Ein künftiger Kläger: Auch einzelne Bäume, die wie hier mit einem Nagel traktiert werden, können sich künftig vor Gericht dagegen wehren. |
Der Wald steht still und schweiget, während der Mensch die Umwelt vernichtet, das Klima zerstört und ganze Landstriche und Kontinente für seine Bedürfnisse umbaut. Im Mittelalter entwaldete er, damals noch ungebremst von Pariser Abkommen, das gesamte Mitteleuropa. Zuvor schon war der Baumbestand auf den Mittelmeerinseln komplett gerodet worden, die Täter in Deutschland aber schmückten ihre neubegründeten Siedlungen noch stolz mit Namen wie Annenrode oder Herbertsrode, die auf Freveltaten verwiesen und sie als große Leistung darstellten.
Konsumausstieg reicht allein nicht
Seitdem ist vieles noch schlimmer geworden und erst langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass der Mensch aufgrund seiner egoistischen Grundausrichtung vielleicht gar nicht in der Lage sein wird, sein eigenes Vernichtungswerk zu stoppen,. Gute Ansätze wie der Konsumausstieg der gesamten Generation Greta, der rigorose Flug- und Fernverkehrsverzicht älterer Umweltbewegter und Umweltpolitiker oder die Umstellung von Gipfelkonferenzen der führendsten Klimaschutzstaaten auf virtuelle Formate können nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur wertvolle Klimaorganismen aus dem Mikrobereich unter anhaltender menschlicher Verfolgung leiden, sondern auch die wenigen verbliebenen Wald- und Feldbestände, die keinerlei Lobby haben.
Die Rechtswissenschaftlerin Jula Zenetti, die am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig zum Thema der Rechtsstellung von Lebewesen aus der Flora forscht, hat jetzt einen entschiedenen Paradigmenwechsel vorgeschlagen: Flüsse, Moore, Wälder, Gebüsche, Tiere, Blumen und Käfer sollen eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen, um selbst gegen ihre fortgesetzte Vergiftung, Abholzung oder Quälerei vor Gericht ziehen zu können. Auf diese Weise, glaubt die Juristin, würde sich die Umweltzerstörung, die "mittlerweile ein desaströses Ausmaß angenommen hat", wie Zenetti sagt, am wirksamsten einhegen lassen.
Gewässer klagt gegen Bauvorhaben
Beispiele, etwa aus Florida, wo gerade mehrere Gewässer Klage gegen ein Bauvorhaben eingereicht hätten, um eine Beschädigung oder Zerstörung der Gewässer zu verhindern., zeigten, wie wirksam ein Klagerecht für Wälder, Flüsse, Seen und Wiesen sein könne. "Das kolumbianische Verfassungsgericht sprach erstmals im Jahre 2016 dem drittgrößten Fluss des Landes subjektive Rechte zu", beschreibt Julia Zenetti, "es ist also nicht so, als reden wir über etwas, was juristisch unmöglich ist."
Nein, es ist vielmehr eine große Chance, die zudem bereits im deutschen Recht angelegt ist. Das kennt neben der natürlichen Person, die qua Geburt Rechte hat, die sie vor Gericht einklagen kann, auch die juristische Person, der diese Rechte vom Gesetzgeber verliehen werden. "Das zeigt, dass der deutschen Rechtstradition die Anerkennung von Rechten zugunsten anderer als natürlicher Personen nicht fremd ist", sagt Julia Zenetti. Dass sich eine solche juristische Person nicht selbst zu ihren Wünschen und Vorstellungen äußern könne, sei kein Hinderungsgrund ihrer Vertretung vor Gericht. "Es wurde auch eine juristische Konstruktion gefunden, damit Eltern oder ein Vormund die Rechte eines Säuglings oder einer betreuungsbedürftigen Person wahrnehmen können", sagt Zenetti. Ebenso habe ein Embryo im Mutterleib anerkannterweise eigene Rechte, die auch schon vor Anwälten vor Gericht vertreten worden seien.
