Mittwoch, 18. Mai 2016

Gebrauchsanleitung für Schmähdichter: An den Grenzen des deutschen Humors

Ein Witz muss nicht lustig sein, denn Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Satire aber darf alles, so lange sie nicht gegen deutsche Gesetze verstößt, denn Satire ohne Grenzen ist es, die Zivilisation von Barbarei unterscheidet.

Doch was Goethe noch recht war, ist Deutschland heute zu links: Das Landgericht Hamburg hat dem Medienkünstler und Schmähdichter Jan Böhmermann jetzt auf Antrag des türkischen Staatschefes Erdogan untersagt, Teile seines Gedichtes über den türkischen Staatschef zu wiederholen. Zwar handele es sich bei dem gedicht, so das Gericht, um Satire und damit um Kunst. Die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit aber greife hier nicht, weil die Freiheit der Lehre nicht von der Treue zur Verfassung entbinde.

Konkret darf Böhmermann damit nicht mehr behaupten, das Erdogan "sackdoof, feige und verklemmt" ist, sein "Gelöt schlimm nach Döner" stinke und "selbst ein Schweinefurz" schöner rieche. Behaupten darf er dagegen weiterhin, Erdogan schlage Mädchen und er trage dabei "Gummimasken".

Das Landgericht, das für seine prominentenfreundlichen Entscheidungen bekannt ist, sah es als erwiesen an, dass Böhmermann in diesen Passagen des Gedichts die Grenze zwischen Satire und ehrverletzenden Schmähungen überschritten habe. Die Verwendung "rassistisch einzuordnender Vorurteile und einer religiösen Verunglimpfung" sowie sexuelle Bezüge gingen über das Maß hinaus, das Erdoğan hinnehmen müsse. Die Beleidigungen seien zwar "satirisch gemeint, letztendlich aber vorurteilsgetrieben".

Damit spielt das Gericht auf die Passage an, in der Böhmermann Erdogan mit dem Ficken von Ziegen in Zusammenhang gebracht hatte. Dass er "Minderheiten unterdrücke", dürfe hingegen weiter behauptet werden - im Gegensatz zu den Teilen des Verswerks, in dem es heißt "Jeden Türken hört man flöten: Die dumme Sau hat Schrumpelklöten."

Verboten worden ist auch das drastische Finale des Poems, in dem behauptet wird, dass von Ankara bis Istanbul jeder wisse, "dieser Mann ist schwul, pervers, verlaust und zoophil - Recep Fritzl Priklopil". Priklopil hatte selbst zwar nicht gegen die Behauptung geklagt, dass "sein Kopf so leer wie seine Eier" sei und er zudem "der Star auf jeder Gangbang-Feier". Weil Böhmermann aber den Satz "bis der Schwanz beim Pinkeln brennt, das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident" hinterhergeholpert hatte, schloss das Gericht, dass die Würde des Staatsmannes, nicht die des Kampusch-Entführers beeinträchtigt sei.Anderenfalls hätte auf Störung der Totenruhe entschieden werden müssen - ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Die Passage "Kurden treten, Christen hauen" bleibt trotz der wichtigen Rolle, die die Türkei bei der Sicherung der europäischen Außengrenzen spielt, vorerst gestattet. Die krude These, Erdogan schaue bei dieser anstrengenden Beschäftigung "Kinderpornos", muss hingegen künftig ebenso unterbleiben wie die von Böhmermann verbreitete öffentliche Vermutung, dass der führende tückische Politiker nachts "statt schlafen Fellatio mit hundert Schafen" treibe.


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

trägt der Gummimasken wenn er Mödchen schlägt ?

ist der sm Praktikologe ?

fragt besorgt : der Bernd ; Krautchan Fachjournalist

Anonym hat gesagt…

Vitzlis Vierter ist zu einer Seiher-Veranstaltung von eitel Freaks verkommen, aber auch hier nähre ich allmählich Zweifel darüber, ob das bisherige Niveau zu halten wäre.

ppq hat gesagt…

ich verstehe kein wort

Anonym hat gesagt…

Du, der Du bei Rolf gezecht zu haben behauptest, verstündest kein Wort? Na, na.

ppq hat gesagt…

keines. wer ist vitzli?