Samstag, 25. Januar 2014

Verbot der Woche: Lukrative Anlagemöglichkeiten

Nach der durch die von der Bundesregierung angekündigten Kürzungen der Ökostromabgabe verursachten Insolvenz der Windkraftfirma Prokon hat die Bundesregierung angekündigt, den Verkauf lukrativer Finanzprodukte an Kleinanleger beschränken oder ganz verbieten zu wollen. Im Falle Prokon hatten rund 75.000 Anleger auf das Versprechen vertraut, mit der angesagten Windenergie von staatlichen Milliardenzahlungen an die Betreiber von sogenannten Öko-Fonds profitieren zu können. Prokon hatte Anlegern eine risikolose Öko-Rendite von acht Prozent versprochen, die durch die von der Bundesregierung beschlossenen Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert werden sollte.

Der Plan ging nicht auf, wie im Fall der Solarenergie entpuppte sich auch das Modell Windkraftanlage als nicht wirtschaftlich, um die versprochenen Renditen zu erwirtschaften. Mehr als eine Milliarde Euro ging mit Prokon baden - Grund für die Bundesregierung, nun Konsequenzen zu ziehen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung erwägt das Kabinett, den Verkauf lukrativer Finanzprodukte an Kleinanleger in Zukunft notfalls zu beschränken oder sogar zu verbieten. Die beteiligten Ministerien seien sich darüber einig, die Finanzaufsichtsbehörde BaFin mit einer entsprechenden Ermächtigung auszustatten, heißt es in dem Bericht. Die Vorarbeiten zu dieser Schutzmaßnahme, mit der das traditionelle Sparbuch gestärkt werden soll, liefen schon länger, würden aber jetzt wegen des Falles Prokon intensiviert.

Zudem solle die BaFin den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten stärker ins Visier nehmen. So könnten nach dem Verbot von Leerverkäufen auch Anlagen in riskante Aktien, Fonds und Derivate verboten werden. Endziel sei ein "Betreutes Sparen".

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) versicherte, die Koalitionsvereinbarung zum Verbraucherschutz "eins zu eins" umsetzen zu wollen. Offenbar sah die im Dezember getroffene Abmachung die Insolvenz von Prokon bereits voraus, denn Schäuble machte klar, dass zur Umsetzung "zunächst auch die konsequente Aufarbeitung des aktuellen Falles Prokon und eventuell hieraus resultierender Konsequenzen" gehöre, die zwischen den Regierungsspitzen augenscheinlich bereits im vergangenen Jahr vereinbart wurde.

Obwohl die Möglichkeiten für Anleger, ihr Geld zu investieren, auf europäischer und nationaler Ebene in den vergangenen Jahren bereits erheblich eingeschränkt wurden, prüfe das Ministerium nach eigenen Angaben, "ob noch Regelungslücken bestehen". Gemeint sind allem Anschein nach Anlagemöglichkeiten, die mit Renditen über Sparbuchniveau locken. Der Fall Prokon zeige, dass immer noch Menschen bereit seien, für etwas mehr Rendite ein Risiko einzugehen. Noch komme dem Verbraucher und Anleger offenbar eine Schlüsselrolle bei seinen eigenen Investitionsentscheidungen zu. Daran könne und müsse gearbeitet werden.

Zur bürgerschaftlich engagierten PPQ-Serie Verbot der Woche

6 Kommentare:

FDominicus hat gesagt…

Nun, ich dachte immer PPQ sei für die Satire zuständig. Ich sehe nun, wie sehr ich mich doch geirrt habe.

Hach was bin ich "enttäuscht"...

Thomas hat gesagt…

Neue Anpreisung, auf Twitter gefunden:

"Für Sie heute verboten: "

Genial!

ppq hat gesagt…

wenn die realität reine satire ist, hat satire dem nichts mehr hinzuzufügen

es ist eine tragödie für jeden zyniker

Anonym hat gesagt…

Wiewohl die Kommentare auf Welt- online mir sonst oft die Hoffnung nähren, daß wir doch noch nicht ganz im Arsch sind: Bei denen zur Procon-Pleite ist wieder Sense.

FDominicus hat gesagt…

@PPQ wenn die realität reine satire ist, hat satire dem nichts mehr hinzuzufügen

es ist eine tragödie für jeden zyniker


Dazu habe ich aber heute gerade noch etwas gefunden:
http://ef-magazin.de/2014/01/30/4911-zwangsabgabe-zur-staatenrettung-plausible-verwirklichung-orwellschen-neusprechs

ppq hat gesagt…

jedes wort ist wahr. es ist einem so zuwider, mitanzusehen, wie die dummheit auf den tischen tanzt ohne dass sie einer so nennt