Freitag, 9. Juni 2023

Minister zeigt sich generös: Grundrechte dürfen bleiben

Bundesjustizministerium Grundrechte blieben gewahrt
Deutliche Klarstellung beim Hassportal Twitter: Der Justizminister denkt derzeit nicht daran, bestimmte Grundrechte prinzipiell abzuschaffen.

Die Zweifel, sie mehrten sich. Bis hin in die Bundesregierung als höchstes Organ der Meinungsbildung im Land, bis hin in die Redaktionen der Gemeinsinnsender und in die Nachrichtenmagazine, die im zurückliegenden Jahrzehnt noch stets treu zu den Erfordernissen gestanden hatten, die es nötig machten, Grundrechte nicht für jeden immer verfügbar zu halten, knisterte es leise. Wenn die neuen Meinungsfreiheitsschutzgesetze, die Chatkontrolle, die Fake-News-Bestimmungen und die streng auf einige Monate oder Jahre begrenzte Vorratsdatenspeicherung erst beschlossen seien. Was bleibe dann noch vom großzügigen Versprechen des Artikel 5 Grundgesetz?  

Meist ohne behördliche Eingriffe

Natürlich, manchmal muss es sein. Dass jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung hat und dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit einschließt, "Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben" kann nur gelten, wenn die richtigen Sender gehört und die richtigen Einstellungen verbreitet werden. Das zweite Sputnik-Verbot war nicht schön, aber es musste sein, entsprechend gelang es auch, es im Einklang mit den verfassungsmäßigen Vorschriften zu gestalten: Das Verbot eines Mediums allein, das daraufhin nicht mehr senden darf, hindert schließlich prinzipiell niemanden daran, sein Recht wahrzunehmen, dem Sender dennoch zuzuhören. 

Nur kann es gelingen, den gesamten Umbau der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft so minimalinvasiv vorzunehmen? Welche Möglichkeiten eröffnet Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der vorausschauend die Freiheit einräumt, "Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben" und verspricht, "die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet". Im Unterschied zum Grundgesetz aber "die Freiheit der Berichterstattung" nicht erwähnt und auch nicht zusichert, dass eine Zensur nicht stattfindet?

Umfassende neue Regeln

Die Überwachungswunschliste der 27 in der EU verbliebenen Staaten ist lang. Die Einblickstiefe befreundeter Geheimdienste groß. Mit den umfassenden neuen Regeln zur Bekämpfung von Desinformation und falschen Ansichten, die die EU-Kommission Mitte August in kraft setzen wird, könnten Schwachstellen wie das Portal Twitter perspektivisch zwar lahmgelegt werden. gesucht wird immer noch nach einer europäischen  Lösung, die die derzeit vom höchsten europäischen Gericht verbotene Vorratsdatenspeicherung zulässt, Hintertüren zu allen gängigen Verschlüsselungsverfahren öffnet und es den inzwischen überall gebildeten Schwerpunktstaatsanwaltschaften erlaubt, gegen das bis dato als legitime und von Staats wegen kaum zu unterbindende menschliche Emotion geltende Gefühl Hass effektiv vorzugehen. 

Niemand hat natürlich die Absicht, eine Mauer zu errichten. Auch wenn das behauptet und rasch verbreitet wird: Die neue Definition der "Rechtswidrigkeit" erlaubt es, Handlungen, die in der Vergangenheit nicht strafbar waren, zu verfolgen, als seien sie es. Mit der 2. Novelle des NetzDG war vor fünf Jahren, nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit, der Kunstgriff gelungen, die Verbreitung von nicht-strafbare Inhalten in Internet-Netzwerken als schwebend wirksame Hassverbrechen zu definieren, die auch mit "unverhältnismäßigen Praktiken der Datenerfassung" (EuGH) verfolgt werden müssen.

