Freitag, 12. Juni 2026

Rentensplitting: Armut auf Anweisung

Millionen Hinterbliebenen, vor allem Frauen, droht mit den neuen Plänen zur Enteignung ihrer Renten Altersarmut.

Eine Kommission als Stichwortgeberin. Experten, die umgehend die Dringlichkeit der Umsetzung anmahnen. Politiker, die sich entschlossen zeigen, nach sorgfältiger Prüfung ganz unabhängig vom Ausgang zu tun, was ihnen die handverlesene Runde aufgetragen hat. Medien, die auf ihren Maultrompeten Hymnen dazu blasen. So muss das! Warum nicht schon lange so! 

Draußen vor der Tür stehen die, die nicht wissen, wie ihnen geschieht. Keine Wählerin und kein Wähler hat die "Rentenkommission" von Bärbel Bas mit einem Mandat ausgestattet. Kein noch eifriger Leser hätte im Wahlprogramm einer der beiden Regierungsparteien da Wort "Rentensplitting" gefunden, geschwiege denn dei Ankündigung, es für sämtliche Senioren verpflichtend zu machen.

Angriff auf die Alten 

Auf einmal zauberte es die Rentenkommission aus dem Hut. Die großen Sender schwelgten umgehend im Fievertraum einer "Abkehr von der traditionellen Rente für Witwen und Witwer". Es sei doch "gerecht", wenn Paare ihre Ansprüche teilten. Viele Ökonomen hielten das ohnehin schon lange für "überfällig" (Handelblatt). Das muss also jetzt. Deutschland braucht diesen großen Schritt, den die Wirtschaftsweisen um Monika Schnitzler für unumgänglic halten: Millionen Alte müssen auf Versorgungsansprüche verzichten, die ihnen fest zugesagt worden waren. 

Die Zeiten sind leider hart im besten Deutschland, in dem wir gut und gerne leben, wie es eine frühere Kanzlerin hatte plakatieren lassen. Auch die Witwenrente muss fallen. Allerdings möglichst leise und unauffällig, so das die Hinterblieben, denen der Staat ins Portemonnaie greift, gar nicht bemerken, wie viele Milliarden ihnen mit einem Trick aus der Tasche gezogen werden, der seine Tauglichkeit bereits bewiesen hat.

Gerechtigkeit und Fairniss 

Das alles geschieht natürlich im Namen von Gerechtigkeit und Fairness. Doch versteckt hinter Begriffen wie "Hinterbliebenenrente", "Altfallregelung" und "Rentensplitting", von denen kaum jemand zu sagen weiß, was sie für ihn persönlich bedeuten, läuft ein Angriff auf die Altersversorgung von Millionen. es ist bereits der zweite im zurückliegenden Vierteljahrhundert. Und mit ihm zielt die Politik darauf, eine weitere finanzielle Beistandsverpflichtung aufzukündigen, die er bislang allen gegeben hatte, die zwangsweise Mitglied seiner gesetzten Rentenversicherung wurden und in einer Ehe mit einem Partner zusammenleben. 

Rechtlich gesehen ist eine Ehe nicht nur eine Lebens, sondern auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Alles wird gemeinschaftlich erworben, auch die Altersversorgungsansprüche. So war es zumindest bis 2001, als dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder und seinem grünen Vize Joschka Fischer gelang, unter dem hübschen Titel "Altersvermögensgesetz" (AVmG) nicht nur die schrittweise Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus, sondern auch eine milliardenschwere Enteignung von Millionen Hinterbliebenen einzuleiten. 

Enteignung per Gesetz 

Die umgangssprachlich als "Witwenrente" bezeichnete zeitlich unbegrenzte Fortzahlung eines Teils der Ansprüche eines verstorbenen Ehepartners an den überlebenden Teil des Paares fiel weg. Man gehe davon aus, dass kpnftige Hinterbliebene sich nach zwei Jahren wieder selbst versorgen könnten,  begründete die rot-grüne Koalition die Aneignung von etwa 500 Milliarden Altersvorsorgevermögen von mehr als fünf Millionen Rentnerinnen und Rentnern allein im Zeitraum bis heute. Frauen seien doch längst zunehmend selbst erwerbstätig. Das alte Modell der Hausfrauen-Ehe habe ausgedient.

Der Coup, der die Gesellschaft in Ältere spaltete, die noch die volle Hinterbliebenenrente bekommen, und Jüngere,d enen nur die sogenannte "kleine Witwenrente" zusteht, blieb weitgehend unbemerkt. Große Magazine lobhudelten, wie toll das alles sei. Die Recherche ging so tief, dass der "Spiegel" in einem Erklärstück bis heute vom "Ehegarten-Splitting" schreibt, die Abschaffung der "großen Witwenrente" aber nicht einmal erwähnt.

