Dezember über die Bühne. Und zum Jubiläum von Jesu' Wiegenfest wird der gläserne Bürger geboren.

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