Samstag, 29. Oktober 2016

Maas plant schärfere Regeln für Kindesmissbrauch

Ehemals war es in Deutschland verboten, dass Erwachsene Minderjährige heiraten. Was aber ist mit Minderjährigen, die schon mit Erwachsenen verheiratet sind, wenn sie nach Deutschland kommen?

Nicht die ganze Welt pflegt die weltweit beispielgebenden deutschen Bräuche, nicht überall wird sich streng ans Grundgesetz gehalten und der deutsche Jugendschutz beachtet.

Baby-Beischlaf mit dem  Gatten?

Heiko Maas, als Bundesjustizminister nicht nur oberster Facebookhass-Beauftragter der großen Koalition, sondern nebenbei auch noch der Mann, der das deutsche Recht unentweg praxisnah fortschreiben muss, im Dilemma. Kann Deutschland anderenorts geschlossene Ehen einfach so für ungültig erklären? Oder wenigstens für rechtswidrig? Den Beischlaf mit Babys nach den Vorgaben einschlägiger deutscher Gesetze verhindern? Oder wenigstens Sex mit minderjährigen Ehefrauen verbieten?

Maas hat wie immer nicht lange gezögert und sein Haus ein Gesetz schreiben lassen, das die bisher allzu eindeutige Rechtslage - „Kinderehen sind in Deutschland eindeutig verboten“ (Tagesspiegel, 2001) - gründlich umgestaltet.

Musste er. Denn zuletzt hatten Gerichte immer wieder auf eine Art geurteilt, dass seit dem Zuzug vieler Menschen aus den Nahen Osten deutschlandweit zwei Rechtslagen gelten: Für einheimische Kinder bleibt es beim Heiratsverbot. Zugezogene Minderjährige aber dürfen vermählt bleiben, wenn es islamischer Sitte entspricht.

Weil unklar war, welche Seite dadurch in ihren Rechten beschnitten wird, hätte das von kleinen, radikalisierten Teilen der Bevölkerung als irritierend angesehen werden können. Weshalb das Justizministerium nun eine Werbeoffensive für „schärfere Regeln für Kinderehen“ (Spiegel) in Auftrag gegeben hat.

Schärfere Regeln also für ein laut Strafgesetzbuch verbotenes Tun – später wird es dadurch sicher auch möglich, schärfere Regeln für Mord, Diebstahl, Betrug und Kindesmissbrauch zu erlassen.

Irrsinn, als wohlmeinende Fürsorge geschminkt. Oder wie die staatliche Nachrichtensendung "Tagesschau" unnachahmlich elegant formuliert: "Kinderehen in Deutschland bald verboten". Nicht mehr generell wie bisher. Aber wenn „das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet“ sei, so der Gesetzentwurf des Justizministeriums. Dann sollen deutsche Gerichte eine vor Allah oder irgendeinem anderen Gott geschlossene Kinderehe künftig "aufheben" können.

Können. Sie müssen nicht.

Doch dem Presseecho zufolge ist die Möglichkeit allein eine gute Nachricht für 361 glücklich verheiratete Mädchen unter 14, die derzeit in Deutschland leben. Und ist der Entwurf erst Gesetz, kommt der neue Bundeskindeswohlbeauftragte für Babybräute, schaut nach dem Rechten und nickt bei Kindesmissbrauch mit Ring auch die Ehe mit einer Zehnjährigen als im Grunde ganz okay ab.


6 Kommentare:

FDominicus hat gesagt…

Ich hatte mich dem hier angenommen:
http://www.freiewelt.net/blog/kinderehen-10068270/
Man lese ruhig mal die Kommentare.

'A. ist groß' hat gesagt…

Wie einst schon der große religiöse Führer Ajatollah Ruhollah Chomeini mit seinen
Fatwas das Erfreuen an und das Penetrieren kindlicher Genitalien befürwortete, eifern ihm neben Heiko Maas heutige Top-Koran-Rezitierer nach (ob man es nun Kinderehe oder Kindesmißbrauch nennt...)

english.alarabiya.net/Iran-s-Top-Quran-reciter-to-face-Court-over-Child-Rapes
Ajatollah Khamenei's Lieblingskoranzitierer S.Tossi vergewaltigte 19 seiner Schüler.

SF-Leser hat gesagt…

Werter FDominicus,

da die Diskussion in dem genannten Blog ja schon länger her ist, nun nur hier ein vielleicht für Sie interessanter link zu einer entsprechenden Untersuchung:

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Heiratsmuster,_europ%C3%A4ische

Grüße

Gernot hat gesagt…

"dass Erwachsene Minderjährige"
Die Ehe ist in Deutschland ab 16 möglich.
Sie kann auch von Moslems hier nicht eher geschlossen werden. Wenn sie nun in anderen Ländern z.B. mit 12 geschlossen wurde, besteht sie m.E. dennoch fort, selbst wenn sie in D aufgehoben wird. Auch hätte die Aufhebung wohl keine Auswirkung. Ehe heißt nicht sexuelle Handlung, die in D erst ab 14 erlaubt wäre.
Interessant wäre das für Fälle, in denen ein Kind ab 12 Jahren sein Aufenthaltsselbstbestimmungsrecht in Anspruch nimmt (und nicht in dem Sinne, beim "Ehemann" bleiben zu wollen). Dann käme es wohl ins Heim oder zum betreuten Wohnen und Deutschland bezahlte das.

Wenn erst mal die Pygmäen als Fachkräfte hergeholt werden, müssen gleich ganze Familien eingesperrt werden, da die neunjährige Mutter selbst ja Beweis des Kindesmissbrauchs ist.

Gernot hat gesagt…

Ach nein, die Eltern sind ja noch gar nicht strafmündig!

Anonym hat gesagt…

"Maas ist ein Satan." - aus: Die Abenteuer des Chaim Noll.