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| Im Ringen um ausreichend Kanonenfutter setzt die Bundeswehr auf Ausreiseanträge, die potenziell Wehrpflichtige von einer Flucht ins Ausland abhalten sollen. Abb: Kümram, Öl auf Eisen |
Niemand hätte überraschter sein können als die Politikerinnen und Politiker, die das alte Wehrdienstgesetz mit ihrem Votum aus der Rente geholt und als neues Wehrdienstgesetz wieder in Kraft gesetzt hatten. Hastig kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr stimmten 323 Abgeordnete der beiden Koalitionsfraktionen für den "neuen attraktiven Wehrdienst" (Boris Pistorius). 272 Abgeordnete lehnten den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 21/1853, 21/2581) in namentlicher Abstimmung ab.
Eingestürzte Brandmauer
Die Brandmauer zwischen Befürwortern und Gegnern verlief quer durch die ideologischen Lagen. CDU, CSU und SPD waren dafür. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bildeten eine geschlossene Front dagegen, Arm in Arm trotz einer tiefsitzenden gegenseitigen Abneigung. Es ging um Höheres als den üblichen Streit in der Etappe.
Angesichts der Rückkehr zur Militarisierung der Gesellschaft und einer Wehrpflicht, die wie im kalten Krieg nicht einmal geschlechtergerecht gestaltet sein wird, überwanden extrem Linke und extrem Rechte ihrer gegenseitigen Abneigung. Getreu dem Text eines alten Liedes, legten sie "in eins nun die Hände", um die Jungen zu schützen und dem Frieden zu dienen.
Bescherung kurz vor Nikolaus
Leicht gemacht hatte sich das niemand. Das neue Wehrdienstgesetz war bis zum Tag der Entscheidung kurz vor Nikolaus ausgiebig geprüft und analysiert worden. Im Verteidigungsministerium hatten Experten ihre Köpfe darüber gebeugt.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte seine Beurteilung der geplanten Fragebogen-Lotterei und des Ausschlusses weiblich gelesener Personen von der Pflichtmusterung abgegeben. Dass nur erscheinen muss, wer geladen wird, erschien manchem Beobachter verfassungsrechtlich bedenklich, weil der vom Grundgesetz geforderte Gedanke der Gleichstellung damit mit Füßen getreten wird.
Doch das Ziel, pro Jahrgang wenigstens 100.000 junge Männern als Rekrutenvorrat zum Ausgleich der Frontverluste der Truppe verfügbar zu haben, überwog alle Bedenken. Sowohl der Verteidigungsausschuss als auch der Haushaltsausschuss gaben dem Entwurf der Bundesregierung grünes Licht.
Lob von den Leitmedien
Die großen Medienhäuser lobten die neuen lukrativen Angebote, die frontverwendungswillige junge Menschen mit dem "Neuen Wehrdienst" (Bundestag) locken. Gediente alte weiße Männer zeigten sich angetan von der Aussicht, dass auch den Jüngeren nur wieder die Hammelbeine von brüllenden Feldwebeln langgezogen würde.
Ehemalige Wehrdienstverweigerer begrüßten die Absicht, nachwachsenden Generationen wieder zu einer Gelegenheit zu verhelfen, sich durch ein klares Bekenntnis zum Pazifismus als moralisch höherstehender einzuordnen.
Moderne Ausbildung. Monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto. Für Längerdienende sogar 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung. Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein. Transport zum Einsatzort auf Kosten des Dienstherren. Dienstkleidung wird gestellt. Drei Mahlzeiten am Tag. Kostenfreie Fahrt mit Zügen der Deutschen Bahn (ICE, IC/EC sowie Nahverkehr) in Uniform.
Mehr als ein Auge von 596 Abgeordneten
Die 596 zum Abstimmungsakt im Reichstag erschienen der 630 Bundestagsabgeordneten hatten zusätzlich noch viel mehr als nur ein Auge auf die Neuregelungen geworfen. Sie, die Volksvertreter, wissen um ihre hohe Verantwortung, jeden Satz und jedes Komma in Gesetzen zu prüfen, ehe sie wirksam werden. Neben dem Bundespräsidenten, der das Inkrafttreten verfassungswidriger Gesetze als allerletzte Instanz aufhalten kann, sind die Abgeordneten die von der Bevölkerung gewählten Sachwalter des Allgemeininteresses.