Beklatscht von der Fankurve 

So lässt sich arbeiten, begleitet nicht von kritischen Prüfungen, sondern von einer Fankurve, die dem Staat nach Kräften beim Sparen hilft. Die kalte Abschaffung der Witwenrente, die 1911 mit der Reichsversicherungverordnung eingeführt worden war, machte keine Schlagzeilen. Aber sie lohnte sich: Hatte eine Witwe - in 80 Prozent der Fälle sind Hinterblieben Frauen - bis dahin 120.000 Euro Kosten  für die gesetzliche Rentenversicherung verursacht, schrumpfte die 30.000 Euro. Bei mehr als fünf Millionen Hinterbliebenen im Land - 4,5 Millionen Witwen und 700.000 Witwer - sind das runde 500 Milliarden Euro, die dauerhaft eingespart werden. 

Ein freches, aber erfolgreiches Manöver. Die damaligen Rentenbezieher interessierte die Enteignungsaktion nicht, denn sie waren nicht betroffen, für sie galt weiter die bisherige Regelung. Künftige Rentenbezieher aber haben die Angewohnheit, sich wenig mit der Frage zu beschäftigen, was ihnen in fünf, zehn oder 30 Jahren an Leistungen zustehen wird. Meist verlassen sie sich einfach darauf, dass der Staat gut für sie sorgen wird. Schließlich, daran glaubt eine Mehrheit nach wie vor, zahle man ja Beiträge und erwebe damit Ansprüche.

Ein perfider Name 

Ansprüche, die Schröder und  Fischer mit Einführung ihres "Altersvermögensgesezes" kurzerhand um 25 Milliarden im Jahr gekürzt hatten. Die volle Tragweite der Entscheidung blieb verborgen: Wer in einer traditionellen Ehe jahrzehntelang auf gemeinsame Rechnung Vorsorge aufgebaut hatte – oft der Mann als Hauptverdiener, die Frau mit Kindererziehung und geringerer eigener Rente – hatte einen einen wesentlichen Teil seiner Altersabsicherung vorleren. Der Staat hatte die mit dem Eheversprechen verbundene Wirtschaftsgemeinschaft, die sich bis dahin auch auf gemeinsam erwirtschaftete Rentenansprüche erstreckte, per Gesetz zu seinen eigenen Gunsten aufgelöst.

Bis dahin war die Rechtslage klar und vom Gedanken einer lebenslangen Solidargemeinschaft geprägt: Starb ein Ehepartner, erhielt der Hinterbliebene lebenslang 60 Prozent der Bezüge, auf die der Verstorbene mit seinen Beiträgen ein Anrecht erworben hatte. Die mit dem Jawort eingegangene Beistandsverpflichtung galt über den Tod hinaus. Man hatte ein Leben lang gemeinsam gewirtschaftet, oft zugunsten der Familie auf eine eigene Karriere verzichtet und darauf vertraut, dass die erarbeiteten Rentenansprüche als gemeinsames Eigentum vor dem sozialen Absturz schützen würden. Nach dem Tod sollte der überlebende Partner von Rentenansprüchen zumindest teilweise so profitieren, als hätten beide gemeinsam Aktienvermögen, Immobilien oder andere Werte angespart. 

Ein unauffälliges Ende

Schröder und Fischer machten dem ein unauffälliges Ende. Die Einzahlungen, die auf  gemeinsame Kasse erfolgten, fliessen Hinterbliebenen nicht mehr vollständig zu. Proteste aber gab es nicht. Und genau das motiviert die heute regierende schwarz-rote Koalition, eine weitere Enteignungstufe zu zünden: Das von Schröder und Fischer erfundene freiwillige Rentensplitting soll verpflichtend werden. Statt einer Witwenrente erhielte der Überlebende einer ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft nur seinen gesplitteten eigenen Anspruch. 

Was im ersten Moment fair und modern zu klingen scheint, ist in Wirklichkeit ein monströser Angriff auf die Brieftaschen der Bevölkerung. Alarmsirenen müsste schon der Umstand schrillen lassen, dass dieselbe Regierng, die das Ehegattensplitting abschaffen will, ein Rentensplittung einzuführen plant. Beide Male gehe es um Gerechtigkeit und Solidarität, heißt es.

Splitting ist gut, Splitting ist schlecht 

Doch würde auch nur ein Leitmedium einen Blick auf die Zahlen werfen, wäre die eigentliche Motivation klar: Merz, Bas, Klingbeil und Co. planen zwei gegensätzliche Dinge gleichzeitig, weil sie mit beiden dasselbe Ziel erreichen. Mit dem Steuer-Splitting lässt sich Ehepaaren zu Lebzeiten eine höhere Steuerlast aufbürden. Mit dem Renten-Splitting dagegen werden vom Staat eingegangene Zahlungsverpflichtungen minimiert. Die gesetziche Rentenversicherung nimmt den Senioren im Alter Geld weg, indem sie eine keine Hinterbliebenenrenten mehr auszahlt.

