Mittwoch, 6. September 2017

Nach Lieferwagenterror: EU verschärft Fahrzeugrecht

Auch mit Frontschilden aufgerüstete Terror-Jeeps sind demnächst verboten.

Die Regeln für den Besitz und den Betrieb von Kraftfahrzeugen werden strenger: Nach langen Verhandlungen haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten auf neue Regeln geeinigt - auch als Reaktion auf den Terroranschlag von Barcelona.


Es waren lange und zähe Verhandlungen, doch dann ging es doch ganz schnell. Nur zwei Wochen nach den Anschlägen von Spanien wird das Kraftfahrzeugbesitz- und Betriebsrecht in der EU teils deutlich verschärft: Am Dienstag teilten Vertreter der EU-Mitgliedstaaten mit, dass man sich mit der Kommission und dem Europaparlament auf die Neufassung der sogenannten Kfz-Richtlinie geeinigt habe.

Die EU-Kommission hatte bereits nach dem Terroranschlag von Nizza, bei dem ein Auto als Tatwaffe benutzt worden war, mit einer Überarbeitung der Richtlinie begonnen. Ein zentrales Ziel war das Verbot der Benutzung von Kraftfahrzeugen zu „nicht üblichen Zwecken“, wie es heißt. Besonders betroffen sind hier Vans, Kleintransporter, Lkw und Lieferfahrzeuge, die als besonders oft verwendete Tatmittel von Terrorgruppen gelten. Während Pkw meist nur eine Breite von bis zu zwei Metern haben, kommen größere Fahrzeug auf drei und mehr Meter. Das ermöglicht Terrorbanden eine große Präzision bei Amokfahrten durch belebte Straßen.

EU reagiert auf Lieferwagenterror


Dennoch war es bisher einfach, an die von der EU als „Großfahrzeuge“ definierten Transport-Kfz heranzukommen. Mieten, stehlen, kaufen, alle Möglichkeiten waren denkbar, so dass derartig gefährliche Fahrzeuge - bekannte Beispiele sind VW-Transporter oder Fiat-Vans - wiederholt bei Amokläufen und Terroranschlägen eingesetzt werden konnten. Auch in Barcelona wurde mit einer solchen Waffe getötet, dutzendfach, feige und hinterhältig.



Zwar konnte die EU-Kommission nicht damit durchsetzen, alle Varianten von Großfahrzeugen eu-weit zu verbieten, um dem Terror das Wasser abzugraben. Aber die neue scharfe Richtlinie macht dennoch Hoffnung, dass „Zwischenfälle“ (Spiegel) wie in Katalonien künftig unterbleiben.

Für Privatleute verboten sind nun künftig:

  • Vans,
  • Lieferwagen,
  • Transporter auch mit Campingaufbau
  • Der private Besitz von Schneeschiebschilden

Darüber hinaus sollen Pkw, die zu Mordinstrumenten etwa durch selbstgebastelte Lanzen, Spieße und Gitter umgebaut werden könnten, untersagt und eingezogen werden. Bisher waren sie nach dem Umbau komplett unreguliert, so lange sie nicht am öffentlichen Verkehr teilnahmen.

Um das Verbot durchzusetzen, müssen künftig alle wichtigen Teile aller Fahrzeuge markiert und bei einer neuen Lieferwagenaufsichtsbehörde registriert werden, vor allem, um die Ermittlungen nach dennoch durchgeführten Anschlägen zu erleichtern. Um entsprechende Datenbanken aufzubauen, müssen Autohändler in den EU-Staaten jede Transaktion elektronisch registrieren. Museen und Sammler, deren Autobestände auf EU-Ebene bisher nicht reguliert waren, fallen nun ebenfalls unter die Richtlinie. Allerdings dürfen sie unter Auflagen weiterhin Oldtimer kaufen, sollen allerdings Motoren und Reifen entfernen. In diesem Punkt ist die neue Richtlinie im Vergleich zum ersten Entwurf noch einmal deutlich abgeschwächt worden.

Autolobby weicht Fahrzeugverbote auf


Oldtimerbesitzer und Autohersteller waren zuvor aggressiv gegen die neue Richtlinie vorgegangen, EU-Beamte berichteten gar von Gewaltandrohungen. Die Gegner der Richtlinie behaupteten unter anderem, die EU-Kommission wolle Autos beschlagnahmen, was allerdings nicht geplant war. Der europäische Autofahrerverband Tour behauptete dreist, es gebe "keine Verbindung zwischen dem Besitz legaler Fahrzeuge und kriminellem Verhalten und Terrorismus".

Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Schon in Nizza, danach in Charlottesville und nun in Barcelona fuhren legale Fahrzeuge gezielt in Menschenmengen. Die Täter waren einmal ein Transporter, einmal ein Lkw, einmal eine gewöhnliche Limousine.

Wie stark die EU-Richtlinie sich in den einzelnen Mitgliedstaaten auswirkt, hängt vom jeweils dort gültigen Zulassungsrecht ab. In Deutschland hat bereits angekündigt, in den meisten Punkten eigene, noch strengere Regelungen erlassen zu wollen, um die Menschen im Lande zu schützen. Die neuen Regeln müssen vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten noch offiziell gebilligt werden, was allerdings als Formalie gilt.

Die EU-Kommission spricht insgesamt wie immer von einem Erfolg, auch wenn sie sich nicht mit allen Verbotsvorschlägen habe durchsetzen konnte. "Wir haben hart für eine ehrgeizige Vereinbarung gekämpft, die die Gefahr von Terroranschlägen senkt", sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Er wäre gern weiter gegangen, doch auch die nun gefundene Einigung sei "ein Meilenstein in der EU."


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Oisa, so richtig konsequent sind unsere Gross-Verbieter ja dann doch nicht. – Weshalb verbieten sie nicht einfach die Gesetze der Energie- und Impuls- Erhaltung ?? – So denn „EKin = ½ M * V2“ (M = Masse; V = Geschwindigkeit) einfach ausser Kraft gesetzt ist, können die pööösen Lieferwagen so viel in Menschenmengen rasen, wie sie gerade wollen, da passiert einfach nix mehr. – Sollte das dann doch ein zu „strenges“ Verbot sein, könnte man sodann einfach psychotherapeutische Programme für Lieferwagen ins Leben rufen. – Natürlich müssen vorweg v. unseren unvergleichlichen „Experten“ unschätzbar wertvolle „Studien“ über die Tiefen-Psychologie v. Lieferwagen erstellt werden. (Am besten noch untergliedert in Projektgruppen „Van“ , „Transporter“, „Campingmobil“, „Kleinlaster“ etc.). – Da muss es doch Ansatzpunkte geben, die offenbar schrecklich „deformierte Psyche“ von Lieferwagen wieder zu therapieren !!

Anonym hat gesagt…

Denen geht es um die Entwaffnung der Bevölkerungsteile, die in Erwägung ziehen könnten, bei Beseitigung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung durch die Regierung, Widerstand mit der Waffe zu leisten. Im Kaiserreich war der Schußwaffenkauf erlaubt, da der Kaiser keine Angst vorm eigenen Volk hatte. Zum Glück haben wir heute eine Demokratie, deren Repräsentanten sich nur mit gepanzerten Limousinen und Leibwächtern unter die wagen, die sie zu vertreten vorgeben.

Daß der Hitler im offenen Wagen unter die Unterdrückten fuhr, ist eines der Verbrechen, die wir ihm nie vergeben dürfen.

Anonym hat gesagt…

@Vorredner
In Gringo-Stan iss die Hype um den privaten Waffenbesitz noch schriller. – Da wird jeder (aufgebauschte) Amoklauf von den fast ausschliesslich „auserwählt“ gesteuerten Medien mit Verve, grossem Aplomb und hyperventilatorischem Geschiss gegen die „pööööse Waffen-Lobby“ aufgefahren. –
Derweil zeigte sich indes , dass die Gewalt-Kriminalität gegen die „braven, anständigen Bürger“ deutlich niedriger ist, so jenne im Besitz privater Waffen sind. –
Aber ganz richtig, es geht darum die braven, anständigen Bürger“ zu entwaffnen, wehrlos zu machen, damit Widerstand gegen die sukzessive Bolschewisierung der Staaten dann viel leichter zu zerschlagen sein, bzw. gar nicht erst aufkeimen wird. –
Daher die infame Dämonisierung des privaten Waffenbesitzers als künftigen Terroristen, Amokläufer und Massenmörder.

Gerry hat gesagt…

Ekelhafter Speichelartikel.

Anonym hat gesagt…

Oy wey geschrien, so muß ich mir ein oder mehrere Wechselmagazine für Das Kleine Schwarze - das mit der abklappbaren Schulterstütze - wohl im sapatoslawischen Gebiet verschaffen.
Beiläufig, nach dem angeblichen Amoklauf in München 2016 wollte doch irgendeine Politschabe* allen Ernstes "illegale Waffen verbieten." Doch, ja, durchaus ...
* ER nannte die in seinem Diätbuch "Kein Mampf" lediglich "Strauchdiebe".