Montag, 15. August 2022

Höchstens-19-Grad-Regel: Sparziel Millionen Prozent

Wenn alle zusammenrücken, ist keiner mehr allein.

Es wird der erste Winterohnegas, eine Herausforderung für Mensch und Tier und auch für Behörden, Ministerin, Parteien und öffentliche Einrichtungen. Wer soll bei der Gas-Triage noch berücksichtigt werden, wenn es für niemanden mehr reicht? Wer wird die Kosten tragen, wenn keiner mehr bezahlen kann? Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat jetzt mit der Vorstellung der Eckpunkte des neuen Energiesicherungsgesetzes (BWHF) Pflöcke eingeschlagen, die ein Überleben Deutschlands und seiner Bevölkerung nicht nur im kommenden Herbst, sondern sogar über einen möglicherweise strengen Winter hinweg garantieren sollen.  

Höchstens 19 Grad warm

Die geplanten Energiesparvorschriften haben es dabei in sich. So darf es in öffentlichen Gebäude nach Inkrafttreten der Regelungen nur noch höchstens 19 Grad warm sein - eine Herausforderung nicht nur in Ministerien, sondern auch in 186.000 Rathäusern, Verwaltungsgebäuden, Universitätsimmobilien und kommunalen Werkstätten, Garagen, Archiven und Bürohäusern, von denen viele noch gar nicht über moderne Klimaanlagen verfügen, die die Raumtemperatur im derzeitigen Klimasommer mit Außentemperaturen von mehr als 30 oder gar 40 Grad auf die vorgeschriebenen 19 herunterkühlen können. 

Da die Nachfrage nach Heizungs-, Wärme- und Klimaspezialisten im Moment aber gerade durch die von Habeck verkündete Durchsichtpflicht (DSP) für alle 57 Millionen Heizungen im Land besonders groß ist, geht der Branchenverband davon aus, dass sich der Zustand nicht mehr vor der beginnenden Heizsaison beheben lassen wird. 41.000 Monteure fehlen, die übrigen bauen landauf, landab Wärmepumpen ein, die im Kampf um jede Kilowattstunde helfen sollen, durch den Umstieg von Erdgasversorgung auf Heizung mit Strom, der in zahlreichen Großkraftwerken aus Gas gewonnen wird, einen Blackout durch Heizlüfter zu verhindern.

Temperaturen nach Gefühl

Das Problem in den nahezu 200.000 öffentlichen Gebäuden in Deutschland: In etwa drei Vierteln der von der Vorgabe betroffenen Bundes-, Landes- und kommunalen Liegenschaften wird die Raumtemperatur gar nicht oder nur an wenigen bestimmten Stellen erfasst. Bisher erfolgte die Temperaturregel überwiegend nach Gefühl: Je nach Außentemperatur regelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Heizungen in ihren Büros eigenverantwortlich hoch oder runter. Eine amtliche Temperaturkontrolle fand dabei nicht statt, sie wurde von früheren Bundesregierungen nicht für nötig erachtet, obwohl die Duldung voluntaristischer Griffe zu Thermostat und Fensterriegel kostspieliger egoistischer Willkür den Weg bereiteten.

Habecks Energiesparverordnung ist ein bedeutender Schritt, diesen verhängnisvollen Pfad zu verlassen, der nicht nur in russische Gasgeiselhaft führte sondern nach wie vor auch die Weiterexistenz der Erde infragestellt. Doch um die staatlichen Immobilien nun durchgehend auf die vorgeschriebene Höchsttemperatur von 19 Grad zu heizen oder herunterzukühlen, wie das Robert Habeck angekündigt hat, ist eine Feststellung der jeweiligen Raumtemperatur unumgänglich. Auch die EU sieht das so: Ein Grad weniger Heizung spare sechs Prozent Energie, drei Grad weniger sind 18 Prozent weniger in 186.000 behördlichen Immobilien, die sich in der Gesamtschau auf weit über drei Millionen Prozent summieren. 

Dazu muss es aber zwingend gelingen, eine Bundesmessregelung einzuführen, die einen zu starken Temperaturanstieg ebenso vermeidet wie einen Absturz unter die 18 Grad, von denen Fachleute sagen, man überlebe sie, ohne zu frieren, obwohl sie deutlich unter der irrtümlich vom Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Temperatur von mindestens 20 Grad für leichte sitzende Tätigkeiten liegt, zu denen auch das private Wohnen gehört.

Neustart ohne Flutlicht

Es braucht für einen energetischen Neustart nicht nur dunkle Denkmäler und Gebäude bei Nacht, ausgeschaltete Werbeanlagen, abgesagte Fußballflutlichtspiele und eine Rückkehr der Sendepause im Fernsehen, sondern Millionen moderne Messfühler, mitdenkende Thermostate und Klimaanlage für die öffentlichen Gebäude, die noch keine haben, so dass die 19-Grad-Regel dort im Moment oft nicht einmal annähernd eingehalten werden kann. Rasch müssen Bundes-, Landes- und kommunale Verwaltungen deshalb nun in Thermometer investieren, Regelkreise für den Warmwasserrücklauf schaffen und Personal für die notwendigen Temperatur-Kontrollkommissionen aus- und weiterbilden. Die private Wirtschaft, die an die Höchstens-19-Grad-Regel offiziell nicht gebunden ist, wird sich dann schnell ein Beispiel nehmen


4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das läuft dann wie beim durchschnittlichen Hartzer^H^H^H^H^H^H^HBürgergeld Beziehenden*In: Heizung auf Vollgas und bei mehr als 19°C das Fenster auf.

Anonym hat gesagt…

Und die tun recht daran: Ich lus einst, daß, was sie - über eine Art Pauschale -
mehr verbraten, erstattet wird, was sie jedoch etwa einsparen würden, kriegen sie abgezogen.

Anonym hat gesagt…

Steinkohledauerbrandbernd und sein 120kW Ofen brauchen keine Sprechgruppe wg der Duschenden und so .

Anonym hat gesagt…

"Habecks Energiesparverordnung ist ein bedeutender Schritt, ...." “
"... für einen Menschen, ein gewaltiger Sprung für die Menschheit."
Fragt sich nur wo gelandet wird.
Danke Halbek