Samstag, 18. Januar 2020

Hitler: Der Führer ist kein Verfassungsfeind

Auswärtiges Amt
Wie das Aussehen Hitlers bleibt auch die Nutzung des Namens des früheren ZDF-Moderators straffrei.

Der Rechtsruck in Deutschland, er nimmt beängstigende Ausmaße an! So urteilte die Staatsanwaltschaft im sächsischen (sic!) Sachsen jetzt nach einem weltweit aufsehenerregendenVorfall mit einem Hitler-Imitator beim Wintertreffen der Motorradfahrer auf Schloss Augustusburg, dass das reine Aussehen wie Hitler keine Straftat darstelle. Der Auftritt des als Adolf Hitler ohne Hitlerbärtchen verkleideten Mannes werde deshalb kein juristisches Nachspiel haben. „Die Imitation ist strafrechtlich nicht relevant“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz über das Ende einer empörenden Affäre, zu der die Bundesregierung von Anfang dröhnend laut geschwiegen haben, während Regierungschef Kretschmer die Aktion scharf verurteilte.

Kein Wunder, bedeutet die Einstufung Hitlers als nicht verfassungsfeindliches Symbol durch die Behörden im schwarz-grün regierten Sachsen doch eine Zäsur. Noch vor wenigen waren selbst unbeholfene Kritzelzeichnungen des früheren Führers, Reichskanzlers und späteren ZDF-Moderators als strafbare Handlungen angeklagt und abgeurteilt worden. Jetzt hingegen dürfen als Hitler ausstaffierte Männer offenbar nach Gutdünken im Beiwagen von Maschine platznehmen, die wie ein Wehrmachtsmotorrad aussehen, sich filmen lassen und im Internet für Empörung und Wut sorgen.

Dass ein Polizist, der den Auftritt des Regenmantelhitlers und seines Fahrer in Militärkleidung und Stahlhelm als Satire missverstanden und angesichts der Szenerie gelächelt und den Hitler-Imitator fotografiert hatte, ein „kritisches Gespräch“ mit der Leitung der Polizeidirektion Chemnitz absolvieren musste, dürfte als generalpräventive Maßnahme kaum ausreichen, mögliche Nachahmungshitler abzuschrecken, die es in Zukunft gezielt darauf anlegen könnten, als verkleidete Herren im Beiwagen von Wehrmachtmotorrädern Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu provozieren.

Hatte die Polizei anfangs noch erwogen, im Wiederholungsfalle sofort einzuschreiten und ein "Unterbinden in der Szenerie" durchzuführen, scheint die Rechtslage nach dem Rechtsruck unklar. Das Tragen eines Seitenscheitels und eines entsprechenden Bartes falle nicht unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, teilte die Staatsanwaltschaft in Chemnitz mit. Ein Hitler, der weder Hitlerfotos, Hitlergrüße noch Hakenkreuze zeige, mache sich somit auch nicht strafbar.

5 Kommentare:

  1. Als Charles-Chaplin-Imitator (mit Bärtchen) sollte man aber immer die Melone dabei haben.

    Fragt niemand nach dem Klapsmühlenkandidaten, der das angezeigt hat? Bloß ne rhetorische Frage, der/die/das wird ein BVK vom Steinmeier ungehängt bekommen für Mut und gegen rechts und so.

    AntwortenLöschen
  2. Die Überschrift ist schlicht irreführend. Zu klären war die Frage, ob eine öffentliche Hitler-Imitation strafbar sei. Nicht zu klären war die Frage, ob Hitler ein Feind des bundesrepublikanischen GG sei. Verhandelt werden in solchen Fällen die Verwendung verfassungsfeindliche Symbole, die katalogartig niedergelegt sind, schon aus Gründen der Rechtssicherheit. Im Falle des "Motorradführers" wird nicht das Problem verhandelt, ob A.H. ganz anachronistisch ein Feind des seinerzeit noch nicht existierenden Grundgesetzes war. Die Antwort ist einfach: Er wäre es gewesen; nur steht das nicht zur Debatte. Und schlussendlich hat bislang noch keine Person ihren Weg in den Katalog verfassungsfeinlicher Symbole gefunden. Wohl auch aus Gründen der Rechtssicherheit.

    AntwortenLöschen
  3. Der Fall war doch von Anfang an nur als absurde Hysterie einzustufen.
    Ganz offensichtlich handelte es sich um Straßentheater, wurde es nun so genannt oder nicht. Das ist m.W. darstellende Kunst.
    Ich wüsste nicht, dass man Hitler-Darsteller in Theater und Film ("Der Untergang" z.B.) jemals strafrechtlich verfolgt hätte. Und die Kunstfreiheit gilt nun mal (noch) nicht nur für Konzerne oder irgendwie "lizenzierte" Künstler (die es ja auch nicht gibt).

    AntwortenLöschen
  4. Wer kennt noch die Anfangszene vom Filmepos Aswabashdeniye?
    Härrvorrragänd! Därr ärrste Schoß aus einer rossischen Beutekanone dorrchschlägt däh Frrontpanzerrong onsärräs neuesten Modells! Därr Wagen gäht zorröck ans Wärrk!

    Scherz beiseite. Schier Sodbrennen bereitet hat mir der Kommentar eines Medienfuzzis, diese Mischung aus ofenkundig ehrlichem Entsetzen und schriller Entrüstung, sinngemäß: Die Polizei zeigte sich belustigt, ABER GRIFF NICHT EIN!

    AntwortenLöschen
  5. in den archiven ist dieser fall aktenkundig. das unbeholfene malen eines mämnnchen, das ein beamter als den führer identifizierte, als straftat. und jedes wort ist wahr, also überlegt euch, was ihr hier an dementis ablegt.

    https://www.politplatschquatsch.com/2007/04/malen-nach-zahlen.html

    AntwortenLöschen

Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.