Donnerstag, 14. August 2008

Ypsilanti, übernehmen sie!

artikel 21, absatz 1 der hessischen verfassung lautet folgendermaßen:
"Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."
koch wird sich warm anziehen müssen.

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