Sonntag, 21. Mai 2017

Kampf gegen Fake News: Bundesbehörde mahnt Leitmedien ab

Frei erfundene Fake News: Donald Trump ist dieser Tage keineswegs auf seiner "ersten Auslandsreise".

Noch ist das neue Schutzgesetz zur Wahrheitsdurchsetzung im Internet (NetzDG) noch nicht durch den Bundestag, da macht Justizminister Heiko Maas schon klar, dass auch seriöse Blätter und Magazine sich bei der Verbreitung von Falschnachrichten künftig warm anziehen müssen.


 Wie Herrfried Hegenzecht, als Chef des Bundesblogampelamtes (BBAA) im mecklenburgischen Warin seit Jahren in vorderster Linie gegen Schund und Schmutz im Netz kämpfend, gegenüber PPQ erklärte, hat seine Behörde sowohl das ehemalige Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" wie auch die frühere konservative "FAZ" und eine Reihe weiterer Presseorgane und Onlinemedienwegen der Verbreitung von sogenannten "Fake News" abgemahnt. Im Raum steht eine Strafe in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro, die beide Pressehäuser in ernste wirtschaftliche Probleme bringen könnte.

Flächendeckend verbreitete Fake News


Konkret geht es in allen Fällen um Beiträge, in denen behauptet wurde, dass der neue US-amerikanische Präsident Donald Trump auf seine "erste Auslandsreise" gegangen sei. Zum Teil großflächig, heißt es beim BBAA, stellten Autoren der jetzt abgemahnten Blätter und Sender die krude These auf, Donald Trump sei jetzt zum ersten Mal im Ausland unterwegs. "Donald entdeckt die Welt" habe der "Spiegel" behauptet, mit der frei erfundenen Behauptung, "Donald Trumps erste Auslandsreise ist ein Mammutprogramm" locke der staatliche Deutschlandfunk seine Leser auf dieselbe falsche Fährte. Auch RP-Online schlage in dieselbe Kerbe und versichere "Seine erste Auslandsreise führt Donald Trump in einen Staat mit einem steinzeitlichen Rechtssystem: Saudi-Arabien", die WAZ verstärke den falschen Eindruck, indem sie schreibe "Neun Tage, fünf Länder: Trump tritt erste Auslandsreise an".

Bei allen Artikeln handele es sich jedoch um reine Erfindungen, so das Blogampelamt in einer amtlichen Mitteilung. Donald Trump sei nach einer umfassenden Prüfung durch die Fake-News-Checker des BBAA in den 70 Jahren seines Lebens durchaus bereits im Ausland gewesen. So habe er in Schottland einen Golfplatz eröffnet, er habe Dubai besucht, sich in Istanbul aufgehalten, es gebe sogar Filmsequenzen, die den heutigen US-Präsidenten in Moskau zeigten. Auch Panama und Deutschland habe der frühere Geschäftsmann in der Vergangenheit bereits besucht.

Archive zeigen Trumps zahlreiche Auslandsreisen


"Damit ist klar, dass es sich bei der Behauptung, Trump absolviere gerade seine ,erste Auslandsreise' und eine sogenannte Fake News handelt", stellt BBAA-Chef Hegenzecht fest. Nach den Vorgaben des NetzDG, mit dem Heiko Maas für mehr Verlässlichkeit und Sauberkeit im Internet sorgen will, müssen die entsprechenden Falschnachrichten nunmehr innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. daruf hatte sich die Regierungskoalition bereits im Januar geeinigt. Die große Koalition will demnach künftig darauf bestehen, dass Anbieter von Internet-Plattformen, auf denen Nachrichten verbreitet werden, auf Beschwerden über Fake News innerhalb von 24 Stunden mit einer Löschung reagieren. Sonst droht ihnen eine empfindliche Strafzahlung.

