Freitag, 14. August 2026

Geheimdienstreform: Ein Loch aus Liebe

Damals noch verboten: Vor 48 Jahren sprengte der Verfassungsschutz im Rahmen der Aktion "Feuerzauber" persönlich ein Loch in die Haftanstalt Celle, um der Roten Armee Fraktion auf die Spur zu kommen.  

Es   ist nicht allzu groß, das kleine Loch, mit dem Beamte des Verfassungsschutzes gemeinsam mit GSG-9-Kollegen am 25. Juli 1978 die Brandmauer sprengten, die das Grundgesetz zwischen Sicherheitsdiensten mit exekutiven polizeilichen Befugnissen und Geheimdienste ohne gebaut hat.
 Eine Lehre der Nazizeit wie auch der DDR-Geschichte. In den beiden Diktaturen hatten Geheimdienste jedes Recht der Welt. Sie konnten spitzeln und verhaften, foltern und erpressen, mutmaßliche Gegner des Staates zersetzen, sie erpressen oder abhören.

Nie wieder ist nicht jetzt

Nie wieder sollte das so sein. Aber dann prangte plötzlich dieses Loch in einer Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle, nach Bekunden des niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht hineingebombt von Sympathisanten der terroristischen Rote Armee Fraktion. Die habe ihren Gesinnungsgenossen Sigurd Debus aus dem Bau holen wollen, der wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung, illegalem Waffen- und Sprengstoffbesitz und anderer Delikte zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war. 

Die Geschichte erschien rund und glaubhaft, fanden die Beamten in Debus’ Zelle doch Ausbruchswerkzeug und am nahen Fluss ein Schlauchboot. Die Republik war in Aufruhr. Dass die RAF sich erdreistete, eine deutsche Haftanstalt anzugreifen, galt als neue Qualität linksextremistischer Gewalt. Acht Jahre blieb die Geschichte in der Welt. 

Ein Loch in der Verfassung 

Erst 1986 entpuppte sich das Celler Loch als Produkt einer großangelegten Geheimdienstaktion, der der Verfassungsschutz den Namen "Feuerzauber" gegeben hatte. Geplant war, drei willige "anpolitisierte" Kriminelle als V-Männer in das Umfeld der Rote Armee Fraktion einzuschleusen. Einer war Jugoslawe, er sprach nur gebrochen Deutsch. 

Ein anderer hatte zuvor mit einem Panzer drei Leute überrollt. Der dritte Kandidat hatte bei einer versuchten Festnahme einem Polizeibeamten in den Rücken geschossen. Alle drei waren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Alle drei waren willig, die bevorstehenden Jahre im Knast gegen die Freiheit einzutauschen, sich draußen daran zu versuchen, die RAF zu unterwandern.

Knapp über die Befugnisse

Der niedersächsische Verfassungsschutz überschritt natürlich seine Kompetenzen. Nach den Erfahrungen aus Drittem Reich und DDR hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes zwar kein Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei in die Verfassung geschrieben. Doch in § 2 Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) steht, dass Nachrichtendienste nicht an Polizeidienststelle angegliedert werden dürfen und rein präventive Gefugnisse haben. 

Sie dürfen Informationen beschaffen und sie auswerten. Haben aber weder polizeiliche Zwangsbefugnisse wie Festnahmerechte oder Durchsuchungsmöglichkeiten und auch für sie gibt es keinerlei gesetzliche Ausnahme, schwere Straftaten wie Mord, Körperverletzung oder das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu begehen.

Bitte "exotische Lösungen"

Allerdings hatte Bundeskanzler Helmut Schmidt nach der Ermordung des Managers Hanns Martin Schleyer durch die RAF um "exotische Lösungen" gebeten, der linken Terrorgefahr zu begegnen. Ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz wie das Trennungsverbot erschien Ernst Albrecht, dem Vater der heutigen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, daher ähnlich vernachlässigbar wie seiner Tochter heute die nicht mehr nur von Bürgern, sondern auch aus allen politischen Lagern geäußerte Kritik an der ausufernden und immer übergriffigeren Brüsseler Bürokratisierung. 

So lange alle dichthalten, würde ohnehin niemand  bemerken, mit welcher Chuzpe sich die Hannoveraner Schlapphüte über Recht und Gesetz hinweggesetzt hatten.

Der Skandal nach acht Jahren

Ernst Albrecht kam damit durch. Erst im April 1986, acht Jahre nach dem Terroranschlag einer deutschen Behörde auf die andere, flog das Märchen von der RAF-Befreiungsaktion auf. Und erst im November desselben Jahres setzte der Niedersächsische Landtag zu den Vorgängen einen Untersuchungsausschuss ein. 

