Samstag, 18. Februar 2017

Hitler in Braunau: Er war wieder da

Jägertracht und volle Lippen: Der Wiederbetätiger von Braunau sieht kein bisschen aus wie Adolf Hitler.

Er trägt einen völlig anderen Bart und keine Uniform, sondern eine Trachtenjacke. Sein Hut über dem "akkuraten Kurzhaarschnitt" (Oesterreich) ist kleiner und schwarz und seine Lippen sind nicht schmal und fallend, sondern aufgeworfen und rund. 

Sicherheitshalber aber hat die Polizei in Österreich dennoch zugeschlagen: Ein 25-Jähriger, der in Hitler Geburtsstadt Braunau auf offener Straße herumlief, wurde sicherheitshalber festgenommen, um das Unwesen seiner "zweifellos verwerflichen Aktionen" (Kleine Zeitung) zu beenden.

Der Mann habe bei seiner Festnahme im Raum Ried im Innkreis keinen Widerstand geleistet, sagte ein Polizeisprecher, die Weltpresse ist verzückt und feiert den Schlag gegen die drohende Auferstehung des Dritten Reiches: "Hitler lookalike arrested by Austrian police", heißt es in Neuseeland, "Harald Hitler' opgepakt" freuen sich die Niederlande und "Harald Hitler a fost arestat acasă la Adolf Hitler" sind die früheren Verbündeten in Rumänien beruhigt, nicht schon wieder zu den Waffen gerufen zu werden.

Eine Bedrohung, entschlossen "ausgemerzt" (Müntefering). Wo in Deutschland oft nur halbherzig gegen neue Nazis vorgegangen wird und selbst nach links gescheitelte minderjährige Hitler nur mit symbolischen Strafen in die rechtsstaatlichen Schranken gewiesen werden, zeigen die früheren Alpen- und Donau-Reichsgaue, wie es besser gemacht wird. Träger von Jägerjacken und Bärten, die die von Menschen ohne Guido-Knopp-Erfahrung als "könnte aus der Nazi-Zeit stammen" identifiziert werden könnten, haben keinen Anspruch auf Nachsicht.

Einsicht scheint der ertappte Doppelgänger allerdings bisher nicht zu zeigen: In Vernehmungen habe sich der Täter, der erst im Januar offenbar in voller Absicht nach Braunau gezogen war, als „politisch interessiert“ bezeichnet, teilte die Staatsanwaltschaft Linz mit, die nach der österreichischen Wiederbetätigungs-Gesetz gegen den Mann. "Ein für andere Personen wahrnehmbares Glorifizieren der Person Adolf Hitlers ist strafbar" erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es bestehe der dringende Verdacht, dass sich der Verdächtige zumindest ein Mal vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers fotografieren lassen habe.


3 Kommentare:

  1. D.EppendorferFebruar 19, 2017

    Tja, hätte er doch nur ... einen Kaftan getragen; man hätte ihm jeden Wunsch von den Muselbartlippen abgelesen und sofort beflissen erfüllt.

    Heimatverbundene Trachtenjankerl dagegen sind außer bei politisch korrekten Tolleranz-Betroffenheits-Bekundungen total aus der völkischen Mode gekommen. Wer dabei keinen Alibiorientalen bzw. -Afrikaner vorweisen kann, gerät schnell in den Verdacht, ein Nazi zu sein.

    Kleider machen für geistige Hohlkörper nun mal Leute, unabhängig davon, was drin steckt.

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  2. we make Braunau braun again™

    der Sepp ; Reichsfarbgebungsamt ( IG Farbfilm , Loina) , ehem. Bundesanstalt für Transparenz und Gesslerhutmode

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  3. Heimatverbundene Trachtenjankerl... Das Tragen derselben bietet doch auch keine Garantie gegen geistige Verwahrlosung - auf Neudeutsch NIMBY.
    Bis nach etwa dem einen Jahr, nachdem ich mir einen Internetanschluß zugelegt hatte, glaubte ich allen Ernstes AUCH noch an den Groben Klaus. @ DavidS: Du glaubst auch nicht daran. Eher glaubst Du an den talmudischen Scheiß, daß Euch der Wüstendschinni Hauaha neunmal mehr Verstand als unsereinem verliehen hätte, was schon deswegen Blödsinn sein dürfte, weil Du das eben glaubst.

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