Mittwoch, 27. Juli 2011

Verbot der Woche: Heizen mit Licht

Namen sind Schall und Rauch, deshalb darf in Deutschland auch zukünftig nicht mit Glühbirnen geheizt werden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat jetzt endgültig eine Satire-Aktion unterbunden, bei der zwei Künstler herkömmliche und damit verbotene Glühbirnen als "Heatballs" verkauft hatten. Weil die Lampen 95 Prozent ihrer Energie als Wärme abgäben und nur fünf Prozent als Licht, könne man mit ihnen wunderbar heizen, argumentierten sie. Weil der größte Teil der verbrauchten Energie von den Glühlampen-ähnlichen Heizbirnen in Wärme umgewandelt werde und nur ein kleiner Teil als Licht verloren gehe, müsse nicht mehr wie bei Räumen mit Energiesparlampen zusätzlich zugeheizt werden. Das übernehme der Heatball, der damit klimaschonend sei wie keine andere Heizquelle. "Heatballs sind technisch der klassischen Glühbirne sehr ähnlich, nur dass sie nicht zur Beleuchtung gedacht sind, sondern zum Heizen", erläutert einer der Erfinder.

Das stimmt zwar, verstößt aber gegen das EU-Glühlampenverbot, das Mieter zwingt, den nach dem Einsatz von Energiesparlampen fehlenden Wärmebeitrag der alten Glühlampen per Öl oder Gas zuzuheizen, nicht aber per Heatball. Glühlampen bleiben Glühlampen, auch wenn sie Heatball heißen, begründete das Aachener Gericht seinen mutigen Beschluss. Dabei verwiesen die Richter auf den Präzedenzfall "Raider/Twix": Der Name habe sich geändert, sonst aber nix. Wäre Raider Heroin gewesen und also offiziell verboten, hätte dem Produkt auch die Namensänderung nichts genützt, es würde im Rahmen der PPQ-Aktion "Verbot der Woche" weiter unter das von der EU-Kommission mit großer Umsicht verhängte Verbot fallen.

Deshalb dürften Heatballs auch künftig nicht verkauft werden. Wem es zu kalt werden, der solle sich einfach einen warmen Pullover überziehen, bis der Klimawandel das Problem endgültig beseitigt habe. Zur Zeit sei es noch gestattet, mit Talg- oder Duftkerzen zuzuheizen. Aufgrund der unbefriedigenden Lichtbilanz dieser traditionellen Leuchtmittel stehe aber auch hier ein Verbot unmittelbar bevor.

Zur bürgerschaftlich engagierten PPQ-Reihe Verbot der Woche

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