Der beriet weitere drei Jahre, ließ sich die illegale Aktion von Ernst Albrecht als achtbaren Erfolg erklären und kam in einem 387-seitigen Abschlussbericht am 9. Oktober 1989 knallhart zum Schluss, dass der niedersächsische Verfassungsschutz tatsächlich einen terroristischen Anschlag vorgetäuscht habe. 

Eine Verurteilung der zweifellos rechtswidrigen Unternehmung aber unterblieb. CDU und FDP, die beiden Regierungsparteien, standen treu zum Landesvater. Sie bezeichneten die "Aktion Feuerzauber" einfach als "rechtmäßig und aus damaliger Sicht notwendig". Das musste reichen. Einzelne Rechtsverstöße einzelner Beamter habe es gegeben, wirklich unrechtmäßig aber sei nur die Zusammenhang mit dem Lockspitzel Werner Mauss gewesen. 

Mutige Opposition 

Die Opposition aus SPD und Grünen nannte die Vorgänge zwar rechtswidrig. Sie hätten gegen Gesetze und die niedersächsische Landesverfassung verstoßen, die Öffentlichkeit und das Parlament seien  durch Ministerpräsident Ernst Albrecht getäuscht worden. Konsequenzen aber hatte das nicht. Alles war schon lange her. Im Osten fiel die Mauer. Kein Staatsanwalt ermittelte. Kein Gericht verhandelte. Sigurd Debus war tot.

So soll es künftig immer sein. Geht es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, wird das leidige Trennungsgebot, abgeleitet  aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, in Kürze begraben. Deutschland brauche jetzt, hat der CSU-Politiker nur wenige Stunden nach dem Drohnenangriff auf den Flughafen in Schkeuditz verkündet, "echte Geheimdienste, die sich auch wehren können". 

 Endlich echte Geheimdienste

Der 56-jährige studierte Soziologe ist entschlossen, das historische Zeitfenster zu nutzen, um die Nachkriegsordnung zu schleifen. Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz, aber auch der  Militärische Abschirmdienst und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz, sollen künftig "in Computersysteme von Angreifern eindringen, sie lahmlegen und Gegenangriffe starten" dürfen. Sie sollen Waffen und Sprengstoff von Terroristen sabotieren. 

Der bisher nur für das Ausland zuständige BND soll künftig auch im Inland Gefahren abwehren. Und der Verfassungsschutz nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern sie auch nutzen,  um den Feinden unserer Demokratie zu schaden. Amtlich nennen sie es "eine Reihe von spezifischen Annex-Befugnissen zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren".

Legal, illegal scheißegal. Die Büchse der Pandora, bei den Beratungen zur Verfassung des Grundgesetzes in der Pädagogischen Akademie in Bonn vor 77 Jahren auf Anweisung der Alliierten vermeintlich fest verschweißt, wird geöffnet.

Nach 80 Jahren bekommt Deutschland wieder politische Nachrichtendienste, die nicht nur hinschauen, sondern auch die Macht haben, hinzulangen. Die als "Reform der Nachrichtendienste" bezeichnete Verwandlung von BND und Verfassungsschutz in "echte Geheimdienste" gibt den fast 17.000 Schlapphüten im Land Beinfreiheit, wie sie zuletzt die Tschekisten der DDR-Staatssicherheit genossen. Die Medien jubeln: "Endlich können unsere Spione Putin stoppen!"

Wir sind wieder wer. Mit den neuen  Befugnissen, in keinem Wahlprogramm versprochen und in keinem Koalitionsvertrag erwähnt, verschwindet die Brandmauer zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wie sie zuvor schon zwischen Polizei und polizeilichem Staatsschutz verschwand. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD auf eine "Stärkung der operativen Fähigkeiten" der 19 Dienste geeinigt, um „mit europäischen Partnerdiensten Schritt zu halten“. Von einer Erweiterung war nicht die Rede.

Aber Gelegenheiten müssen genutzt werden. Der Schock darüber, dass auf dem Schkeuditzer Flughafen genau das eintrat, wovor das Bundeskriminalamt bereits vor 14 Jahren gewarnt hatte, darf nicht in eine Fehlerdiskussion münden. Die Union und die SPD haben seit jener Warnung fast durchweg regiert und mitregiert - die Union kommt auf elf Jahre und drei Monate, die SPD sogar auf zwölf Jahre und acht Monate. Getan haben sie nichts.