Die monatliche Entschädigung von 11.833,47 Euro, die ein Bundestagsabgeordneter erhält, liegt nicht ohne Grund etwa 2,6-mal so hoch wie das deutsche Medianeinkommen eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Der Volksvertreter trägt die Last großer Verantwortung auf seinen Schultern. Er kontrolliert die Regierung. Er achtet auf die Achtung der verfassungsrechtlichen Grundlagen. Er ist die nur seinem Gewissen verpflichtete Brandmauer zwischen unserer Demokratie und der Rückkehr zur Diktatur.
Mitarbeiter als Sockenpuppen
Damit er diese essentielle Funktion erfüllen kann, bekommt jeder Abgeordnete zusätzlich zu seinen Diäten eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 5.467,27 Euro. Mit diesem Geld kann er - zumeist sehr schlecht bezahlten - Mitarbeiter einstellen, die als seien Sockenpuppen soziale Netzwerke mit Parolenkacheln füllen, juristische Recherchen durchführen oder mandatsbezogene Aufgaben erfüllen wie Wähleranrufe abwimmeln, Wählermails beantworten oder während der Öffnungszeiten sogenannter Wahlkreisbüros Ansprechbarkeit zu simulieren.
Die Prüfung, die fast 600 Abgeordnete und ihre mehr als 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den neuen Wehrpflicht-Regeln vornahmen, war zweifellos tiefgründig. Schonungslos suchten nicht nur die ausgewiesenen Wehrkraftexperten nach Schwachstellen, sondern auch die eher pazifistisch ausgerichteten Spezialisten für Völkerfreundschaft und Frieden mit Russland und allen anderen Aggressoren.
Ein echter Coup
Dennoch gelang dem Stab von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius ein echter Coup: Sorgsam getarnt durch ein Potemkinsches Dorf, in dem brüllend laut über eine Verlosung der Verpflichtung zum Fronteinsatz und die Herstellung von Wehrgerechtigkeit durch einen Zufallsgenerator debattiert wurde, schrieben die Mitarbeiter des beliebtesten Politikers der Republik eine Vorschrift ins Gesetz, die es Männern bis zum 46. Geburtstag verbietet, Deutschland ohne Genehmigung verlassen, wenn sie planen, mehr als drei Monate im Ausland zu bleiben.
Mit der Neuformulierung von Paragraph 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) bestimmt das Wehrdienstgesetz, dass die früher bereits bestehende Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte nicht mehr nur gilt, wenn Bundestag oder NATO den Spannungsfall oder sogar den Verteidigungsfall ausgerufen haben. Sondern auch in entspannten Friedenszeiten, wenn das Bundesgebiet ausschließlich mit Falschnachrichten und virtueller Gewalt angegriffen wird.
Regelung ist kein Zufall
Dass diese Regelung beständig in Kraft ist, verdankt sich keinem Zufall. Zwar hatte kein einziger Bundestagsabgeordneter bemerkt, was diese Regeländerung bewirkt. Doch zumindest der Bundesrat hatte nachgefragt. In der Drucksache 21/2581 (zu Drucksache 21/1853) unterrichtete die Bundesregierung die Länderkammer über die Notwendigkeit, im "Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes" (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG), dass zur "wirksamen Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz" die Angabe "im Spannungs- oder Verteidigungsfall" gestrichen werden müsse.
Als Begründung führte die Bundesregierung an, dass das mit der früher üblichen Beschränkung der Ausreisegenehmigungspflicht auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall "dieses Ziel nicht erreicht werden" könne. Daher sei "eine Anpassung des § 13 WPflG" für den Normalfall außerhalb dieser Ausnahmesituationen nötig.
Unbemerkt in Kraft
Die Änderung trat unbemerkt in Kraft. Kein Bundestagsabgeordneter hatte ein Problem damit. An sechs hellwachen Hundertschaften frisch gewählter Volksvertreter vorbei und unter der Wahrnehmungsschwelle Dutzender regierungskritischer Medien hindurch gelang es Boris Pistorius und seinem Ministerium, die ihren Wunsch nach einer Einführung von Ausreiseanträgen für Millionen Menschen durch den Gesetzgebungsprozess zu schmuggeln.
Erst als die Frankfurter Rundschau Verschwörungstheorien aus den sozialen Medien zu einer eigenen Enthüllung über die Neuregelung verdichtete, schreckte die Öffentlichkeit auf. Bis dahin hatte es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes drei Monate gedauert, vier sogar seit seiner Verabschiedung im Bundestag. Offenbar hatte wie im Hohen Haus in Berlin auch bei den großen Medien von Spiegel über Süddeutsche, FAZ, Welt, Focus und Stern hatten niemand den Gesetzentwurf gelesen.
