Donnerstag, 4. Januar 2018

Meinungsfreiheitsschutz: Hinter den Grenze zur Hetze

Heribert Prantl war in einem früheren Leben Jurist. Der heutige Chefkommentäter der Süddeutschen Zeitung kennt das Leben im Gerichtssaal und er hat trotzdem noch nie ein Hehl aus seiner Auffassung gemacht, dass es jenseits des geltenden Rechts eine Art höhere Gerechtigkeit gibt, die immer dann zur Anwendung kommen muss, wenn etwas nicht so läuft, wie es ihm gefällt.

Das NetzDG genannte neue und exklusive deutsche Zensurrecht, das erstmals seit dem Ende der DDR wieder ins Belieben von Nicht-Juristen stellt, was strafbar und was sagbar ist, hat Prantl deshalb auch immer nur halbherzig kritisiert. Irgendwie schien ihm schon gut, dass Leute, die nicht seiner Meinung sind, künftig das Wort verboten bekommen können. Auch wenn, daran ließ die Edelfeder aus München keinen Zweifel, es schon irgendwie, naja, nicht ganz rechtsstaatlich aussieht, dass künftig schnellbesohlte studentische Hilfskräfte und selbsternannte Tugendwächter mit Stasi-Vergangenheit darüber entscheiden, ob ein "Pack" eine zulässige Meinungsäußerung, ein Galgen Satire oder die Bezeichnung eines Präsidenten als "Vollidiot" doch vielleicht eine unzulässige Schmähkritik ist.

Andererseits: "Recht und Rechtsschutz müssen auch im Internet gewährleistet sein", grantelt Prantl nun, wo Twittersperren wie aus heiterem Himmel auf deutsche Zeitungshäuser niederkommen. Satire darf alles, das NetzDG darf entscheiden, was. Fürchterliche Vorstellung: Morgen Heute könnte Prantl betroffen sein! Vielleicht, wenn er mal wieder von "Entrechtlichung" schreibt? Vielleicht auch, wenn
er mal wieder nie gesagte Aussagen "berichtigend so ausgelegt" (Prantl) hat, wie sie ihm passen?

"Entscheiden sollte darüber die Justiz", meint der Kommentator nun. Wobei für ihn klare Ausnahmen gelten: Wird Beatrix von Storch gesperrt, ist das lehrsam für die AfD-Frontfrau, denn die begreift so vielleicht, dass "ein Bundestagsmandat nicht die Lizenz für Pöbelei und Volksverhetzung" ist.

Dass es für Pöbelei keiner Lizenz bedarf, weil der Begriff im deutschen Strafrecht gar nicht vorkommt, stört den selbsternannten Oberrichter über die neuen Netzwerksperren wenig. Heribert Prantl, seines Zeichens Träger des "Gebrüder-Grimm-Preises", weiß zwar, dass "die Meinungsfreiheit auch für Gemeinheiten und Bösartigkeiten" gilt. Aber, schreibt Prantl, "wenn die Gemeinheit und die Bösartigkeit zur Hetze wird, endet der Schutz der Meinungsfreiheit".

Entscheiden darüber, wo die Grenze zu ziehen ist zwischen zulässiger, auch überspitzer, Kritik und "Hetze", einem weiteren Begriff, den kein deutscher Strafrechtsparagraph enthält oder gar erklärt, das macht im Endeffekt dann wohl Heribert Prantl, das Münchner Ein-Mann-Gericht, der schreibende Staatsanwalt mit der Lizenz zum Löschen. Er weiß, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als "nicht der Weisheit letzter Schluss" (Prantl) ist, weil es "nicht die Aufgabe von Privatunternehmen, sondern Aufgabe der Justiz ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu ziehen". Den neuen Meinungsfreiheitsschutz durch jene Privatunternehmen - Prantl-Code "Wasserpest" - und ihre und ihre Löschkommandos voller Laienrichter aber dann irgendwie doch gut findet, weil er erstmal die Richtigen trifft.

3 Kommentare:

  1. OT: Wer will, mag gurgeln. Eine Christine Schäffler aus Schliersee hat vor zweieinhalb Jahren begonnen, an Asylbetrüger (der "Merkur" faselt von Asylbewerbern) zu vermieten, "...ich wollte helfen..." - natürlich nicht für lau, hehe, und bleibt jetzt auf mindestens 150 Riesen Schulden sitzen. Mir bricht das Herz/ vor Mitleid und Schmerz ...

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  2. Und noch einen: Auf Pipi - "Die 15jährige Mia ist tot (stimmt), weil der Staat total(zu >total< bei LTI von Jud'Klemperer) versagt hat (ist völliger Mumpitz, dieser Nicht-Staat funktioniert vortrefflich, so, wie er soll, er hat nicht >versagt<...) - aber die Informationen zum Fall sind (un)hübsch aufschlußreich!
    Wie gern würde ich mich mit diesem Alexander De Norre einmal unter vier Augen unterhalten - viel lieber aber noch mit Noel Ignatiev, oder Schorsch Soros.

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  3. ruhrpott555 und ruhrpott5555 auf Pipi scheinen ofenkundig nicht dieselben zu sein.
    Lassen wir uns überraschen: Philippe de Villiers de L'Isle-Adam: Hoffen wir es, es gibt solche Beispiele! (Die Marter der Hoffnung)
    Kohlenmunkpeter und eule54 sind entweder künstliche Intelligenz, oder sie haben in einer vulnerablen Phase der Jugend zuviel Guido Knäpp (guckst du Langenscheidt, oder Bing Übersetzer) abbekommen.

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