Freitag, 27. November 2009

Kostbarkeiten der Agenturliteratur

Nicht wegen Mordes oder wegen Totschlages, sondern wegen Vollrausches wurde ein Mann jetzt verurteilt, vermeldet die staatliche Nachrichtenagentur dpa. Unbestritten war, dass der Täter seine Frau erstochen hatte. Zuvor allerdings habe er Alkohol getrunken, bis er vier Promille im Körper hatte. Das reicht hierzulande, straflos meucheln zu dürfen. Zum Glück aber ist Vollrausch ja in Deutschland auch eine Straftat. So muss der 50-Jährige nun doch hinter Gitter. Die Strafe sollte anderen Freunden von Bier, Schnaps und Wein zu denken geben: Für einmal zuviel getrunken gibt es hier dreieinhalb Jahre Knast, der Strafrahmen reicht aber sogar bis fünf.

2 Kommentare:

derherold hat gesagt…

Ja, da ist in der Tat ein "Ausweichmanöver".

Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist im Zusammenhang mit "besoffen Autofahren" eine entsprechende Änderung im Strafrecht aufgenommen worden.

VolkerStramm hat gesagt…

Nicht durch Gesetz, Herold, aber durch Rechtspraxis hat man im Zusammenhang mit besoffenen Autofahrern was geändert. Ist aber schon eine Weile her.
Wiesheu (CSU) fuhr am 29. Oktober 1983 auf der Autobahn München-Nürnberg besoffen (1,7‰ wurden später festgestellt), wie das in diesen Kreisen eben so üblich ist.
Leider konnten sich nicht alle Untertanen benehmen, einige glaubten die Autobahn wäre auch für sie da. Klar, da muss man was tun:
Ein Toter, ein Schwerverletzter.

Bis dahin war in Bayern ungeschriebenes Gesetz, dass nach Alkoholfahrt mit Todesfolge der Täter in den Knast geht.
Wie gesagt: „war“.

Die Justiz in ihrer erhabenen Unabhängigkeit hat ... hier bitte die üblichen Selbstbeweihräucherungen eintragen ... auf Bewährung.