Montag, 11. November 2013

Enteignungspläne: Zehn Prozent von nichts

Jens Bullerjahn ist zurück auf der nationalen Bühne. Lange hatte der Motorradfahrer und Motörhead-Fan aus dem Mansfeld seine bundespolitischen Ambitionen gezügelt, jetzt aber bot ihm die angesehene Internetseite „Huffington Post“ Gelegenheit, sich für die IWF-Idee einer „einmaligen Vermögensabgabe von zehn Prozent“ auf alle vorhandenen Sparguthaben im Lande stark zu machen. Bullerjahn ist ein gerissener Rechner, er hat den nationalen Schuldenatlas quasi inhaliert und weiß: Wenn alle zehn Prozent zahlen müssen, dann sind das für die Reichen Millionen, aber für seine eigenen Landeskinder nur ein paar Cent. Zehn Prozent von nichts aber zahlt jeder gern, wenn es allen hilft.

Dass das Grundgesetz Eigentum grundsätzlich schützt, was beim IWF niemanden interessieren muss, einen deutschen Spitzenpolitiker hingegen schon interessieren sollte, spielt für Jens Bullerjahn sowenig eine Rolle wie für seinen Partei- und Finanzministerkollegen Norbert Walter-Borjans. Auch der ist dafür, die, die noch etwas haben, vorerst einmalig zur Kasse zu bitten. Grundgesetz? Verfassungsmäßige Rechte? Deutsche Politiker sind nach einer Vielzahl von Gerichtsurteilen die Berufsgruppe, die die Verfassung ohnehin am häufigsen bricht. Und Bojans und Bullerjahn wissen, das selbst das grundlegendste Menschenrecht, das Deutschlands aus der Not der Unentschiedenheit geborene Verfassung garantiert, bei jedem einzelnen Artikel verfassungsgemäß ausgehebelt wird: „Näheres regeln Gesetze“, steht dann da.

Alles eine Interpretationsfrage. „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt“, steht im Grundgesetz. Von hundert Prozent Eigentum steht da nichts. Ein Gesetz, das 90 Prozent des Eigentums garantiert, wäre ebenso grundgesetzkonform wie eines das den Bürgern 70, 30 oder 10 Prozent ihrer Sparguthaben zur freien Verfügung lässt. Ja, so lange ein Enteignungsgesetz auch nur einen winzigen Teil dessen, was ein Mensch sich im Leben vom Munde abgespart hat, sein eigen bleiben lässt, ist der Papierform nach allen Forderungendes Grundgesetzes genüge getan.

Jens Bullerjahn hat das als erster erkannt. Das Mansfeld ist zurück auf der nationalen Bühne.


1 Kommentar:

  1. "1. Das Eigentum ist gewährleistet. 2. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll (!!) entschädigt."

    Das ist der Wortlaut von Art. 26 der Eidgen. Bundesverfassung. (Einfügung von mir).

    In diesen Zeiten tut es gut, den größten Teil des Vermögens in CH zu wissen und zusätzlich den CH-Pass zu besitzen. Selbst Immobilieneigentum in D ist mit diesem Pass langfristig geschützt. Noch immer wurde Ausländern das Enteignete zurückgegeben. Deutschen jedoch nicht.

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