Das Gewehr von hinten oder vorn
Eine Rolle mag dabei die Rüstungskrise in den Medienhäusern gespielt haben. Überall werden die plötzlich wieder wichtigen entsprechenden Fachressorts von Männern und Frauen besetzt, die am Gewehr nicht hinten von vorn unterscheiden können, den Unterschied zwischen Regiment und Bataillon nicht kennen und im Leben noch nie in Uniform gesteckt haben. Ausgenommen vielleicht einen verrückten Tag lang beim Kölner Karneval.
Die Fachleute der früheren Nachrichtenmagazine, der Fernsehsender und Tageszeitungen richten sich zudem auch bei der Berichterstattung über die Bundeswehr nach einer klaren Prämisse. Keine Nachricht, kein Satz und kein Komma darf den berühmten "Falschen" nutzen. Wichtiger als der richtige Fakt ist der richtige Eindruck, den Leser und Zuschauer bekommen sollen. Das Publikum muss nicht alles wissen, wenn man ihm die richtigen Bröckchen Realität hinwirft, um ihn zum rechten Glauben zu bekehren.
Es heißt noch nicht "Pflicht"
Beim "Neuen Wehrdienst" der augenblicklich noch nicht "Pflicht" heißt, ist das auf ganz hervorragende Weise gelungen. Alles schaute nach links, alles schaute nach rechts. Niemand hatte die "Augen geradeaus" und sah die Bestimmung, die 15 Millionen Männern in Deutschland die in Art. 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerte Recht nimmt, in jedem anderen EU-Land zu leben, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.
Selbst Art 13 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mit dem legendären Satz "Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren" spielt keine Rolle.
Dass all diese Männer jetzt vor längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung der Bundeswehr einholen müssen, ehe sie das Land verlassen dürfen, wirkt nach außen allerdings unschön. Erinnerungen an die DDR werden wach, das letzte Stück Deutschland, das auf Ausreiseanträge setzte. Das beunruhigt selbst Abgeordnete, die das Gesetz mitbeschlossen haben. Thomas Erndl von der Union sagte, solange der Wehrdienst freiwillig sei, müsse die Regelung "aufwandsarm" umgesetzt werden. Dann, so der 51-Jährige, der selbst von der Regelung nicht betroffen ist, könne er "mit einer Mitteilungspflicht gut leben".
Es braucht eine Genehmigung
Es ist nur gar keine Mitteilungspflicht. Es ist eine Bestimmung, die "männliche Personen" ausdrücklich verpflichtet, eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen. Erneuert werden muss der Antrag zudem, wenn die Betreffenden über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen.
Die Vorschrift besagt, dass die zur Ausreise erforderliche Genehmigung für den Zeitraum zu erteilen ist, in dem der Antragsteller für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht vorgesehen ist. Über diesen Zeitraum muss sie nur erteilt werden, "soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde".
Keine Straftat, kein Bußgeld
Als Reaktion auf die meistenteils empörten Medienreaktionen hat das Bundesverteidigungsministerium versichert, dass alles nicht so gemeint sei. Man müsse nur "wissen, wer für die gesetzlich verankerte Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall verfügbar" sei. In diesem neue deutschland gilteine neue regel nicht, wenn sie inrafttritt. Ab dann wird, so heißt es, "daran gearbeitet".
Es ist alle Zeit der Welt. Der Russe kommt erst 2028, sechs Jahre nachdem ihm die Munition ausging. Und im Grunde habe die neue gesetzliche Bestimmung gar keine praktische Bedeutung. Stolz verweist das Ministerium auf großflächige Gesetzeslücken: Keinen Antrag zu stellen, ist keine Straftat. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Wer den Auslandsaufenthalt nicht meldet, muss keine Anklage fürchten. Ihm droht nicht einmal ein Bußgeld.
Es geht nur um "eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung". Schon nach 48 Stunden bekundete das Bundesverteidigungsministerium zudem, man wolle "die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalten von jüngeren Männern vereinfachen". Die erforderliche Genehmigung solle zumindest so lange als erteilt gelten, wie der Wehrdienst freiwillig sei, teilte das Ministerium der ARD mit. Im Zuge des allgemeinen Bürokratieabbaus aber bleibe es dabei, dass Anträge gestellt werden müssten.
Keine Straftat, kein Bußgeld, kein Pass
Schon im weitergehende Folgen zu vermeiden. Denn auch wenn das WPflG bei Verstößen gegen die Ausreiseantragstellung keine Strafvorschriften vorsieht, tut es das Passgesetz (PassG) durchaus. "Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber "als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will", heißt es da in § 7 Ansatz 7.
Und nach Absatz 8 gilt das auch für "Wehrpflichtige", die "ohne die nach § 48 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b oder § 48 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will".

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