Donnerstag, 24. November 2022

Meinungsfreiheit: So gefährlich ist das libertäre Konzept wirklich

Missverständliche Verfassungsgerichtsurteile dienen Hetzern und Hassern heute vielmals als Entschuldigung für ihr gesellschaftsschädigendes Treiben.
Die Füße auf den Tisch zu legen, ist nicht verboten in Deutschland, nicht einmal in einer Gaststätte. Jeder könnte es tun, jeder dürfte es, eine Strafverfolgung ist nicht möglich. Riefe ein Wirt die Polizei zu Hilfe, würde die nicht einmal stundenlang neben dem Füßehochleger stehen wie bei den Protestaktionen der Klimaklebekinder. Nein, sie würde gar nicht kommen. Denn Füßehochlegen ist unhöflich, unschön und gesellschaftlich nur im sehr privaten Rahmen akzeptiert. Aber eben nicht strafbar, ja, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.  

Machtwort aus Warin

Ein Gastbeitrag von Herrfried Hegenzecht, Präsident des Bundesblogampelamtes (BBAA) im mecklenburgischen Warin und  Leiter der Meinungsfreiheitsschutzkommission in der neuen Bundesdiskussionszentrale mit Sitz in Suhl.

Nein, die Füße auf den Tisch zu legen, ist tatsächlich nicht verboten in unserem Land. Doch käme deshalb jemand auf die  Idee, es zu tun? Weil er es kann? Weil kein Polizist erscheinen, kein Staatsanwalt ermitteln und Richter ein Urteil sprechen wird? weil nicht einmal das Ordnungsamt mit einem Bußgeld zur Stelle wäre? Sicherlich nicht. Die Füße auf den Tisch zu legen, das gilt als unhöflich, gemeinschaftsfeindlich, vulgär. Das tut man nicht, das lernen Kinder bereits in der Kita, wenn alles richtig läuft. Ausnahmen, etwas wenn kurzbesockte Jugendliche die Freiheit, sich gegen das Füßeaufdentischlegen zu entscheiden, die ihnen unser demokratisches Gemeinwesen zugesteht, in Ausnahmefällen, wie sie in der Deutschen Bahn häufig zu beonbachten sind, dazu missbrauchen, es eben doch zu tun.

Jugendliches Rebellentum, wie es sich auch beim Klimakleben oder überhaupt in der Vorstellung wiederfindet, zur einer auserwählten Generation zu gehören, die die letzte sein wird, die die Erde noch bewohnbar erlebt oder das Gemeinwesen noch identitär wie es immer war. Ausnahmeerscheinungen, die die Regel bestätigen: Der Mensch tendiert zum Füßehochlegen. Doch er tut es nicht, weil er Anstand hat, Sitte und Moral oder ein Loch im Strumpf, von dem er nicht will, das andere es sehen. 

Sogenannte Prediger der Meinungsfreiheit

Kann das aber nun bedeuten, überall alles in die Willkür freier Entscheidungen der seit der Anti-Tempolimitkampagne der 70er als "freie Bürger" (CDU) gerühmten Masse aus Individuen zu stellen, mit der es jeder zu hat, der gerufen wurde, die "Menge an Volks" (Friedrich der Große) zu lenken und zu leiten? Das wollen sie, die libertären Prediger der sogenannten Meinungsfreiheit, die sich nicht nur weigern, der Kunst Grenzen zu setzen, sondern auch behaupten, das Wichtigste überhaupt sei es, immer mit allen und selbst mit allen Andersdenkenden im Gespräch zu bleiben. Dazu gehöre, abweichende Ansichten anzuhören, als seien sie ernstzunehmen, absurdeste Argumente zu wiegen und zu wichten und selbst Überzeugungen aus dem Bereich des reinen Glaubens an puren Unsinn zu bedenken.

Wir als Bundesblogampelamt (BBAA), von der früheren schwarz-roten Bundesregierung im mecklenburgischen Warin gegründet, haben dieser irrigen Auffassung stets streng widersprochen. Nichts spricht gegen Meinungsfreiheit, sagen wir, aber gepflegt muss sie sein. Und wo der normale Anstand nicht hilft, widerwärtige, überkritische und verstörende Äußerungen zu unterbinden, die leicht in Hetze und Hass abkippen können, da muss ein wehrhafter Staat Mittel und Wege finden, die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. 

Straffreiheit ist keine Entschuldigung

Dass das Strafrecht hier nicht greift, immer noch nicht, obwohl wir über Jahre und alle Parteigrenzen hinweg schon zahlreiche und weitreichende Verschärfungen vorantreiben konnten, ist kein Widerspruch. Aber auch keine Entschuldigung. Meinungsfreiheit kann nur im geschützten Raum existieren, entlang fester Leitplanken, die nur der Staat zu ziehen in der Lage ist. Dabei geht es nicht um Geschmack oder politische Vorlieben, sondern um klare Kante gegen  die, die versuchen, den Begriff Meinungsfreiheit auszunutzen, indem sie ihn im eigenen Interesse aushöhlen und entbeinen.