Herzen als Mördergrube

Wo führt das hin? Wer wagt es noch, sich einfach so zu äußern, ohne aus seinem Herzen eine Mördergrube zu machen, wenn er fürchten muss, dass seine Ansichten ihm Strafverfolgung, Anlage, Urteil und selbst im günstigsten Fall eines Freispruchs schlaflose Nächte und existenzbedrohende Kosten einbrocken könnten? Es sind existenzielle Ängste, die aus den neuen Vorschriften für eine gesamteuropäische Meinungshygiene aufsteigen wie ein Säurenebel. Wie sind Gespräche noch möglich, wenn der Staatsanwalt zuschaut? Wie lassen sich Debatten führen, wenn das recht auf Meinungsfreiheit das Recht des Staates einschließt, die Meinungen auf Richtigkeit zu kontrollieren?

Das liberal geführte Bundesjustizministerium hat sich dieser Sorgen angenommen. Die ersten Eckpunkte für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt" knüpfen deshalb nicht nur an der für die menschliche Gesellschaft noch relativ neue Interpretation an, dass "Gewalt" als Abkömmling des Begriffes "Walten", der den Kern von Staatsgewalt und Verwaltung bildet, nicht nur die Ausübung körperlich spürbaren Zwangs oder deren direkte Androhung meint, sondern auch gefühlte Gewalt, wie sie etwa Karl Marx propagierte, als er vorschlug, die Verhältnisse zum Tanzen zu bringen.

Generöse Regelungen

Furcht, die selbst vor sich erschrecken könnte. Doch das Justizministerium hat jetzt klargestellt: Dafür gibt es keinen Grund. Bei allen Änderungen bei der geplanten Neudefinition von Meinungs- und Informationsfreiheit, Gewaltbegriff und Überwachungspraxis, die zum Besten der Menschen unumgänglich sein wird, wird die Meinungsfreiheit "gewahrt" (BMJ). Es ist, als fielen der Ehrentag des Grundgesetzes, das Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Tag, als sich die Staaten auf die EU-Grundrechtecharta einigten, auf einen Termin: Offenbar plant Minister Marco Buschmann keine Grundgesetzänderungen in der Sommerpause, um lästige unveräußerliche Rechte zu schleifen. Stattdessen zeigt sich der Liberale generös und großzügig. Selbst das Recht auf anonyme Meinungsäußerung, heißt es, "bleibt gewahrt und auch die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibt gewahrt".

4 Kommentare:

  1. Ich nehme mein Grundrecht wahr, das heutige Google-Doodle zu Willi Ninja, eine berühmte Tanzschwuchtel, ganz toll zu finden. Toller Typ, er hat so viel für uns getan und ist für die Sache ganz authentisch an Aids draufgegangen. Besser, man findet trans toll, zumindest solange Sarkasmusdetektoren in den AI-Kinderschuhen stecken. Kann sich schnell ändern. Bei Sarkasmusverdacht eine Woche Online-Denkpause und Hausbesuch.

    https://www.golem.de/news/chatkontrolle-die-ueberwachungswunschliste-der-eu-staaten-2305-174374.html

    Kroatien macht sich wegen Grooming Sorgen, also dass abartige Kerle online mit Kindern Gespräche über sexuelle Themen normalisieren.
    Dass in den USA und UK Kinder/Minderjährige von Lehrern ohne Zustimmung der Eltern ermutigt werden, sich Pimmel oder Möpse abscheiden zu lassen, fällt selbstverständlich nicht unter Grooming. Das sollte besser jeder wissen.

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  2. haha der hat Bimmel gesacht - das darf man nicht

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  3. Carl GustafJuni 09, 2023

    Ich habe immer mehr das Gefühl, dass die Politikmachenden Orwells 1984 nicht als Warnung, sondern als Bauanleitung für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts ansehen.

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  4. Es wurde gemunkelt, dass Orwell bis zu einem gewissen, niederen Grade eingeweicht war.
    Das meiste passt ja, nur einiges - wir müssten doch einkich zu Eurasien gehören?

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