Montag, 20. April 2009

Was macht eigentlich: Die Statistik rechter Straftaten?

Jahr um Jahr durfte man sich darauf verlassen, pünktlich wie die Eieruhr rollte der Innenminister jeweils Anfang April, auf jeden Fall aber noch vorm Führergeburtstag eine Warntorte in den Saal der Bundespressekonferenz. Hoch wie nie zuvor waren sie dann, die Zahlen, die von rechtsextremistischen Staftaten berichtet werden konnten, immer mehr, immer höher oder wenigstens immer brutaler unterwanderten die Springerstiefelträger das demokratische Gemeinwesen, immer gerissener zuletzt auch, weil sie Schlips statt Glatze und Pali-Tuch statt NSdAP-Jacken trugen und damit sogar wackere Demokraten wie den Merseburger Bürgermeister von ihrer Harmlosigkeit zu überzeugen vermochten.

Längst wäre es Zeit für Schäuble, mal wieder zu warnen, längst ist der politische Kalender weit genug vorgerückt, dass alle beteiligten Behörden die Zahlen vom letzten Jahr hätten zusammenrechnen können. Nach "Beteiligung der im Hause u.a. für Fragen der Kriminalstatistik zuständigen Fachabteilung ÖS (Öffentliche Sicherheit)" teilte uns ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums noch im März froh mit, dass "eine seriöse Analyse der Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität" nur "auf Grundlage der endgültigen Zahlen möglich" sei. Diese Fallzahlen würden "voraussichtlich Anfang April" vorliegen, Meldeschluss für die Fallzahlen der Länder beim Bundeskriminalamt" sei der 31. Januar gewesen.

Was dauert denn da so lange? Lenkt der verstärkte Kampf gegen Kinderpornografie und Steuerhinterzieher die Bundeskriminalisten etwa ab von der großen Aufgabe "die endgültigen Fallzahlen zwischen Bund und Ländern sowohl auf Ebene der Kriminalämter als auch der Innenministerien einer Feinabstimmung" (MdI) zu unterziehen, wie uns das Ministerium verriet?

Es ist ja schwierig dieses Jahr, denn "bei der Bewertung der einschlägigen Statistiken sind zudem unterschiedliche Erfassungsmodalitäten" zu beachten. So habe sei im vergangenen Jahr die "Erfassung der durch U n b e k a n n t begangenen Propagandadelikte mit rechtem Inhalt" geändert worden. So werden jetzt auch Taten, bei denen "nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Tat von einer strafunmündigen Person begangen worden ist, grundsätzlich der PMK-rechts zugeordnet".

Die Voraussetzungen für neue Rekorde sind also geschaffen. Nur verkündet müssten sie langsam mal werden.

3 Kommentare:

  1. Vermutlich fällt das Zählen sämtlicher an Anti-Gaza Demonstranten etwas schwerer.. Das erfordert alleine schon äusserste Prezension, weil sonst die Akkumulation nicht funktionieren würde. (häää?) Ich erwarte nichts anderes als bei anderen Statistiken: failschen zu deren Gunsten.

    AntwortenLöschen
  2. Man sollte nach dem letzten Nazi-Verbot etwas Fairständnis aufbringen. Die medieninszenierten Empörungswellen können nicht alle gleichzeitig schwappen, damit wäre der Empörungskonsument überfordert.

    AntwortenLöschen
  3. aber gleichzeitig schwappen sehen wollen würde ich sie schon gern

    AntwortenLöschen

Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.