Freitag, 17. August 2018

Trotz Maas-Regeln: Was man alles aushalten muss

Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.

Bundesverfassungsgericht


6 Kommentare:

  1. https://ia800206.us.archive.org/5/items/negromenacetoame00shuf/negromenacetoame00shuf.pdf

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  2. >> Freya- 17. August 2018 at 15:36 ...
    ... Was die in Lenggries und ganz Deutschland machen wollen, ist eine Neue Art des Lebensborn! <<

    "Freya" ist noch nicht das schrägste Exemplar der Pipis, aber guckt ofenkundig auch zuviel Guido Knäpp.
    So schreibt unser guter Freund Dikigoros: Bei einem der Nachfolgeprozesse der schandbaren Nürnberger Prozesse, so um 1948, haben unsere geliebten Befreier höchstamtlich festgestellt, daß der Lebensborn eine stinknormale weltliche karitative Einrichtung, und mitnichten eine Arierzuchtanstalt war.

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  3. Die deutsche Justiz ist im eigenen Verständnis seit 1933 der Büttel der Machthaber.

    Da sich hier immer mehr die Übernahme durch die Religion des Friedens abzeichnet, schwenkt die Justiz logischerweise in diese Richtung. HC-Leugung ist damit, genauso wie die Kinderehe oder die Ermordung von Ungläubigen, kein Straftatbestand mehr. Das pseudo-juristische Geschwurbel rundrum kann man getrost in die Tonne treten.

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  4. "DOOM" wird politisch :

    https://www.youtube.com/watch?v=VzjEht6c6dA&feature=youtu.be

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  5. "Earth is the melting pot of the universe" haha - wie geil

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  6. >> HC-Leugung ist damit, genauso wie die Kinderehe oder die Ermordung von Ungläubigen, kein Straftatbestand mehr. <<

    "HC-Leugnung" gibt es nicht, und kann es gar nicht geben. Und: Ist dennoch weiterhin strafbar.

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