Dienstag, 22. November 2016

Gericht hebt Verbot bedruckter Warnwesten auf

Es sollte nach Alcopops, Raucherkneipen und Handy am Steuer das nächste Großverbot auf dem Weg zum Aufbau einer durchregulierten Gesellschaft werden. Nun aber haben die Richter am Wuppertaler Landgericht ein Urteil gefällt, dass es weiter erlaubt, in Deutschland selbstbedruckte Warnwesten mit Fantasieaufschriften in der Öffentlichkeit zu tragen. Auch die Aufschrift „Sharia Police“, mit der selbsternannte Spaßvögel vor zwei Jahren durch Wuppertal marschiert waren, um auf eine vermeintliche Islamisierungsgefahr in Deutschland hinzuweisen, sind danach zulässig.

Zur Begründung sagten die Richter am Wuppertaler Landgericht in mündlicher Verhandlung, nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht wegen Verstoß des Uniformverbots gegen die Männer gesehen. Das Uniformverbot war einst eingeführt worden, um Aufmärsche der rechtsradikalen SA zu unterbinden. Es zog aber hier nicht, weil es den billigen Warnwesten, die die Scharia-Polizisten sich angezogen hatten, an den notwendigen Merkmalen einer Uniform oder zumindest denen von Uniformteilen mangelte.

Die sieben Männer waren wegen des medialen Erfolges ihrer Aktion dennoch wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt worden, um die aufgeregten Gemüter in der Republik durch ein Verfahren zu beruhigen.Wenn Islamisten auf offener Straße Streife gehen, dann muss der Staat eingreifen, wenn die betreffende Koran-Patrouille Warnwesten trägt, auf denen "Sharia-Polizei" steht, dann, so glaubte er zumindest, kann er das auch.

Ein Irrtum, wie das Gericht nun klarstellte. Mit dem Urteil ist das angestrebte Verbot bedruckter Warnwesten fürs erste in weite Ferne gerückt. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft aber hat den Kampf noch nicht aufgegeben. Sie will Rechtsmittel einlegen. Im Fall einer erfolgreichen Revision würde der Bundesgerichtshof über den bedeutsamen Fall entscheiden, in dem das Wuppertaler Landgericht anfangs sogar die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte.

5 Kommentare:

  1. Islamisierung? Bei uns doch nicht!

    Nach der Logik des Gerichts sind eben z.B. ADAC-Westen und Schariapolizei-Westen das Gleiche. Nach der Logik des Gerichts sind Scharia und ADAC nur Clubs, die sich ein wenig in ihren Statuten unterscheiden, zum Beispiel in Bezug auf die Regelungen für den Austritt.

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  2. Und da regen sich die Leute auf, wenn ich (nur sonntags !) mit meiner alten SA-Uniform in der Innenstadt spazieren gehe !

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  3. Wer Warnwesten bedruckt, bedruckt auch Menschen. Ist es schon wieder soweit? Ich betroffen und ein Stück weit wütend. Wehret den Anfängen. Warnwestenaufdrucke sind keine Meinung sondern ein Verbrechen.

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  4. Sowas wird erst dann strafwürdig, wenn sich eine Gruppe Kahlköpfe Warnwesten mit der Aufschrift "Anti-Ausländer-Polizei" anzieht und durch die Straßen stolziert.

    @der herold:
    Bei Ihnen regt sich darüber jemand auf? Bei uns regen die sich nur dann auf, wenn einer NICHT in diesem widerwärtigen Aufzug spaziert. Sie wissen doch: "Nationalbefreite Zonen" (was immer diese diffuse Phrase nun bedeuten mag), "Zone der Angst", "Dunkeldeutschland" usw. Im Nachbarort haben die düsteren Wutbürger bei der letzten Wahl zu 40 % AfD und 15 % NPD gewählt. Da bleibt nicht mehr viel Luft für Nicht-Uniformierte. Vom Menschenimportamt zugeteilte Neger werden hier unauffällig zum Frühstück verspeist. ... Ich glaub', ich wandere aus. In die USA!

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  5. wolpertingerNovember 24, 2016

    Mein T-shirt mit der Aufschrift "ich bin für die Hexenverbrennung"traue ich mich schon lange nicht mehr zu tragen.Als Deutscher träfe mich ja schließlich die volle Härte des Gesetzes.Verbrennt die alte Hexe in Berlin wird mit lebenslanger Haft bestraft.Bleib ich lieber Feigling.

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