Samstag, 20. Februar 2016

Bargeldverbot: Geheimer Fahrplan zur Überweisungssteuer

Schon lange ist Staatsanwälten, Polizei und führenden Innenpolitikern klar, dass nur Kriminelle bar zahlen. Immer wieder fliegen sie auf, die Drogen-, Kinder- und Waffenhändler, Kofferräume voller Scheine, am liebsten 500er. Mit dem Geld finanzieren sie den internationalen Terror, Zentrifugen für den Iran und Embargobrecher, die Putin trotz der EU-Sanktionen mit schwäbischen Spezialitäten versorgen.

Dennoch: das eigentliche Ziel des von Bundesregierung und EU angestrebten Bargeldverbotes ist nicht das Austrocknen des kriminellen Untergrundes. Wie ein geheimes Papier aus dem Finanzministerium verrät, geht es perspektivisch vielmehr um die Abschaffung des sogenannten Dunkelfeldes, in dem Bürgerinnen und Bürger bisher Zahlungen leisten können, ohne dass der Staat darauf Steuern erheben kann. Im Strategiepapier einer Arbeitsgruppe aus EZB, Bundesbank, Kreditanstalt für Wiederaufbar, Finanzministerien und Innenresorts, das unter dem Schlagwort "Coalmine" läuft, heißt es dazu, dass durch solche vermeintlich privaten Transaktionen außerhalb einer nachprüfbaren Buchhaltung im Jahr allein in Deutschland ein Steuerschaden von rund 900 Milliarden Euro entstehe. "Würden diese Transaktionen erfasst, könnten sie besteuert werden", schreiben die Verfasser, die deshalb entschieden dafür plädieren, Barzahlungen generell zu untersagen.

Die Logik hinter dieser Empfehlung erschließt sich schnell. Bargeld ist ein Zahlungsmittel aus dem Schattenreich, das unregistriert kursiert und deshalb kaum besteuerbar ist. In Zeiten verstärkter Inanspruchnahme durch zahlreiche Krisen weltweit ist der Staat aber darauf angewiesen, finanzielle Reserven zu mobilisieren. Derzeit belegt der deutsche Staat Einnahmen seiner berufstätigen Bürger mit Steuern und Abgaben von knapp 50 Prozent. Die Gewinne aus Spareinlagen werden mit einen Viertel belegt, die Ausgaben der Bürger an der Ladenkasse wiederum mit Steuern in Höhe von einem knappen Fünftel belastet - allerdings nur, so lange der Bürger sich in offiziell zugelassenen Läden und bei offiziell angemeldeten Handwerksbetrieben versorgt. "Daraus entsteht eine Erfassungslücke von 40 Prozent der verfügbaren Einkommen", heißt es im Strategiepapier. Bürger könnten mit diesem Geld "tun und lassen, was sie wollen, ohne dass der Staat aus dem Kursieren des von ihm emittierten Geldes Einnahmen erzielt."

Hier will das Projekt "Coalmine" Abhilfe schaffen. Mit der Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen wird ein erster Schritt getan, später soll das gerade bei den Deutschen so geliebte Bargeld ganz verboten werden. Schwarzarbeit, Drogengeschäfte, Geldwäsche, Steuerhinterziehung – alles das würde dann unmöglich, da die nur noch durch elektronische Überweisung möglichen Zahlungen ohnehin grundsätzlich mit einer neuen, von den "Coalmine"-Hirnen erdachten Zahlungssteuer belegt würden: Auf jede Transaktion, unabhängig vom Zweck, fiele eine "sozialverträglich geringe prozentuale Abgabe" an, wie es in dem Papier heißt.

Mit einer voraussichtlichen Höhe von etwa 0,05 Prozent des Zahlungsvolumens wäre die für den Einzelnen kaum zu spüren - bei einer Überweisung von 100 Euro fielen gerademal 5 Cent Zahlungssteuer an, die zudem durch den Finanzminister sofort wieder einen guten Zweck wie dem Ausbau der Kinder- oder Flüchtlingsbetreuung zugeführt würden. Dennoch fürchten die Hirne hinter dem Plan, dass Bürgerinnen und Bürger eine Belastung vermeiden und auf Barzahlung ausweichen würden, so lange das möglich ist. Deshalb empfehle man dringend ein Bargeldverbot vor der Einführung der Überweisungssteuer durch den Bundestag.

Ein weiteres Argument der Befürworter ist die Möglichkeit, nach der erfolgten Bargeldabschaffung Sparvermögen zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit mit Negativzinsen zu belegen. Diese "Sparerabgabe" genannte Möglichkeit bedinge ein vorheriges Schließen von Schlupflöchern wie dem Horten von Bargeldbeständen unter Kopfkissen und in Küchenschränken.

Noch nichts ist über den Zeitplan zur Einführung des Bargeldverbotes, der Zahlungssteuer und der Sparerabgabe bekannt. Kanzlerin Angela Merkel plädiert für eine europäische Lösung, dort hat Deutschland derzeit noch Nachholbedarf. In zwölf Staaten in Europa gibt es bereits Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen.

In Spanien etwa gilt seit 2012 bei Barzahlungen eine Obergrenze von 2500 Euro, Italien erlaubt nur Zahlungen bis 3000 Euro. Auch Frankreich schützt seine Bürger mit dem Hinweis auf Gesundheitsgefahren durch dreckiges Bargeld - einer Studie des Kreditkartenanbieters Mastercard zufolge befinden sich auf einer durchschnittlichen europäische Banknote 26 000 potenziell gesundheitsschädliche Bakterien - ein einer ersten Stufe durch ein eingeschränktes Bargeldverbot mit Obergrenze.

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