Samstag, 19. Oktober 2019

Rasterfahndung 2.0: Kommt jetzt das Hassverbot?

Love is all around!

Ein neues Verbrechen, ein neuer Schock und schließlich nun ein neuer Anlauf beim Versuch, den Hass endgültig aus der Welt zu schaffen. Was von philosophischer Warte aus betrachtet als eines der menschlichen Grundgefühle gilt, ist infolge des Terroranschlags von Halle erneut in den Mittelpunkt politischer Bemühungen gerückt, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, um Hasspostings im Internet und Hassverbrechen in der realen Welt auszumerzen.

Mit einer Reihe von Vorschlägen sind BKA, SPD und CDU am Wochenende vorgeprescht, um Hasser in die Schranken zu weisen. Deren lehrbuchhafte „leidenschaftliche Abneigung gegen das, was Unlust bereitet hat" war bisher immer wieder als eine Art notwendiges Gegenteil der Liebe entschuldigt worden, so etwa im Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe von Kirchner und Michaëlis, die Eigennutz, Neid, gekränkten Ehrgeiz, Eifersucht und verschmähte Liebe als Quelle von Hassgefühlen sehen und neben dem reaktiven Hass als Ergebnis einer tiefen Verletzung oder einer ohnmächtig zu erduldenden schmerzlichen Situation auch den Menschen zuweilen von Natur aus innewohnenden Hass als Charakterzug definieren.

Gleichermaßen gegen beide richten sich nun die neuen Vorschläge, die neben schärferer Verfolgung von Hasstätern auch ein striktes Hassverbot in sozialen Netzwerken vorsehen. Hasserfüllte Bemerkungen müssten danach künftig zur Anzeige gebracht werden, sobald sie Netzwerkbetreibern, Freunden, Nachbarn oder Familienmitgliedern bekannt geworden sind.

Um den Verfolgungsdruck auf Hasser zu erhöhen und die Motivation von Hassmeldern zu verbessern, hat Armin Schuster, Innenexperte der Unionsfraktion im Bundestag, den Ausbau technischer Hass-Fahndungsmaßnahmen ins Spiel gebracht. Wer schwere Hasseinlassungen macht oder gemachte oder bemerkte Hassbemerkungen nicht meldet, würde sich damit der Beihilfe zum Hass schuldig machen und nach dem alten Rechtsgrundsatz "der Hehler ist nicht besser als der Stehler" nach dem neuen Paragraphen 130 StGB abgeurteilt.

Der enthält bislang nur eine Strafbarkeitsvorschrift für Fälle, in denen "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zu Hass aufgestachelt" wird. In der neuen, schärferen Formulierung würde der entsprechende Absatz dann schlicht lauten, "wer Hass fühlt oder äußert oder geäußerten Hass nicht zur Anzeige bringt". Nach dem aktuellen Stand der Hirnforschung wären davon vor allem zwei Areale des Großhirns betroffen, die von der Wissenschaft "Putamen" und "Inselrinde" bezeichnet werden. Beide regeln die Reaktionen von Hassern auf vermeintlich beunruhigende Reize und aktivieren dazu häufig Hirnregionen, die Aggressionen hervorrufen.

Ins Visier der Ermittler des Bundeskriminalamts sind derweil drei der mutmaßlich fünf Personen geraten, die den Terroranschlag des Benndorfer im Internet live angeschaut hatten. Mit einer "Rasterfahndung 2.0", so Armin Schuster, könnten Liveübertragungen ähnlicher Taten in Zukunft unterbunden werden, noch ehe sie begonnen hätten. Dazu müsse "eine strategische Aufklärung im Internet" gestartet werden, schlug der CDU-Innenexperte im ehemaligen Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vor. "Verdächtige extremistische Inhalte" seien bei entsprechender "automatisierter Überwachung" nicht vor Entdeckung sicher, so dass der Radikalisierung im Internet wirksam ein Riegel vorgeschoben werde.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sepp wird ab sofort nur noch heimlich in seinem Hasszimmer hassen und dort Hassbotschaften auf kleine Zettel schreiben .

zB: "ich hasse Claudia Roth - sie ist so dumm wie Brot" .

wenn dann die Hasspolizei klingelt wird Sepp den Zettel schnell runterspülen . Im Klo oder mit Hängolinkaffee-Ersatzgetränk

Hans Hass hat gesagt…

Die Michel- bzw. Gretchenfrage im Merkelandistan-Imperium bleibt nach wie vor: Wer bestimmt in diesen unseren bereichert blühenden Landschaften, wer störender Hasser ist und wer nur regimekompatibler Aktivist?

Wieder mal Sozialisten wie zu Adolfs Zeiten, die Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht umgebogen?

Ich gehöre zu jener Generation, die ihre Väter vorwurfsvoll fragte, warum sie das Inferno "damals" nicht verhindert hätten. Heute muss ich selber miterleben, wie ein ganzes Volk erneut den Parolen von Rattenfängern lauscht und gehorcht. Sie schworen "Nie wieder!" und himmeln heute dennoch genau so dämlich verblendet ihre Scheinheilsprediger an.

Braucht es noch mehr Beweise für die kollektive deutsche Verblödung?

Macht es überhaupt irgendeinen Sinn, diese Idioten vor sich selber schützen zu wollen? Diese Schwachköpfe jubeln ihre Ochlokratie doch schon wieder wie von Sinnen herbei.

Anonym hat gesagt…

Sepp tut nicht gut, sich an dem wabbeligen Warzenprinzeßchin abzuarbeiten: Nämlich genau gerade zu diesem Zweck wurde sie aufgebaut.

" Ich gehöre zu jener Generation, die ihre Väter vorwurfsvoll fragte, warum sie das Inferno "damals" nicht verhindert hätten." - Und? Was haben die geantwortet, und welche Schlußfolgerungen hast Du, durchaus auch unabhängig von jener Antwort, gezogen?

Anonym hat gesagt…

Hass wird doch nicht verboten, das ist Propaganda, vermutlich von RT gestreut und von PPQ gierig aufgesogen. Die richtigen Dinge zu hassen bleibt selbstverständlich erlaubt und auch Pflicht der Bürgerinnen und Bürger.