Nichts ist die Meinungsfreiheit, die wir vom BBAA meinen, ohne Grenzen, nichts ist sie aber auch ohne entsprechende Verbote die überall dort greifen müssen, wo der eigene Anstand Menschen nicht mehr klar signalisiert: Ende der Fahnenstange, es reicht. Wer einen Fußballer mit hasserfüllten Sätzen wie "Ja, warum wirst du eingewechselt?" oder "Wie kann man so hin und her joggen?" überzieht, der stellt sich "außerhalb des demokratischen Konsens, der verhöhnt die Opfer von Diktatur und Gewalt", wie es der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann bemerkenswert deutlich formuliert hat. Keine handbreit diesen Faschisten, sie haben sich selbst aus unserer Gesellschaft ausgegrenzt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Völker- und Europarecht und auch immer noch in unserem Grundgesetz verankert. Wer sich dagegen positioniert, der stellt sich außerhalb unserer Werte- und Rechtsgemeinschaft. 

Absichtlich genutzter  Freiraum

Denn er nutzt absichtlich nicht den Freiraum, den der Staat ihm lässt, für "sinnerfülltes Handeln in persönlichen und privaten Initiativen, mit Mitmenschlichkeit und Dienst am Nächsten, um  viel Gutes zu tun", wie es Bundeskanzler Helmut Kohl die Aufgabe jedes Staatsbürgers bereits 1987 umrissen hatte. Sondern er begeht das, was die Mitarbeiter*innen unserer Meinungsfreiheitsschutzabteilungen eine "wahrgenommene Grenzüberschreitung" nennen. Digitale Gewalt, die nicht weniger schwer verletzt als Faustschläge oder Fußtritte gegen den Kopf oder in die Weichteile, als mit einem schweren Knüppel verprügelt oder mit einer scharfen Waffe erschossen zu werden.

Da steckt Absicht dahinter, das sind nicht einfach Füße, die Unachtsamkeit oder Bequemlichkeit auf unserer gesellschaftlichen Tisch gelegt werden. Nein, hier, wo sich die selbsternannte Opposition sammelt und tummelt, wird viel mehr bezweckt: Nur weil diese Art hasserfüllter Hetzangriffe von Schwurbelnden, Querdenkenden und Libertär*innen von der Gesetzgeber*in nicht vollständig verboten, also erlaubt ist, glauben diese Täter, es sind zumeist Männer, dass sie sich eigenverantwortlich das Recht nehmen können, zu sagen, was sie denken, was immer das auch ist, so lange es nur, darauf bestehen sie, nicht strafbar sei.

Unser Tisch, unsere Regeln

Hier sind wir wieder bei unserem Tisch und den Füßen darauf. Denn klar ist: So lange diese Hetzer, Hasser und Zweifler, die manischen Kritiker und Nörgler, Kritikaster, schwurbelnden Besserwisser ihre Füße unter den Tisch stellen, den unser Staat ihnen gebaut hat, den unser Staat mit reichen Gaben deckt und den er immer wieder auch gründlich abwischt, so lange müssen wir vom BBAA als dem neben den neuen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, dem Verfassungsschutz, dem BKA und den staatlich finanzierten unabhängigen Faktencheckern und Organisatoren von Gegenhasskampagnen zuständigen Amt dafür sorgen, dass die Bevölkerung umfassend aufgeklärt wird über die Gefahren der Propagierung des in diesen Kreisen propagierten sogenannten "libertären" Konzeptes von Gedanken-und Meinungsfreiheit. 

Es mag auf den ersten Blick einleuchtend erscheinen, dass alles, was nicht verboten ist, nicht strafbar sein kann. Doch ist es deshalb erlaubt? Kann es erlaubt sei? Wenn doch eine Generalerlaubnis dafür sorgen würde, dass jeder alles denken, sagen und schreiben dürfte, so lange er sich an die Grenzen der Gesetze hält? Nein, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, hier gelten dieselben staatlichen Vorschriften wie in der analogen Welt: Die Füße gehören nicht auf den Tisch. Und das, was immer gerade als "Hass" gilt, gehört genauso wenig ins Netz.

Herrnfried Hegenzecht leitet seit Anfang 2010 das Bundesblogampelamt (BBAA) im mecklenburgischen Warin.


7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

OT
Bei Röper:
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Krambambuli sagt:
24. November 2022 um 11:16 Uhr

Wer Revolution machen möchte ... ...
Es ging und geht dabei doch immer nur darum, wer kann was durchsetzen. Danach legt dann der Sieger fest, dass das Alles vollkommen in Ordnung, gut und richtig war. Und gut is! Das lernt man dann den Kindern in der Schule und die Leute glauben es dann irgendwann auch wirklich.
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Das haben sie mich aber nicht so gelernt.
Der Dativ ist den Akkusativ sein Feind.

Anonym hat gesagt…

warum wird die richtige Meinung nicht im Religionsunterricht verlehrt ? Und wer eben eine böse Meinung hat kommt in den vs Resozialisierungsraum

ppq hat gesagt…

dafür gibt es doch das fernsehen!

Anonym hat gesagt…

Skandalzoodirektor Klaus Harkenbeck : " das ist wie Tourismus - außerdem sind die Wilden ja freiwillig hier "

Anonym hat gesagt…

Herr A und Frau B geben ihre Trennung bekannt. Der Grund sind unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten. Die Scheidung wurde eingereicht. Ab hier interessiert keine Meinung mehr. Es geht nur noch um die Vermögensaufteilung.

Anonym hat gesagt…

warum werden die Klimerkinder nicht VERDROSCHEN !?

Anonym hat gesagt…

warum werden die Klimerkinder nicht VERDROSCHEN !?

Ist diese Frage - ähem - ernstgemeint?