"Das Bußgeld muss wirken und im Zweifel auch weh tun", bestätigte Unionsfraktionschef Volker Kauder die harte Linie gegen Fake News. Bisher seien die Nachrichtenplattformen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu wenig nachgekommen, Hasskommentare und gefälschte Nachrichten mit verleumderischem Charakter zu löschen. "Einem 70-Jährigen nachzusagen, er sei nun zum ersten Mal im Ausland und ,entdecke die Welt', das grenzt natürlich schon an Rufmord", stellt Herrfried Hegenzecht für das BBAA als oberste Meinungsfreiheitsschutzbehörde klar. Kompromisse könne es in einem Fall wie diesem nicht geben, auch wenn das NetzDG noch nicht in Kraft getreten sei, wolle das BBAA die künftige Löschpraxis nachdrücklich einfordern, sagte Hegenzecht. "Es geht hier auch um den Eindruck, den Deutschland in der Welt erweckt", glaubt er. "Bei unseren Partnern bei den US-Behörden sieht man solche groben Erfindungen sehr kritisch."

Meinungsfreiheitsschutz auf dem Vormarsch: "Gesellschaftliche Regeln ändern, indem wir das Verhalten der Menschen ändern, das muss unser Ziel sein."

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dieses Gesetz ist so dermaßen offensichtlich verfassungswidrig und antidemokratisch, man denkt man ist irrenhaus.

Danke ppq für die sarkastische aufarbeitung.

ppq hat gesagt…

was heißt hier sarkastische aufarbeitung? der artikel beruht auf einer amtlichen pressemitteilung aus dem BBAA. ich bitte doch nachdrücklich darum, seriöse pressearbeit zur aufklärung der bevölkerung vor den gefahren der fake news, wie sie die faktencheckerabteilung von PPQ ehrenamtlich im auftrag und mit finanzieller unterstützung der meinungsfreiheitsschutzabteilung BBAA betreibt, nicht in einen topf zu werfen mit den billigen und schmiererischen märchenerzählereien von sogenannten "leitmedien", die vom BBAA hier am beispiel der erstunkenen und erlogenen stories über eine angebliche "erste auslandsreise" von donald trump punktgenau enttarnt worden sind.

Gernot hat gesagt…

Na ja, man darf ja nicht kleinlich sein.
Das Weglassen der Ergänzung "als US-Präsident" dient natürlich ausschließlich der Platzeinsparung und nicht etwa der Erweckung des Eindrucks, Trump wäre ein nicht über den Tellerrand Amerikas blickender, unerfahrener, eremitischer, rotnackiger Bauernlümmel von irgendeiner mittelamerikanischen Drecksfarm, deren ebene Gülle- und Kunstdüngerfelder bis zum Horizont reichen.
Wer Wahrheitsmedien solcherlei Absicht unterstelltt, ist Populist, nein, Faschist, und außerdem kann er "seine Behauptung nicht mit Fakten belegen" (was nun, und das wissen die Redakteure, wirklich nicht geht).

ppq hat gesagt…

doch, kleinlich. dem muss ich widersprechen. weglassen ist, wie schreiben auch, ein handwerk, das nur ausgeübt werden sollte, wenn es nicht an den notwendigen kenntnissen zur ausübung fehlt. weglassen ist immer möglich, wo der verbleibende restgehalt an sinn den sinn nicht sinnentstellt.

macht man aber aus "HFC siegt nicht" eine schlagzeile die, weil der platz knapp ist, "HFC siegt" lautet, dann ist das kein weglassen, sondern plumpe manipulation.

im fall des HFC für jeden erkennbar, denn der siegt ja nicht mehr. aber bei trump? wer soll bei diesem irren wissen, dass er wirklich schon häufiger im ausland war?

Gernot hat gesagt…

Ähm, genau das habe ich doch ausgedrückt, mittels der Mittel wie ppq sie manchmal verwendet :-)

ppq hat gesagt…

und ich tat auf dieselbe weise antworten. nur, damit keine klarheiten bleiben