Samstag, 3. September 2016

Thüringen: Erster Landtag verbietet Burka

Die Bundespolitik debattiert noch, der Thüringer Landtag aber handelt bereits. Als erstes Länderparlament ist das von der Linken dominierte Hohe Haus in Erfurt vorgeprescht und hat den sogenannten Niqab, eine archaische und rituelle muslimische Tracht, verboten.

Alle Parteien waren sich dabei einig: Der Fraktionschef der Grünen, Dirk Adams, nannte Niqab-Auftritte in der Öffentlichkeit „unterirdisch“. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, schloß sich an und sprach von „unwürdig“. Der Linken-Abgeordnete Steffen Dittes schrieb in dem Kurzbotschaftendienst mit drastischen Worten, Verschleierung sei „nicht Ausdruck von Religiosität, sondern Ausdruck von Dummheit“. Am anderen Ende des politischen Spektrums stellte die AfD-Abgeordnete Wiebke Muhsal klar: „Das Verbot der Vollverschleierung ist der richtige Weg, unsere freiheitliche Grundordnung zu schützen.“

Sowohl Niqab wie auch Burka verhüllen das Gesicht und lassen nur schmale Sehschlitze frei, im Fall der Burka in der Regel durch ein handgewebtes Stoffgitter. Dennoch hat sich um die Frage, wie erlaubt oder wie verboten es sein soll, die Ganzkörperverhüllung zu tragen, eine rege Diskussion vor allem unter Deutschen entwickelt. Was den einen als Unterdrückung der Frau gilt, ist den anderen freie Willensentscheidung, die sich allen Vorgaben durch Gesetze entziehen muss. Wer sich entscheide, sich zu verhüllen, habe das Recht dazu, heißt es hier. Während Verbotsfetischisten ungeachtet der persönlichen Freiheit der Kleiderwahl eingreifen wollen. Sie verweisen auf das Vermummungsverbot als Beispiel.

Über diese noch nicht beendete Diskussion hat sich nun ausgerechnet das Parlament des linksregierten Thüringen im Geist eines höheren Rechts hinweggesetzt: Parlamentspräsident Christian Carius ließ gar keine Debatte um das Für und Wider zu, sondern reagierte umgehend und entschlossen. Der Niqab sei „wirklich peinlich", befand er und erteilte einer zufällig im Saal befindlichen Trägerin einen Ordnungsruf. "Nonverbale Äußerungen“ wie das Tragen eines Gewandes mit einer vermuteten religiösen Botschaft seien im Parlament nicht zulässig. Die Trägerin wurde gebeten, das umstrittene Gewand abzulegen, was sie daraufhin auch tat.

Der Thüringer Landtag ist damit der erste Ort in Deutschland, an dem ein Burka-Verbot tatsächlich gilt.



1 Kommentar:

'Roth, empört' hat gesagt…

Tja
... es kommt immer drauf an, WER was sagt (und wenn es etwas Vernünftiges ist),
WER etwas Absurdes tut (und wenn es eine Burka tragen ist)
WER den politischen Heuchlern den Spiegel vorhält.