Ökosysteme treten vor die Richterbank
Ähnlich könnten künftig ganze Ökosysteme vor die Richterbank treten. Ein Wald, der seine Rodung abwenden will. Eine Blühwiese, die sich gegen das Mähen wehrt. Ein Gebüsch, das nicht bereit ist, zu akzeptieren, dass es einer neuen Straße weichen soll oder im Rahmen der Straßenrandpflege verschnitten wird. Ökosysteme gewährleisteten den Artenschutz., sie bremsten den Klimawandel und sicherten damit die auch dem Menschen die Existenz, analysiert Julia Zenetti. Da sei es naheliegend, die Wertigkeit von Baum, Busch und Blume auch rechtlich anzuerkennen.
In einem ersten Schritt wäre aus Sicht der Wissenschaft ganzen Ökosystemen eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzugestehen, weil man davon ausgehen könne, dass zusammenlebende Wälder und gemeinsam fließende Flüsse überwiegend dieselben Interessen teilten. Später sei dann aber vorstellbar und konsequent, dass auch einzelne Bäume, Grasbüschel, Nutzpflanzen und Unkräuter das Recht erhielten, in eigener Sache vor Gericht zu ziehen.
Furcht vor Prozesslawine
Natürlich bedarf es bestimmter Erheblichkeitsschwellen, die überschritten sein müssen, damit ein Eingriff in die Rechte eines Flusses oder eines Waldgebietes bejaht werden kann", schränkt Julia Zenetti ein, um Befürchtungen zu begegnen, dass klagende Wälder und in Berufung gehende Gräser eine riesige Prozesslawine auslösen könnten. Doch auch wenn das gesetzlich näher definiert ist, wie sie fordert, bleibt natürlich die Klagemöglichkeit gegen diese Definition durch den jeweiligen Vormund oder Treuhänder des betreffenden Grundrechtsträger.
Dem stünden in seiner neuen Rechtsposition auch andere Grundrechte offen wie etwa das auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Bäume könnten dann Kundgebungen anmelden, auch Sitzblockaden wären möglich, wenn Umweltverbände als rechtliche Vertreter der durch natürliche Gegebenheiten an eigenen Meinungsäußerungen gehinderten Interessenträger in die Bresche springen. Denkbar sei aber auch eine Regelung, wonach jeder/jede einzelne Bürger*:;(/IN für ein Gewässer, ein Gebüsch oder einen Blühstreifen vor Gericht ziehen könne.
Das Eigenrecht der Natur
Der Grundgesetz-Artikel 20a formuliere das Staatsziel, "in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten", sagt Zenetti. Das rufe nach einer Erweiterung der gerichtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten für umweltrechtliche Normen. "Derzeit kann niemand eine Verletzung von Art. 20a GG gerichtlich geltend machen, wenn sie nicht mit einer Verletzung menschlicher Rechte einhergeht." Um das zu ändern und eine gesunde Umwelt dauerhaft zu garantieren, bedürfe es einer Anerkennung von Eigenrechten der Natur.
Neulich schrieb ich noch, es gehöre sich nicht, anderen Menschen ins Hirn zu scheißen (mit ß). Nun muß ich wieder zur Kenntnis nehmen, daß es in der praktiziertes Alltagsverhalten ist, auch wenn es im vorliegenden Fall eine Sonderform der Autokoprophagie sein könnte.
AntwortenLöschenhttps://die-anmerkung.blogspot.com/2021/09/radeln-fur-warmeres-klima.html
So, jetzt ist Saunazeit. Schöne Grüße aus dem Reich der Freiheit an der polnischen Ostseeküste.
in der BRD sollte das heißen
AntwortenLöschenbeim geschilderten Sachverhalt
AntwortenLöschenSo muß es heißen.
Einen Moment dachte ich, Frau 'Zenetti' sei so eine schlecht ausgedachte Kunstfigur, um ein paar von der Ökobranche geförderte Zeitgeistmeisen satirisch überspitzt auf's Korn nehmen zu können.
