Montag, 15. September 2014

Parlamentsvorbehalt: Beinfreiheit für Einsatzgruppen

Was war das noch für ein Getöse damals, als Deutschland zum ersten Mal seit Kriegsende wieder Soldaten ins Ausland schickte. CDU und FDP waren dafür, die SPD und die Grünen zumindest anfangs dagegen, der Bundestag musste jedes Mal die Hand heben, ehe die "Parlamentsarmee" Minensucher in den zweiten Golfkrieg schicken, Flugabwehreinheiten zur Operation Desert Storm beisteuern und ein Feldlazaretts für die UN in Phnom Penh aufbauen durfte.

Seitdem hat sich die Bundeswehr als weltweite Friedensmacht etabliert, heute stehen deutsche Truppen in zwölf Ländern, allen Einsätzen hat der Bundestag zum Teil mehrfach zugestimmt, wie es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auus dem Jahr 1994 verlangt hatte.

Ein Vierteljahrhundert nach der Rückkehr Deutschlands auf die Kriegslandkarte geht das Land nun den logischen nächsten Schritt: Die Entsendung von 40 Fallschirmjägern in den Irak, die dort kurdische Separatisten an deutschen Waffen ausbilden sollen, soll erstmals ohne Genehmigung des Bundestages über die Bühne gehen. Zwar glauben Experten wie der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, dass vorherige Zustimmung des Bundestages zwingend erforderlich sei, "wenn deutsche Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden – und sei es nur als Ausbilder und Berater". Doch nachdem eine erste Testmission mit sechs Soldaten, die ohne Plazet des Bundestag in den Irak geschickt wurden, von den Parlamentariern aller Parteien widerspruchslos akzeptiert wurde, folgt auch das größere Truppenkontingent jetzt ohne die bisher verfassungsrechtlich notwendige Parlamentsabstimmung.

Möglich macht das ein definitorischer Trick, den ein Bundeswehr-Sprecher erklärte: Bei der "Reise" (dpa) der Soldaten aus dem Fallschirmjägerbataillon 261, des Luftlandeunterstützungsbataillons 262 und der Luftlandepionierkompanie 260 handele es sich nicht um einen Bundeswehreinsatz, sondern lediglich eine Unterstützung und eine Hilfeleistung für die irakischen Kurden.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Als der deutsche Reichskanzler (1933 - 45) den italienischen Truppen aus der Patsche half, war das auch kein militärischer Einsatz in Griechenland oder Afrika. Nur eine Hilfeleistung. Außerdem kann man das nicht vergleichen.

Wir sind eine Demokratie, deren Offiziere lediglich Bürgerkriegsparteien unterstützen. In der Ukraine oder dem Irak. Nicht wie die Legion Condor in Spanien. Das muß man differenzieren. Wir haben aus der Geschichte gelernt, daß man auch mal zu den Waffen greifen muß, wenn es um die Sache geht.

Anonym hat gesagt…

Seit wann wird bei der Mafia abgestimmt wer-wo-wohin geschickt wird.

Wobei ich selbstverständlich das Vasallenregime "Bunte Republik Schland" nicht als Mafia bezeichnen würde.

Niemals und nimmer nicht.

Die Mafia schützt bei pünktlicher Bezahlung des Schutzgeldes ihre Klienten, das macht die BuReSchland natürlich nicht, im Gegenteil.

Sind die Kurden eigentlich moderate Rebellen, von denen der Schwarze Mann im Weißen Haus fabuliert, oder sind die unmoderiert?

ppq hat gesagt…

modereat sind die peschmerga von PUK und PDK. nicht mehr erwähnt werden die kämpfer der PKK, damit keine verwirrung darüber entsteht, dass der westen terroristen unterstützt. tut er natürlich nicht, also nur ganz moderate, gemäßigte, liberale

Anonym hat gesagt…

Ja ja es sind alles da Moderate Terroristen, halt einfach ungeübt in Anwendung und Ausführung. Man muss nur ein bisschen helfen. Der nächste Schritt, sie werden nach Europa eingeladen.

eulenfurz hat gesagt…

Natürlich ist sowas reine Definitionsfrage: Krieg wird zu Friedenseinsatz und dieser zum Völkerfreundschaftsaustausch. Dann braucht man auch keine Kriegserklärung und keine parlamentarische Zustimmung.

Aber das ist doch auch mal ein spannender Gerichtsbeschluss zur Verfassungsfeindlichkeit:

"Ein Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung liegt dabei insbesondere vor, wenn Gewalt in das Verhältnis von Völkern hereingetragen wird, wobei es ausreicht, dass [der Unterstützer] Gewalt nicht selbst ausübt, aber Gruppierungen unterstützt, die ihrerseits durch Ausübung von Gewalt das friedliche Miteinander der Völker beeinträchtigen."

Thüringer Oberlandesgericht Az.: 9 W 140/13 zur Verfassungsfeindlicheit einer Gruppierung

Volker hat gesagt…

Enttäuscht, entsetzt, empört und überhaupt.
"gebietsrevisionistische und revanchistische Bestrebungen"
wäre ein Grund für die "Versagung der Eintragung im Vereinsregister".
Unglaublich, dass irgendwieviel Jahre nach Auschwitz ein deutsches Gericht ein so offen palästinensophobes Urteil spricht.

eulenfurz hat gesagt…

@Volker
Den Gerichtsbeschluß mal abgleichen mit der Unterstützung von (Bürger-)Kriegsparteien durch BRD-Regierung und -Opposition - die erfüllen alle Maßstäbe für eine Verfassungsfeindlichkeit, wohingegen der inkriminierte Schlesierverein eben NICHT verfassungsfeindlich ist.

Das ist doch spektakulär - der Verfassungsschutz hat jahrelang die Falschen stigmatisiert!

apollinaris hat gesagt…

Der Kurde ruft,
die Merkel folgt,
die Sturmgewehre kommen,
auch Handgranaten sind schon da
und Fallschirmjäger springen
wie einstmals unter Adolf H.
und alles ist ganz wunderbar.

Die Moslems schlachten Moslems ab, da braucht es nicht einmal ein Grab,
Hauptsach`, der Kopf ist abgehackt,
dann geht es weiter Zack auf Zack -
und gibt es keine Moslems mehr
macht man sich über Christen her.

Wie gut, dass wie Obama weiß,
der Islam von dem Leid nichts weiß,
d`rum bau`n wir weiter Großmoscheen,
seh`n unser Land rasch untergehen,
der Letzte macht das Licht aus dann
und zieht zum Friedhof seine Bahn.

Im Krematorium zuletzt,
das Licht geht aus
und unverletzt der Pfarrer steigt von dort hinaus zu werden ein Imam oh Graus.

Das war des Buntschlands Untergang, es dauerte dann doch nicht lang. Und Adolf H., der feixt im Keller, mit Islam ging es halt doch schneller als mit dem Hakenkreuz,
erklärt der Führer - und ihn freut`s.