Freitag, 30. März 2007

Hilfreiche Freunde im Internet


Mad234 hat ein großes Problem. Und daraus entsteht ein großer Dialog.

MAD234: Hallo an alle Experten hier im Thread. Ich habe da mal eine Frage. In der Unfallversicherung gibt es doch die Ausschließlichkeitsklausel "Bewußtseinsstörung durch Trunkenheit". Wie ist diese Trunkenheit definiert?
Muß eine gewisse Promillezahl erreicht sein, oder genügt es schon wenn man 2-3 Bier getrunken hat? Was ist, wenn der Arzt ins Unfallprotokoll schreibt "alkoholisiert"? Wie reagiert die Versicherung in solchen Fällen? Wer kann mir hierzu nähere Auskünfte geben? Meine Fragen haben einen ernsten Hintergrund
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Angelam antwortet: Kannst du uns kurz sagen, ob der - bzw. diejenige mit dem Auto, Fahrrad oder als Fußgänger unterwegs war?
MAD234: Im eigenen Haus nachts die Treppe heruntergefallen und sich dabei böse am Kopf verletzt. Er hatte abends nach dem Fußball ein paar Bier getrunken.

Bullshitinvestor fragt: Welches Spiel?

2 Kommentare:

  1. ich empfehle folgende anleitung: http://jungle-world.com/seiten/2007/13/9654.php

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  2. gutes interview mit dem in der süddeutschen. glaube ich

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