Freitag, 5. Februar 2010

Kein Recht für Menschenrechtsverletzer

PPQ-Leser wussten es exklusiv schon vor zwei Tagen: Wo Welt-Korrespondent Uwe Müller seine spitze Feder zückt, ist die Staatssicherheit nie weit. So auch diesmal: Der Erstatter der Anzeige gegen Angela Merkel war, über die Müller als Erster berichtet hatte, war, so legt Müller heute unter Berufung auf die "Financial Times" nach, nicht nur empört darüber, dass die Kanzlerin zur Hehlerin wird. Sondern "in jungen Jahren auch für die Stasi tätig", wie Müller in der ihm eigenen Eleganz formuliert.

Damit habe "die Glaubwürdigkeit von Hannig einen Knacks bekommen" führt der Stasispezialist anschließend eine ganz neue Rechtskategorie ein: Offenbar müssen Erstatter von Strafanzeigen neuerdings ein Leumundszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie weder "als sogenannter Gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit (GMS), einer Unterkategorie der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) bei der Unterdrückung der DDR-Bevölkerung halfen, indem sie "nach Klassenreisen Berichte über die „politische Stimmungslage“ in der Sowjetunion" schrieben. Noch wie der Dresdner Rechtsanwalt als "Soldat im Wachregiment Feliks Dzierzynski, der größten militärischen Einheit innerhalb von Erich Mielkes Ministerium" (Die Welt) dienten. Und dabei - wie Anwalt Frank Hannig - schon mit 19 Jahren fantastrilliardische 2700 Mark der DDR pro Jahr verdienten. Also 225 Mark pro Monat, was nur mit der Bereitschaft zu erklären ist, schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen.

Können sie den Nachweis nicht führen, so weiß Uwe Müller, hat jeder deutsche Staatsanwalt das Recht, die Annahme der Strafanzeige zu verweigern. Geht das nicht, weil sie per Fax eingeht, darf sie wie eine Fahrraddiebstahlsache behandelt werden. Sie kommt in eine sichere Ablage, wird ignoriert und nach sechs Monaten automatisch mit einem persönlich gehaltenen Schreiben beantwortet, das freundlich über die Einstellung der Ermittlungen informiert.

3 Kommentare:

  1. müller googelt nicht, er gauckt die welt

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  2. Ich finde, ein Staatsanwalt sollte auch das Recht haben, die Bearbeitung von Strafanzeigen ablehnen zu können, wenn der/die Erstatter/in *Nena*-CD´s zuhause aufbewahrt.

    ... hilfsweise könnte eine anzuordnende Hausdurchsuchung darüber Sicherheit verschaffen.

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  3. dein wort ins ohr des gesetzgebers!

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