Montag, 22. Oktober 2018

Fake-News-Alarm: Klingelschilder und Medienmärchen

Im "Spiegel" regiert das Wunschdenken,es werden falsche Gerüchte gestreut und Lügenmärchen verbreitet.
Lesen können wäre gut, lesen wollen wichtig. Doch manchmal geht es nur ohne Lektüre: Kaum hatte eine Wohnungsgesellschaft in Wien die Klingelschilder ihrer 220.000 Mieter anonymisiert, nachdem ein Jurist der Firma nach Studium der Datenschutzgrundverordnung zur Überzeugung gelangt war, dass eine Veröffentlichung von Mieternamen an der Haustür nach neuem europäischen Recht nicht mehr zulässig ist, übertrafen sich die deutschen Gazetten mit Dementis.

Gar kein bisschen gelte die DSGVO für Mietwohnungen im normalen Leben, versicherte die halbstaatliche Nachrichtenagentur DPA. In der Bild-Zeitung gaben Regierungsvertreter das Versprechen ab, dass "Klingelschilder in Deutschland durch die umstrittene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht in Gefahr" seien. Oberste Datenschützer schalteten sich ein und sie versicherten den verunsicherten Vermietern: Ja, die dürfen die Namen ihrer Mieter weiterhin auch ohne deren Einwilligung auf Klingelschildern anbringen.

Die neue Gurkenverordnung


Das Klingelschild, so analysiert ein Kommentäter, sei die neue Gurkenverordnung. Ein Märchen, von Rechtsextremen und Europafeinden gezielt genutzt, um Stimmung gegen die EU zu machen, zu deren herausragenden Errungenschaften die Datenschutzgrundverordnung gehört. Angstmache! Nichts als das aus der Geschichte gut bekannte "Streuen falscher Gerüchte" und "Lügennachrichten", das auf eine "Vergiftung der Öffentlichkeit" zielt, wie es im Heimtückegesetz von 1934 noch hieß. Fake News, wie man heute sagt. Hetze, die „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet".

Gut, dass das Zurückweisen entstellender Behauptungen durch die seriösen Medien so gut klappt, gut dass Politiker, Datenschützer und private wie öffentlich-rechtliche Medienschaffende dabei so hervorragend zusammenarbeiten. Eher ungünstig allerdings, dass der Wortlaut der DSGVO den kollektiven Beruhigungen selbst bei laienhafter Lesung widerspricht. Denn dort steht erstens, dass „diese Verordnung für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“ gilt. Eine Klingelleiste aber ist zweifellos ein Dateisystem, denn das definiert die DSGVO als "strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird“.

Räumlich und sachlich zuständig


Zweitens ist die Eintragung von Namen in dieses Dateisystem unzweifelhaft eine ganz oder teilweise automatisierte oder nichtautomatisierte Verarbeitung. Denn diese, so der Ratsschluss der EU, des EU-Parlaments und aller europäischen Regierungen nach achtjährigen Beratungen und Verhandlungen, bezeichnet "jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“.

Auch der sogenannte räumliche Anwendungsbereich trifft zu, denn die Datenverarbeitung findet zweifellos bei "betroffenen Personen" statt, denen "in der Union Waren oder Dienstleistungen angeboten" werden. Und sie betrifft zudem "das Verhalten von, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt".

Offener Widerspruch zur DSGVO


Wenn nun Datenschützer wie der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern, Thomas Petri, versichern, "Hausverwaltungen dürfen die Namensschilder anbringen, solange der Mieter dem nicht widerspreche", dann steht das im offenen Widerspruch zur DSGVO. Die kennt zwar einen Anspruch auf Löschung, erlegt den Verantwortlichen für Datensammlungen jedoch in erster Linie auf, "geeignete Maßnahmen" zu treffen, "um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln". Die Übermittlung der Informationen muss dabei "schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch" erfolgen, jedoch nicht erst, wenn der Betroffene danach verlangt, sondern vorab, wenn die Absicht besteht, Informationen zu sammeln und/oder zu verarbeiten.

Klingelschilder sind damit heute schon ein ernster und akuter Fall für die nach den Vorgaben der DSGVO zu gründenden "unabhängigen Aufsichtsbehörden", zu denen die zuständigen Bundesländer der Einfachheit halber ihre ohnehin existierenden Datenschutzbeauftragten ernannt haben. Deren Unabhängigkeit wird traditionell schon durch die teils bizarren Umstände ihrer Bestallung im Rahmen des Parteiproporz belegt. Jetzt aber noch einmal unterstrichen durch ihr Abwiegeln im Klingelschildfall: Statt abzunahmen und Bußgelder zu verhängen, wird der Wortlauf der EU-Verordnung geleugnet und ihr Sinngehalt in Abrede gestellt.


3 Kommentare:

  1. derPragmatikerOktober 22, 2018

    Jetzt bin ich ja total verunsichert. Bisher ging meine Post an mein Name c/o Name Vermieter und Adresse. Dann kam vor einer Weile das Ordnungsamt und erkundigte sich, ob ich denn dort wohne (Amtshilfeersuchen). Dann hat der Vermieter mit Rücksprache meinen Namen angebracht. Aber eigentlich will ich das gar nicht. Und er auch nicht. Was fällt denn der Post ein, einen behördlichen Brief, korrekt adressiert, nicht zuzustellen, weil der Name nicht auf dem Briefkasten steht. OK, das war vor der DSGVO. Darf ich jetzt vom Vermieter verlangen, daß mein Name wieder unautomatisiert entfernt wird? Der war sowieso schwer empört, daß seine gute Adresse plötzlich von der Post durch den Schmutz gezogen wurde mit der Unterstellung der Illegalität einer Briefzustellung. Oder was?

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  2. SchildbürgerOktober 23, 2018

    Noch ist die Durchnummerierung der Wohnhaft deutschen Personals (Ausweis) nicht amtlich, doch wird es sicher auch hier im besten aller Schlands einen oder gar tausende Psychos geben, die anonym bleiben möchten wie ihre illegal importierten Asüldauergäste und dann ihr persönliches 08-15 Klingelschild einklagen.

    Nachäffen ist ja schließlich eine Prmiumfähigkeit schwarmmintelligenten deutschen Herdennutzviehs, besonders wenn ein Österreicher den Irrsinn vormacht.

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  3. Schildbürger IIOktober 23, 2018

    Es wird übrigens gemunkelt, dass durch diese anonyme Nummerierung vertuscht werden soll, wie viele Ausländer sich in öffentlichen Wohnungen bereits eingenistet haben bzw. eingenistet wurden.

    Diese Räume fehlen dann logischerweise jenen "Ureinwohnern", die sich Mieten auf dem freien Markt kaum noch leisten können. Das könnte sozialen Unmut erzeugen und soll um jeden schäbigen Preis vermieden werden.

    Lug und Trug haben politisch Hochkonjunktur, um Bürger zu verarschen und abzuzocken. Doch die untertänige Mehrheit kapiert das nicht in ihrem dämlichen Gottvertrauen in ihre Obrigkeiten.

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