Montag, 3. Juli 2017

Warum Journalisten entscheiden, über manche Bundestagsbeschlüsse nicht zu berichten

Sicherheitshalber ein alternatives Bild zur Illustration: Die "Tagesschau" nutzt den vollen Plenarsaal von der Ehe-für-alle-Abstimmung zur Bebilderung der Entscheidung zur Einführung des NetzDG.

Es war eine neue, mutige Entscheidung im Bundestag. Unter breitestdenkbarer Aufmerksamkeit der Medien entschied das Hohe Haus am Freitag die Einführung der Ehe für alle. Ein Weltereignis im Landesmaßstab, live im Fernsehen, kommentiert, diskutiert, mit Umfragen unterlegt und in einem vollen Plenarsaal leidenschaftlich und mit Konfettiregen gefeiert.

Wenige Minuten später dann der Beschluss über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, eine Rechtsvorschrift, mit der Bundesjustizminister Heiko Maas die Meinungsfreiheit im Internet um die Möglichkeit vermindert, nicht strafbare, aber rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen.

Verglichen mit der Berichterstattung um die Ehe für alle fand eine Information über das NetzDG öffentlich nicht statt. Ein paar Zeilen im Kleingedruckten, ein wenig Hinterbänklerapplaus von subalternen Hauptstadtkorrespondenten auf der Suche nach Anerkennung in den Pressestellen der Koalitionsparteien. Mehr kam nicht, obwohl die Maas-Gesetzgebung eine einschneidende Veränderung des Lebens für mehr als 60 Millionen deutsche Internetnutzer mit sich bringt. Niemand kann künftig mehr genau wissen, was er noch schreiben und sagen darf, bis wohin die Reste der Meinungsfreiheit reichen und wann das bislang nicht definierte Konstrukt der "Rechtswidrigkeit" greift.

Warum das so ist, hat das Magazin "Focus" jetzt in einem Beitrag in eigener Sache klargestellt: Manche Geschichten würden nicht wiedergegeben, weil Leserinnen und Leser mit den darin enthaltenen Informationen einfach nicht zurechtkämen. Wie immer in solchen Fällen, gebe man dann nicht alles, was berichtenswert scheine, an Leser weiter. Denn klar, dass Rechtspopulisten, Regierungsgegner und Feinde der FDGO nur darauf warteten, missverständliche Entscheidungen wie die über die künftige Internet-Hygiene für ihre verfassungsfeindlichen Interessen zu nutzen.

"Schnell haben diese Leute verstanden, dass ihnen ihre Bereitschaft, jede menschliche Grenze zu überschreiten, einen wichtigen Vorteil bringt: Aufmerksamkeit, einerseits bei potenziellen Anhängern - andererseits bei der entsetzten Öffentlichkeit. ", heißt es im Text, der um Verständnis dafür wirbt, dass manche Dinge unausgesprochen bleiben müssen, wenn wir unser friedliches, freundliches und buntes Europa weiter voranbringen wollen. Journalisten rängen natürlich angesichts des für die Väter der Verfassung sicherlich unfassbaren Textes des NetzDG um Worte, doch den Gefallen, deshalb ausführlich über die neuen brutalen Regeln zu berichten, dürfe man den Hetzern Hassern und Zweiflern nicht geben, gegen die sich die verschärfte Sprachetikette in sozialen Netzwerken ja gerade richtete.

Deshalb verließen die meisten der Abgeordneten direkt nach der Verabschiedung der Ehe für alle fluchtartig das Parlamernt, deshalb waren es nur noch vier Handvoll Parlamentarier, die absprachegemäß in freier Gewissensentscheidung die Hand hoben, um das NetzDG Wirklichkeit werden zu lassen. Auch die "Tagesschau" habe deshalb anlässlich der Verabschiedung des Maas-Gesetzes entschieden, Bilder der Verabschiedung der "Ehe für alle" zu zeigen (oben). Den den Gefallen müsse man Kritkern und Quertreibern nicht tun: Darzustellen, wie wenig demokratischer Kontrolle es bedürfte, die Axt an eines der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu legen.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Grossartige Arbeit! Danke.

Anonym hat gesagt…

Ging es beim NetzDB überhaupt um Meinungsfreiheit, oder war der Shitstorm geplant, um das eigentliche Ziel zu verschleiern? Bei "rechtswidrig aber nicht strafbar" denke ich zuerst an Streamingseiten. Ich bin die Liste unter NetzDG §1 Abs. 3 nicht durchgegangen, aber mich würde überaschen, wenn Urheberrecht da keine Rolle spielte.

Gernot hat gesagt…

Bei Straftaten muss zur Verurteilung Tatbestandmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Rechtswidrig ist die tatbestandsmäßige Tat, wenn der Täter keinen Rechtfertigungsgrund/kein gesetzliches Recht hat, die tatbestandsmäßige Handlung zu begehen, also z.B. rechtmäßige Amtsausübung oder rechtfertigenden Notstand oder Notwehr/Nothilfe.
Das entstammt ungefähr dem 1. Jurasemester. Es blieben also nur tatbestandsmäßige Vergehen verfolgbar, theoretisch, wobei die Tatbestandsformulierungen einiger Strafrechtsparagrafen nach Auffassung mancher bedenklich an den Rechtsgrundsätzen der Rechtsklarheit und Überschaubarkeit der Rechtsfolgen kratzen.

P.S.: Warum muss ich bei der Auswahl von "Personenkraftwagens" ständig auf Lkw-Fotos klicken?

Anonym hat gesagt…

re Gernot : weil der Personenkraftwagens nunmal vom Internetz vorgegeben wurde .

Reichssicherheitshauptamt /Fachbereichsleiter Spamabwehr , Bildgebungsverfahren und künstliche Dialektik .

na ? wer weiß es ?

Heiko ?

Gernot hat gesagt…

Sind Kastenweißbrote im Internetz "Pkws", was immer das sein sollen? Ich hielt sie für Lkw.

Anonym hat gesagt…

O Gernot - "Muß ist eine harte Nuß" - heißt es.
Der Mörder an Gerhard Kaindl wurde wegen "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" belangt (Messer in den Rücken) - ein Arschtritt wider eine Zecke war "schwere Körperverletzung". (Zugegeben, mein Huftritt vor zwanzig Jahren wäre das in der Tat gewesen, aber das Alter bricht den Frieden, den der Ger ihm gab ...)
Unschuldsvermutung, Notwehr/Notstand, vor allem aber: Verhältnismäßigkeit - alles papperlapapp. Es ist müßiges Tun, auf - angeblich - bestehendem Recht herumzureiten.