tag:blogger.com,1999:blog-7480346370972853353.post8100932108511400944..comments2024-03-28T08:33:31.866+01:00Comments on PPQ: DIN-Norm gegen Diebstähleppqhttp://www.blogger.com/profile/03629095030796924122noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-7480346370972853353.post-22453317132010180092013-12-11T12:34:02.958+01:002013-12-11T12:34:02.958+01:00@FDominicus: "Fangen" und womöglich &quo...@FDominicus: "Fangen" und womöglich "Einsperren" geht schon deswegen nicht, weil dadurch wegen der geringen Aufklärungsquote ein viel zu hoher Schaden vermieden würde! Was sollen denn da die Bürger denken?Thomashttps://www.blogger.com/profile/09626526092005682964noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7480346370972853353.post-69601057417135219822013-12-11T12:29:21.028+01:002013-12-11T12:29:21.028+01:00Ist natürlich auch ein Coup der Hausratsversichere...Ist natürlich auch ein Coup der Hausratsversicherer: Jeder, der nicht DIN-gerecht in Sicherheit investiert hat, sieht in Zukunft in die Röhre. Problem gelöst. Wenn der Staat versagt, müssen die Bürger dafür büßen, daß sie nicht genug Steuern gezahlt haben.Thomashttps://www.blogger.com/profile/09626526092005682964noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7480346370972853353.post-77681468776375524592013-12-09T12:30:28.082+01:002013-12-09T12:30:28.082+01:00Man stelle sich vor (rein theoretisch natürlich) d...Man stelle sich vor (rein theoretisch natürlich) die Polizei würde Einbrecher in größerem Umfang "fangen" und es gäbe Richter die dann die Räuber zur Wiedergutmachtung heranzögen.<br /><br />Stellen Sie sich das Chaos vor!!!FDominicushttps://www.blogger.com/profile/16626953518570086182noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7480346370972853353.post-49844716167682341862013-12-09T11:42:53.379+01:002013-12-09T11:42:53.379+01:00Das erinnert an den uns damals ausgesprochen zynis...Das erinnert an den uns damals ausgesprochen zynisch anmutenden Sachverhalt „Verführung zum Kameradendiebstahl“ bei dem olivgrünen Zwangsdienstverein, in dem wir 15 Monate geschurigelt zu werden das zweifelhafte Vergnügen hatten. – Demnach sollte bei Diebstählen von Wertsachen nicht nur der Täter, sondern auch der Bestohlene belangt werden, so er sein Privateigentum gar nicht oder nur unzureichend weg geschlossen hatte, da das offenbar als eine „unwiderstehliche Einladung“ zum Hinlangen verstanden wurde. Und für diese „Aufforderung zum Diebstahl“ gehörte er natürlich auch ordentlich abgebürstet.<br /> So ähnlich klingt das in diesem Fall.- Nicht gegen die (meist aus ostischen Barbarengefilden stammenden) Einbrecherbanden soll vorgegangen werden, sondern die potentiellen Opfer haben sich gefälligst noch mehr teure Schutzvorrichtungen zuzulegen, wollen sie nicht noch häufiger und brutaler ausgeraubt werden. <br />Das ist geradezu symptomatisch für ein feiges Arschleckervolk, bzw. seine noch feigeren, korrupten Diskurshoheiten und Dressureliten.<br /><br /><br />Ano-NymusAnonymousnoreply@blogger.com