Samstag, 14. September 2013

Grüne: Billiglöhner bei Böll

Engagiert ist der Wahlkampf der Grünen für "faire Löhne und Sicherheit", es geht gegen Werkverträge und Leiharbeiter, zumindest soweit nicht die Leibeigenen der eigenen Bundestagsabgeordneten gemeint sind. Doch nicht nur im Hohen Hause, wo ein Heer von 4700 Beschäftigten in 622 MdB-Büros zu vordemokratischen, vorgewerkschaftlichen Konditionen zu arbeiten gezwungen wird, sondern auch in den angeschlossen Parking Lots für verdiente Ex-Funktionäre und gefallene Hoffnungsträger regiert nicht das grüne Wahlprogramm, sondern der nackte Verhandlungskapitalismus.

Das musste sich jetzt die grüne Heinrich-Böll-Stiftung von einem Berliner Arbeitsrichter bescheinigen lassen. Danach hat die von der ehemaligen grünen Führungsfigur Ralf Fücks und Barbara Unmüßig vom Kuratorium des Instituts Solidarische Moderne geleitete Stiftung sich unerlaubter Zeitarbeit bedient. Über Jahre hatte sie einen Leiharbeiter beschäftigt, der bei Konferenzen die Auf- und Abbauarbeiten erledigte. Angestellt war der Mann bei einer Zeitarbeitsfirma, die für gänzlich andere Aufgaben verpflichtet worden war. Die Böll-Stiftung wurde verurteilt, dem unrechtmäßig dauerhaft geliehenen Mann einen festen Arbeitsvertrag zu geben. Der sei wegen der unerlaubten Zeitarbeit automatisch zustandegekommen (Az.: 33 Ca 5347/13).

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, würde aber im Wahlkampf unerwünschte Wellen schlagen. Allerdings halten sich die Leitmedien angestrengt zurück: Nur die FAZ und der Tagesspiegel vermelden den bezeichnenden Vorfall aus dem Niemandsland zwischen politischem Anspruch an andere und eigener wirtschaftlicher Tätigkeit. Der Rest der Truppe schweigt feig still, wie immer, wenn es ans Eingemachte geht und der Ertrag eines Skandals den mit ihm einhergehenden Rufschaden des Gesamtsystems nicht zu übertreffen verspricht.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was mich ein wenig verwirrt ist, dass das deutsche Arbeitsrecht offenbar auch für die Grünen-Stiftung gilt. Ist es nicht üblicherweise so, dass Menschen, die die Chuzpe haben die Welt im Hinblick auf Rasse, Arbeiterklasse oder Mutter Gaia in gut oder todeswürdig einzuteilen, für sich I m m u n i t ä t bezüglich aller denkbaren Regeln in Anspruch nehmen? Wie kann der Kläger überhaupt ein Klagerecht gegen Grüne haben? Ja wo sind wir denn? Im ESM beispielsweise wurde ausdrücklich totale juristische Immunität aller damit befassten Personen formuliert.

Aus dem Jahresbericht der Grünen-Stiftung (http://www.boell.de/downloads/Boell_Jahresbericht2012.pdf) geht hervor, dass sie 2013 planmässig 53 Millionen Euro aus dem Steuerzahler presst.
Das sind rund 98 Prozent ihres Etats. (SPD- und CDU-Stiftung rund 135 Millionen). Wer jetzt glaubt der depperte Steuerzahler findet im Jahresbericht den Hauch eines Hinweises wie viel dieser seiner Kohle als „Gehalt“ in der Tasche von Fücks/Unmüßig landet, der irrt selbstverständlich. So ist es Recht. Den Jahresbericht zu lesen war mir übrigens ein innerer GrünenBundesParteitag.

ppq hat gesagt…

jeder darf nur so viel wissen, wie für die erfüllung seiner aufgabe unbedingt notwendig ist!

und steuern zahlen kannst du auch ohne zu wissen, wie viel der fücks dafür bekommt, die welt zu einem besseren ort zu machen

Anonym hat gesagt…

wer wählt die "Grünen" ?

und warum werden die nicht beseitigt ?