AntwortenLöschenNix mit Satire.
Aber wurden seinerzeit nicht auch Haustiere wegen Hexerei vor Gericht gestellt?
Juristen waren und sind flexibel, sehr flexibel.
kann ich dann von meinem Kater verklagt werden wenn er nur noch vegetarischen Brei bekommt wg Luftfrachtrindfleischflugscham ?
AntwortenLöschenEine wundersame Zeit, man glaubt es kaum,
AntwortenLöschendenn just verklagte mich mein Gartenbaum,
weil ich ihm im Lenz als Vogelbrutraum
ein kleines Holzhaus an den Stamm schraubte.
Und dank unserer Öko-Justizmemme,
stecke ich nun bös in der Klemme,
denn dort brachen alle Vernunftdämme,
weil dummer Fanatismus es erlaubte.
Mein alter Freund, der Baum, ist zu meinem Feind geworden,
und wenn ich die Kettensäge finde, ist er schon morgen gestorben,
rasch zu nützlichem Brennholz gespalten,
wird er mich viele Winter warm halten.
@ Anonym 1 Schön, daß Sie das Thema Kunstfigur aufs Tapet bringen! Vor Jahren wetterte eine Schweizerin, die unter dem Namen Regula Stämpfli auftrat, gegen die aufkommende Non-Schamhaar-Mode bei jungen Frauen und fuhr schwerstes Geschütz auf: Pädophilie war noch das geringste, dessen die Liebhaber dieser Emanzipation sich gefälligst schämen sollten.
AntwortenLöschenPerfekt, dachte ich - noch schlimmer kann's nicht kommen! Eine sehr fähige Agentur hat zunächst mal eine fürs Thema geeignete Nationalität erfunden und dann einen zur Nationalität passenden Namen erdacht, der beim Leser ein Bild entstehen läßt, das sofort erklärt, warum die streitbare Dame zur selbsternannten Kämpferin für zottiges Schamhaar bei sich und allen anderen (!) Frauen wurde.
Das lag so deutlich auf der Hand, daß mir nicht im entferntesten der Gedanke kam, vielleicht mal nach ihr zu googeln. Lange Zeit später erfuhr ich zufällig - jetzt müssen Sie ganz tapfer sein, lieber Anonym - daß es diese Dame tatsächlich gibt. Und das unglaublichste ist: Sie sieht nicht so aus, wie ihr Name verspricht.
Die Regula hat eine Heimseite. Da steht, sie sei eine "kritische Intellektuelle" in Europa.
AntwortenLöschenDa schüttelt es mir alle Schamhaare vom Leib.
Švejkovy příhody Királyhidě 1/2 - Osudy dobrého vojáka ...
AntwortenLöschenTrat ein jüdisches Ballett auf, die weder Trikots noch Hosen anhatten, Cancan tanzten, und untenherum blankrasiert waren wie Tatarinnen. Die Artillerieoffiziere im Parkett genossen diese interessante Schweinerei mit ihren Feldstechern. Aber Oberleutnant Lukasch hatte kein Vergnügen daran, denn der ausgeborgte Operngucker war nicht achromatisch, und er sah statt der Schenkel nur wackelnde violette Flächen ...
"Oberleutnant Lukasch"
AntwortenLöschenIst das der Oberleutnant Lukasch vom einundneinziger Regiment?
Ist das der Oberleutnant Lukasch vom einundneinziger Regiment?
AntwortenLöschenKdo jiný? Vem annars?
Oder der Sappeur Woditschka: Auf der Roseninsel wollte so eine Larve nicht mit mir tanzen, weil ich herich ein geschwollenes Maul hätte. Es stimmt schon, ich hatte eins, weil ich gerade von einem anderen Tanzvergnügen kam ... Also bitte, gnädiges Fräulein, da haben sie auch eins, damit es Ihnen nicht leid tut ...