Montag, 30. November 2020

Volksverhetzung: Völkische Vokabel soll verschwinden

Progressive Kreise etwa im Volvo-Bürgertum und im großstädtischen Bionade-Adel lehnen das Konzept "Vaterland" rigoros ab - eine Entwicklung, der die Politik jetzt Rechnung tragen will.

Es ist noch nicht Teil des großen 89-Punkte-Planes der Bundesregierung gegen rechte Hetze, Hass und Zweifel, könnte aber schon im nächsten Fünfjahr-Plan Thema werden: Nach dem klaren Signal der Regierungsfraktionen, die nicht nur einen 1,1-Milliarden-Plan gegen Rechtsextremismus und Rassismus implementiert haben, sondern endlich auch beschlossen, das makabere Wort "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen, das ungut an Rassekatzen und Hunderassen erinnert,fordern erste Stimmen im politischen Berlin weitere Reformen. So müsse auch der Begriff "Volksverhetzung" aus dem Strafgesetzbuch verschwinden, weil er sich einerseits auf das völkische Wort "Volk" beziehe, andererseits aber auch historische Wurzeln in vordemokratischer Zeit aufweise, die einem liberal und sozial verfassten Gemeinwesen nicht zuzumuten seien.  

Vordemokratische Vokabel

Konkret geht es den Kritikern um mehr und wirksamere Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch eine Abschaffung des fragwürdigen Begriffes "Volksverhetzung" im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches. Der ist die aktuelle Fassung der ursprünglich als „Klassenkampfparagraph“  in der Urfassung des Strafgesetzbuchs von 1871 enthaltenen Rechtsvorschrift gegen die sogenannte „Klassenverhetzung“, mit der im Kaiserreich Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlich motivierten gesellschaftlichen Gruppen hatten unterbunden werden sollen. 

Mit einer "Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft“ wurde damals unterm Kaiser, „wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt". 

Fragwürdige Konstruktion "Volk"

Auffällig dabei, dass von einer fragwürdigen Konstruktion wie dem "Volk" seinerzeit noch nicht die Rede war. Erst Hitlers Verordnung "Zum Schutz des deutschen Volkes" von 1933, mit der verhindert werden sollte, dass die Presse Beunruhigung in die Bevölkerung trägt und das "Vertrauen in die neue Regierung" erschüttere, bezog sich auf das tumbe Klischeebild eines vermeintlichen "deutschen Volkes", das in einer solchen Gestalt nie existiert hat. Zwar lässt sich die etymologische Herkunft des rechten Kampfbegriffes zumindest bis ins 9. Jahrhundert zurückverfolgen. Dort aber stießen Expeditionen von Sprachforschern und Vokablisten auf einen Treibsand aus verbalen Rückkopplungen statt auf einen biologistischen oder wenigstens stammesrechtlich gebundenen Volkskern. 

Damals kam zum Wort "Volk", mit dem Schweinehirten die Gesamtheit ihrer schutzbefohlenen Schweine bezeichneten, das Adjektiv "teotisce", "tiutiscae" oder auch "diutisg", das vom germanischen Wort theudo - zu Deutsch deutsch - abstammte. Dies wiederum bezeichnet den "Stamm" oder eben "das Volk", so dass das deutsche Volk im Falle Deutschlands letztenendes aus dem zum Volke gehörenden Volk besteht, das eine - so, wie es korrekt im Bundestag verkunstet ist - "Bevölkerung bildet.  

Doch der Begriff Volksverhetzung ist wegen seiner Implikation, dass es ein "Volk" gäbe, für sich schon Volksverhetzung. Es ist ein Nazibegriff. "Es gibt kein Volk und deshalb auch keinen Verrat am Volk", hatte Grünen-Chef Robert Habeck erst vor kurzem festgestellt. "Volk" ist ein böser Begriff, um Menschen auszugrenzen und zu stigmatisieren. Es gibt also kein Volk und deshalb kann es auch keine "Verhetzung" des Volkes geben.

Volksfeindliche Hetzpropaganda

Deren nicht-völkischer Charakter verbietet eine "Volksverhetzung" - und sie verbietet aus diesem Grund auch eine Verwendung des Begriffes, der, wie die Verwendung des rassistischen Wortes "Rasse" im Grundgesetz, gut gemeint gewesen sein mag, von den aktuellen Entwicklungen im gesellschaftlichen Bewusstsein aber längst überholt worden ist. 

Alles spricht derzeit für eine Einbeziehung des ursprünglich gegen volksfeindliche Hetzpropaganda gerichteten "Volksverhetzungsparagrafen" in die breiten gesellschaftlichen  Bemühungen zur Erstellung eines umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel. Die völkische Vokabel, sie muss verschwinden - und mit ihr sicherlich auch das rabiat exkludierende "Deutsche Volk", auf das sich das Grundgesetz bis heute meint beziehen zu müssen.

4 Kommentare:

  1. Ein Fluch dem falschen Vaterlande, wo nur gedeihen Schmach und Schande ...
    Wer war das noch mal eben? Der Piefke-Köter war es nicht.

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  2. 'Volksverhetzung', mit den besten Absichten in der Euphorie der ersten Buße eingeführt, wird nur noch gegen die politische Opposition eingesetzt. Das funktioniert auch mit dem national beladenen Volksbegriff, es wird dann eben täglich neu ausgehandelt damit es passt.

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  3. Sehr schön!
    Und wer kloppt jetzt den Spruch vom Bundestag (Plenarbereich Reichstagsgebäude) ab?

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  4. 'Volksverhetzung', mit den besten Absichten ...

    Naja, "versachlichende Wortwahl" in Fragen des Hohlen Grauses wurde jemandem schon vor Gericht aufs Brot geschmiert, ebenso wie "ironisches Lächeln".
    Sogar den Hammer-und-Sichel-Brüdern vom Ahriman-Verlag war das kritischer Erwähnung wert.

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