Donnerstag, 3. Mai 2007

Aus für Buchpreisbindung


Die Buchpreisbindung im deutschsprachigen Teil der Schweiz ist Geschichte. Der Schweizer Bundesrat hat ein letztes Gesuch der Buchhändler und Verleger zur Beibehaltung der traditionellen Einheitspreise abgelehnt. Zuvor hatten die Schweizer Wettbewerbskommission und das Bundesgericht ebenso entschieden.

Nach Ansicht der Bundesräte hatten Verlage und Händler nicht nachweisen können, dass die Preisbindung notwendig ist, um die das Kulturgut Buch zu schützen. In ihrem Gesuch hätten sie keine neuen Argumente für die Buchpreisbidnung vorgebracht, die die Wettbewerbsbehörden bei ihrer Entscheidung vor zwei Jahren nicht beachtet hätten. Damals war man zu dem Schluss gekommen, dass es keine Zusammenhänge zwischen der Buchpreisbindung einerseits und der Titelvielfalt, Sortimentsbreite und der Buchhandelsdichte andererseits gibt. «Somit kann auch nicht nachgewiesen werden, dass die Buchpreisbindung notwendig ist für die Erzielung der kulturpolitischen Leistung», heisst es in der Mitteilung.

Die Fakten sprechen eine klare Sprache. So ist die Anzahl der verlegten Buchtitel in der romanischen Schweiz, in der keine Buchpreisbindung gilt, genauso hoch wie in der Deutschschweiz. Die Buchhandlungsdichte dagegen ist in der Romandie mit einer Buchhandlung für je 10.060 Einwohner sogar höher als in der Deutschschweiz, wo auf je 11457 Einwohner eine Buchhandlung kommt.

Die Auswirkungen der Schweizer Entscheidung dürften bis nach Deutschland reichen, wo Verleger und Buchhändler seit Jahren mit denselben Argumenten, aber weitaus größerem Erfolg für den Erhalt der Buchpreisbindung kämpfen. Wird der Markt in der deutschsprachigen Schweiz freigegeben, könnten die Preise für Bücher dort deutlich sinken - auch wenn der Verband der Schweizer Buchhändler als Reaktion auf die Entscheidung mit steigenden Buchpreisen gedroht hat. Nicht-preisgebundene Bücher ließen sich zwar nicht problemlos nach Deutschland importieren. Ob sich dauerhaft unterschiedliche Preise vor allem für Bestseller halten lassen, ist fraglich: So war die englischsprachige Ausgabe von "Harry Potter" in Deutschland teilweise zu einem Drittel des Preises der deutschsprachigen Ausgabe zu haben. Weil sie nicht der Buchpreisbindung unterlag

1 Kommentar:

Eisenschwein hat gesagt…

wenn man einmal in einer großen amerikanischen buchhandlung war, wo es durchaus üblich ist, sich zehn bücher zu krallen, sie alle langsam durchzublättern, dazu kostenlosen kaffee zu trinken und dann nicht eines davon zu kaufen, ja dann hält man die deutsche regel sowieso für antiquiert.