Laut zum Angriff blasen

Umso lauter wird jetzt zum Angriff geblasen, wie üblich ohne jeden Hinweis auf das Wie. Der BND etwa soll künftig  während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke die IT-Infrastruktur einer ausländischen Macht manipulieren dürfen. 

Das ist derselbe BND, der vor fünf Jahren noch drei Wochen vor dem Einmarsch in Kabul glaubte, die Gotteskrieger würden in aller Gemütlichkeit anrücken. Verfassungsschutz-Mitarbeiter hingegen sollen in Wohnungen einbrechen dürfen, um Sprengstoff unbrauchbar zu machen oder sich Zugriff auf Computer, Smartphones oder andere Geräte zu verschaffen. Es handelt sich um denselben Verfassungsschutz, der unter seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen regelmäßig vertrauliche Daten an die National Security Agency (NSA) lieferte und die NSA-Überwachungssoftware XKeyscore ohne IT-Sicherheitskonzept eingesetzte.

"Hase, Du bleibst hier" 

Nach öffentlich geäußerten Zweifeln an den "Hetzjagden" von Chemnitz ("Hase, Du bleibst hier") wurde Maaßen in den einstweiligen Ruhestand entsorgt. In den Jahren danach stellte sich heraus, dass der Mönchengladbacher, der das BfV sechs Jahre lang geführt hatte, "völkische und rassistische Verschwörungstheorien" verbreitet, zudem das "Gedankengut von Rechtssterroristen" (FAZ)  und "das bürgerliche Lager längst verlassen" (SZ) hat.

Unerkannt selbst von seinem langjährigen Stellvertreter Thomas Haldenwang, einem hellwachen Spion, der ermittelt hatte, dass die Letzte Generation und ihre Straftaten nicht extremistisch waren, hatte sich der studierte Jurist jahrzehntelang als treuer Staatsdiener tarnen können. Eine Blamage, die kaum zu vermeiden gewesen wäre, hätte der Verfassungsschutz schon damals verschlüsselte Kommunikation mitlesen und "operativ statt nur beobachtend handeln" können. 

In der Stunde höchster Erklärungsnot

In der Stunde höchster Erklärungsnot aber gilt es, zu nehmen, was man kriegen kann, erst recht, wenn gute Aussichten bestehen, selbst mit einer Verfassungsänderung durch die Hintertür durchzukommen. Dass Nachrichtendienste selbst im Stil des "Celler Lochs" aktiv werden dürfen, statt Gefahren lediglich aufzuklären und Erkenntnisse weiterzugeben, nennt FDP-Chef Wolfgang Kubicki einen "Tabubruch", weil es gute Gründen gebe, warum Deutschland "eine strikte Trennung von Strafverfolgung und von nachrichtendienstlichen Aktivitäten" habe. 

Aber solche Vorwürfe lassen sich mit dem Hinweis auf die "weiter bestehende parlamentarische Kontrolle" und einer geplanten Begrenzung auf "klar begrenzte Fälle" bequem wegbügeln. Der BND sei nicht die Gestapo, der Verfassungsschuzt nicht die Stasi. Wer diesen beiden Diensten hoheitliche Eingriffsbefugnisse übertrage, könne sich ganz bestimmt darauf verlassen, dass sie das Privileg niemals missbrauchen werden, um im Namen unserer Demokratie Grundrechte zu beschneiden.

Der Abschied vom Vegetarismus 

Deutschlands Agenten dürften keine "Vegetarier" mehr sein, hat selbst der Grüne Konstantin von Notz den Umbau des weltweit einmaligen Instituts Verfassungsschutzes von einer Gefahrenerkennungs- zur Gefahrenbekämpfungsbehörde begrüßt. Aber wenn sich Bürgerinnen und Bürgern gegen geheime Einsätze nicht mehr gerichtlich wehren könne, sei das "ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch".

Die Bundesregierung weist jede Kritik an ihren Plänen allerdings zurück. Die neue Kanzleramtschefin Nina Warken verweist auf "Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft", die "immer weiter zunehmen". 

Sie meinte nicht die regelmäßigen "Verfassungsschutzberichte", in denen echte und vermeintliche "Verfassungsfeinde" aufgelistet werden. Und  sie meinte nicht Nachrichtendienste, die mit "mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit" gegen "hybride Angriffe wie den Sprengsatz an der Haftanstalt in Celle vorgehen".