Mittwoch, 11. Februar 2009

Mein Motto: Kein Lotto


Nach den Oberverwaltungsgerichten von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat jetzt auch das OVG Mecklenburg-Vorpommern die Rechtmäßigkeit der 1990 auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilte Lizenz für den Glücksspielanbieter bwin bestätigt. Das Innenministerium des Landes hatte bwin untersagt, Sportwetten "über das Internet oder auf andere Weise" in MeckPomm anzubieten und "Werbung für sein Angebot im Bundesland zu betreiben". Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, das bereits im Oktober 2008 verkündet hatte, die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) fänden auf bwin keine Anwendung. Außerdem äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des GlüStV mit Verfassungs- und Europarecht. bwin hat somit außerdem alle bisher entschiedenen Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten in den neuen Bundesländern gegen entsprechende behördliche Untersagungsverfügungen gewonnen.

Die staatlichen Kämpfer gegen das Glücksspiel-Grauen, deren segensreiches Wirken von PPQ seit langem mit Sympathie begleitet wird, sollten nun entweder Oberverwaltungsgerichte oder das Internet verbieten. Wahlweise könnten die gerade mit Millionen Euro gepäppelten Spielbanken Sachsen-Anhalts das Geschäft von bwin übernehmen. Oder Ostdeutschland wird in Telebingo umbenannt und geht ab sofort als Dauerwerbesendung beim MDR über den Äther. Dann dürfte bwin die Geschäftsgrundlage entzogen worden sein.

1 Kommentar:

binladenhüter hat gesagt…

das mit der dauerwerbesendung im mdr ist doch schon so, oder? das ist ein ratesender, glaube ich, und die machen viele quizzes (heisst das so?) auch zusammen mit dem andren großen rateblatt BILD. das ist schön für uns rätselfreunde