Montag, 10. März 2008

Essen entschuldigt

Knallhart geht die große Koalition gegen Menschen vor, die Waffen bei sich tragen. Ein verschärftes Waffengesetz, in das wir uns schon bei seiner Verabschiedung durch den Bundestag verliebt haben, soll einen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität leisten - deshalb darf heute niemand in Deutschland mehr Dinge bei sich tragen, die keine Waffen sind, aber aussehen, als wären sie welche. Ebenfalls verboten ist das Beisichführen von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge.

Allerdings hat der Gesetzgeber hier gewisse Ausnahmeregelungen eingebaut, die fast noch lustiger sind als das Gesetz selbst. Danach ist das Führen von solchen Waffen "bei berechtigtem Interesse" weiter möglich. Und als berechtigtes Interesse gilt neben der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und dem Sport auch "ein allgemein anerkannter Zweck" (Gesetzblatt). Der meint nicht die Verwendung von Messern etwa bei Messerstechereien, obwohl allgemein anerkannt ist, dass Messer dafür das zweckmäßigste Gerät überhaupt darstellen. Sondern ist definiert mit "Picknickzubereitung", "Brotzeit", "Angeln" oder "Zwecke der Jagd".

Was dazu führt, dass schon der simple Satz des potentiellen Messerstechers "Nee, Herr Wachtmeister, das Messer habe ich nur dabei, weil wir nachher picknicken wollen" das mit viele Liebe gebaute Gesetzesgebäude auf alle Zeit leerstehen lassen wird.

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