Freitag, 8. Juli 2011

Gibts doch gar nicht!

Erklärung des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Griechenland-Hilfe" und "Euro-Rettungsschirm" am 5. Juli 2011 (Pressemitteilung, Auszug, wörtliches Zitat):

"Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien.

Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie."


9 Kommentare:

  1. Was ist das für ein gräßliches Gebäude auf dem Bild? Etwa ein Teil vom Kraftwerk Fukushima nach der Katastrophe?

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  2. VolkerStrammJuli 08, 2011

    Ich habe es gesichert; sls PDF-Druck und als Screenshot.
    Kann ja sein dass jemand fragt, wann es zum ersten mal öffentlich zugegeben wurde.

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  3. Wollte ich auch zum Ausdruck bringen. Ist so neu ja nun auch wieder nicht. Nur hat es jetzt mal ein Professor der Regierung und dem Volk bundestagsrechtsamtlich mitgeteilt.

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  4. Das sollte mal jeder ganz in Ruhe wirken lassen!

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  5. Wer meint man könne Grundrechte, Demokratiedings und anderen neuartigen, nicht existenten Firlefanz vor Gericht einklagen, hat es verdient verhöhnt zu werden. 1:0 für den Deutschen Bundestag.

    @Sax
    Das ist die Antwort der Demokraten auf Hitlers Germania.

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  6. Ich kann's mir nicht verkneifen:
    Demokratia, SCHTONK!

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  7. Verfassung - jetztJuli 09, 2011

    Auch wenn es die von der sogenannten Demokratie Besoffenen nicht glauben wollen, dieser Herr Mayer hat recht.
    Herr Schachtschneider sagt es ja bedauernd auch. Deshalb unternimmt er ja immer wieder den Versuch das Grundgesetzgericht zu einer korrigierenden "Rechts"sprechung zu veranlassen. Natürlich völlig vergebens. Man wird nicht Grundgesetzrichter, ohne den Willen der Besatzungsmächte zu respektieren.
    Wer unbedingt Demokratie will, der muß eine Verfassung zur Abstimmung stellen, die das beinhaltet.

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  8. @Verfassung – jetzt

    Dass das GG eine Kreation der Besatzer ist, habe ich auch schon bemerkt.
    Schon das Vorgehen bei den GG-Änderungen offenbart, dass da was oberfaul ist.
    Jedes Gesetzeswerk kann jederzeit x-mal geändert werden, allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.
    Das aktuelle StGB enthält 36 mal „weggefallen“, so wie sich das gehört. Kein Mensch käme auf die Idee, auf die weggefallen-Stellen neue Sachverhalte zu setzen.
    Schließlich referieren nicht nur die Urteile, sondern auch die Kommentare und überhaupt die gesamte Literatur auf die Paragraphen/Artikel-Nummern.

    Beim GG (ist ja nur die höchste Rechtsquelle) ist man da lockerer. Da wird schon mal ein Artikel mit vollkommen anderem Inhalt überschrieben.
    Artikel 23 enthielt mal den Geltungsbereich des GG:
    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen,
    Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
    Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In
    den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


    Heute steht an dieser Stelle vollkommen belangloser Lückenfülltext ohne Sinn, Zweck oder Bedeutung.

    So richtig ernst scheinen auch die neuen VäterInnen des GG das selbst nicht zu nehmen. Man kann sich jedenfalls nicht vorstellen, dass Art. 144 versehentlich nicht nachgezogen wurde. Der verweist nämlich in Abs. 2 auf die „in Artikel 23 aufgeführten Länder“ – von denen in der aktuellen Fassung des Art. 23 überhaupt keine Rede ist (der Geltungsbereich ist heute in der Präambel aufgeführt)

    Mit einem Wort: Schrott.

    Allerdings findet sich darin das Wort „demokratisch“ immerhin 14 mal.
    Sicher, der Bundestag (bzw. die den Bundestag führende Machtclique) schert sich einen Dreck um die Demokratie. Wozu Debatten oder Majoritätsbeschlüsse, wenn es das Recht des Stärkeren auch tut?
    Neu ist (jedenfalls für mich) dass die ganz offen den demokratischen Rechtsstaat in Abrede stellen. Und ich wüsste nicht, wie das mit dem kodifizierten Recht in Einklang zu bringen wäre.

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  9. muss auch nicht. die offenbarung des genossen professor hat ja nun nicht gerade wellen geschlagen

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