Für Millionen Frauen, die ihren Partner überleben, bedeutet das eine deutliche Verschlechterung. In einem typischen Fall, in den ein Mann hat einen Rentenanspruch von 2.800 Euro monatlich erworben hat, seine Frau einen von 1.400 Euro, verliert die Witwe etwa ein Drittel ihres Einkommens. Stirbt ihr Mann nach durchschnittlicher männlicher Lebenserwartung  in Deutschland mit etwa 78 bis 79 Jahren und sie lebt weiter bis zur weiblichen Durchschnittslebenserwartung von 83 Jahren, hätte sie vor der Schröder-Fischer-Reform von 2002 eine Rente von mehr als 3.000 Euro bezogen, denn zu ihrer eigenen Rente von 1.400 Euro wäre ein Anspruch auf 60 Prozent der Rente ihres verstorbenen Mannes gekommen.

Es verdient: Der Staat 

Aktuell ist davon nicht mehr die Rede. Wer kein "Altfall" ist - vor 2002 verheiratet und mit mindestens einem Ehepartner, der  vor 1962 geboren wurde - hat nur noch Anspruch auf 55 Prozent der Rente des Ehepartners, also auf 2.940 Euro. Und das auch nur für ganze zwei Jahre. Dreist, aber es geht noch viel dreister, wenn die Reformkoalition durchgreift: Mit dem geplanten verpflichtenden Rentensplitting würde die Witwe nur noch 2.100 Euro Rente bekommen. Die bankrotte Rentenversicherung spart dann  monatlich 840 Euro. Über ein ganzes Witwenleben gerechnet, werden es um die 50.000 Euro sein.

Milliarden an Einsparungen


Es wird zumeist Frauen treffen. Unter den fünf Millionen, die hierzulande eine Hinterbliebenen erhalten, sind nur 750.000 Witwer. Die hochgerechnet zwischen 20 und 30 Milliarden Euro im Jahr, auf die die Einführung eines zwangsweisen "Rentensplitting" sich für alle Anspruchsberechtigten summiert, entfielen zwischen 16 und 24 Milliarden auf Frauen. Der Wegfall der Witwenrente würde jede einzelne Witwe zwischen 400 und 800 Euro monatlich kosten. Auf Basis der von Sterbetafeln und Rentenbezugsdauern geschätzt, spart die gesetzliche Rentenkasse rund 13,5 Prozent der gesamten Rentenausgaben aus – trotz der Gesamtausgaben von hunderten Milliarden Euro pro Jahr ein beträchtlicher Posten.

Ein Aufschrei angesichts dieses verbal verbrämten Angriffes auf den durch jahrzehntelange Beitragszahlungen erworbenen Besitzstand von Millionen ist dennoch nicht zu hören. Wie  schon bei Schröder "Altersvermögensgesezes", von der Bundesworthülsenfabrik (BWHF) seinerzeit eigens auf einen möglichst irreführenden Namen getauft, verschleiern komplexe Begriffe die Realität. 

Das "Rentensplitting" wird als gerechtes "Teilen von Entgeltpunkten" umschrieben. Die "Anrechnung oberhalb des Freibetrages" klingt vor allem technisch. Die Politik und die angeschlossenen Abspielstationen vermarkten den rigorosen Raubzug als "moderne Reform" für mehr Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit in der Rentenkasse. 

Dass niemand es versteht, ist Absicht 

Dass kaum ein heute noch Anspruchsberechtigter versteht, dass damit die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft faktisch aufgelöst wird, ist Absicht. Ähnlich wie seit 2002 wird die Schlechterstellung zudem schrittweise und mit komplizierten Regelungen eingeführt – was aussieht wie ein harmloser technischer Umbau, ist dennoch der zweite große Schritt, die solidarische Absicherung innerhalb der Ehe zu beenden. 

Paare, die auf ein Leben lang gemeinsam gewirtschaftet haben, verlieren traditionelle Rollenverteilung gesetzt haben, Frauen mit niedrigeren eigenen Rentenansprüchen und viele Familien verlieren, was sie sich zusammen aufgebaut haben. Der Partner, der höhere Beiträge gezahlt hat, im Glauben, dass zumindest ein Teil davon nach seinem Tod dem Hinterbliebenen zugutekommen wird, zahlen die Rechnung für einen Staat spart, der seine früheren Zusagen nicht mehr halten kann und sich zum zweiten Mal seit dem Beginn des neuen Jahrhunderts anschickt, die finanzielle Absicherung von Witwen und Witwern massiv zu beschneiden. 

Hinter dem technokratischen Begriff  des "verpflichtenden Rentensplittings" versteckt sich keine fortschrittliche Reform, sondern das endgültige Aus für die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zum zweiten Mal wird sie getarnt mit einer medialen Inszenierung, die den Betroffenen ihren Verlust als Gewinn verkauft. 

4 Kommentare:

  1. Na zum Glück ist das alles Satire.

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  2. Rentenkommission? Gut. Wie wäre es mal mit einer Migrationskostenkommission.

    PS Schön, dass hier noch klarer als sonst ist, dass der Artikel nicht von einer KI geschrieben wurde.

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  3. leider ist satire heutzutage eine traurige sache

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  4. Ich würde den Artikel gerne teilen, aber leider hat sich der Fehlerteufel mehrmals eingeschlichen.
    Könnte der werte Autor vielleicht nochmal ein Auge auf den Text werfen?
    Danke.

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