Mittwoch, 28. September 2011

Verbot der Woche: Wetten in der Wirklichkeit

Was für ein beeindruckender Sieg für die Einbildung gegen die Wirklichkeit, was für ein frappierender Beweis für die Lebensnähe, mit der deutsche Richter Gesetze auslegen. Diesmal ist es der Bundesgerichtshof, der mit einem Grundsatzurteil im Rahmen der PPQ-Serie Verbot der Woche deutlich macht, dass er bereit ist, auch unanwendbares und von europäischen Gerichten bereits aufgehobenes Recht durchzusetzen, wenn es denn um zusätzliche Einnahmequellen für staatliche Kassen geht.

Nach Ansicht der Richter bleiben "Glücksspiele und Sportwetten im Internet verboten", wie die staatliche Nachrichtenagentur dpa erfreut kabelt. Der Bundesgerichtshof habe den Glücksspielstaatsvertrag bestätigt, der es Anbietern aus aller Welt untersagt, Sportwetten oder sogar Wetten auf den Untergang des Euro im Internet anzubieten. Die Regelungen verstoßen nach Einschätzung der obersten deutschen Richter nicht gegen europäisches Recht, das eigentlich Dienstleistungsfreiheit garantiert. Danach darf jeder Unternehmer, der eine Leistung oder Ware in einem EU-Land anbietet, auch in allen anderen Ländern der Gemeinschaft tätig werden.

Außer, er betreibt das Spiel mit dem Glück, das in Deutschland ausnahmslos den staatlichen Lotto-Gesellschaften vorbehalten ist. Mit ihren großflächigen Werbekampagnen für Glücksspiele aller Art verfolgen die Landesgesellschaften nach Auffassung der Richter nicht etwa das Ziel, Einnahmen für die Landeskassen zu erwirtschaften. Sondern die Absicht, die gefährliche Spielsucht so lange zu bekämpfen, bis niemand mehr Lotto, Toto oder Bingo spielt. Um das Ziel noch schneller zu erreichen, hatten die Bundesländer zuletzt unter Führung des aus Charaktergranit hergestellten sachsen-anhaltischen Landesvaters Reiner Haseloff beschlossen, ein neues Bundeslotto zu gründen. Gleichzeitig sollen umfassende Internetsperren für ganz Deutschland eingeführt werden, mit denen alle in anderen europäischen Ländern legalen Wettanbieter draußen gehalten werden können.

Eine Strategie, die unterdessen schon fleißig Früchte trägt: Seit dem Verbot von Wettanbietern wie bet-at-home, bwin und Sportwetten Gera hat die Zahl der Spielsüchtigen nach einer aktuellen Studie der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht in Sachsen-Anhalt "stark zugenommen", wie es in einem dpa-Bericht heißt, der in keinerlei Zusammenhang mit dem Beitrag über das BGH-Urteil steht.

2 Kommentare:

  1. Wobei eine »Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht« natürlich davon lebt, immer und überall das Glücksspiel zu dramatisieren. Genauso verhält es sich mit einer Anti-Diskriminierungsstelle, die noch jeden banalen Fall von Nicht-in-die Disko-hineinkommen aufbauscht. Würden solche Stellen das nicht tun, wären sie ja überflüssig.

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  2. natürlich. wie der name schon sagt. die sind wirklich süchtig nach glücksspiel, denn gäbe es das nicht, wären sie arbeitslos.

    ich fand nur schön, wie die zahlen der suchtbekämpfer klar aussagen, dass diese art der bekämpfung das gegenteil dessen erreicht, was als ziel der bekämpfung offiziell ausgegeben wird

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