Donnerstag, 22. September 2016

Stalins Traum, Europas Alptraum

Väterchen Stalin beim Ausradieren von Kampfgenossen.
Immer, wenn Väterchen Stalin eine Runde durchgewischt hatte im Revier, verschwanden seine Opfer nicht nur im wirklichen Leben, sondern auch in dem, was an Erinnerung an das bereits gelebte geblieben war. Josef Stalin, der bei der Oktoberrevolution nur eine winzige Nebenrolle gespielt hatte und von Lenin später als reines Organisationstalent missbraucht worden war, arbeitete sich so über Jahre immer weiter empor in die Sphäre des wahren und eigentlich auch einzigen richtigen Revolutionärs.

Genossen verschwanden erst zaghaft auf Bildern, später radierten ganze Retuschkommandos sie aus allem, was an Aufzeichnungen von der geschehenen Geschichte geblieben war. In seiner kleinen Geschichte der Kommunistischen Partei inszenierte sich Stalin allein als Welterklärer der Lehren Lenins. Wenig später dann rückte er sich als deren Miterfinder direkt an die Seite des Spitzbarts, der schon tot war und sich nicht mehr wehren konnte.

Das Volk konnte es ebenso, denn die, die es besser wussten, waren tot. Und die, die es besser wissen wollten, fanden kaum noch Unterlagen, in denen sie etwas anderes als das hätten nachlesen können, was ihnen Väterchen Stalin weismachen wollte.

Geschichte war nicht mehr, was geschehen war. Sondern allein das, was hätte geschehen sein sollen, wenn es nach Stalin gegangen wäre.

Die EU holt in dieser Beziehung eilig auf. Nach einem schon länger zurückliegenden Urteil aus Spanien existiert europaweit bereits ein "Recht auf Vergessenwerden". Ereignisse, die länger zurückliegen, müssen auf Wunsch Betroffener bereits seit geraumer Zeit von Suchmaschinen links liegengelassen werden.

Nur weit weit diese Ereignisse zurückliegen müssen, um durch Unerreichbarkeit ungeschehen werden zu müssen, war nicht festgelegt worden. Das hat aber nun ein italienisches Gericht nachgeholt: Nach dessen Festlegung, getroffen im Fall eines Restaurantbetreiber, der einen einige Jahre zurückliegenden Artikel über ein Gerichtsverfahren gegen sich nicht mehr im Internet hatte finden wollen und eine Website deshalb auf Löschung eines Artikels verklagt hatte, liegt das Ablaufdatum für Artikel bei zwei Jahren.

Was länger her ist, müsste auf Wunsch künftig - im Zuge einheitlicher europäischer Lösungen europaweit - von Nachrichtenseiten, aus Blogs und öffentlich zugänglichen Zeitungsarchiven verschwinden, wenn ehemals Verfahrensbeteiligte das wünschen.

Eine neue Welt entsteht vor aller Augen, eine Welt ohne Erinnerung, makellos rein, porentief sauber und gekämmt. Stalins Traum von einer Gegenwart ohne Vergangenheit, er wird wahr.

2 Kommentare:

  1. Müssten denn nicht auch die Meldungen zum Prozess zur Löschung gelöscht werden? Immerhin könnten diese Meldungen als Metaquelle für die verbotenen Informationen missbraucht werden.

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  2. Nicht nur Väterchen Stalin, auch seine treuen Knechte, die Genossen Genrich Grigorjewitsch Jagoda und Andrei Januarjewitsch Wyschinski, feiern fröhliche Urstände.

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