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| Das Bärtchen des Bösen: Witze über den Führer unterliegen strenger staatlicher Kontrolle. |
Der prominente Betroffene verkündete die frohe Botschaft mit dem knappen Satz, jetzt habe es ihn "auch erwischt". Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen "zwei Wörtern", wie das Magazin "Focus" vorsichtig umschreibt. Es geht wie immer um die gefährlichsten Worte der Welt, eigentlich weitgehend harmlose Begriffe, die an und für sich selbst im Bundestag und auf dem offiziellen Tiktok-Kanal des Bundeskanzlers verwendet werden.
Ein binärer Sprachsprengstoff
"Deutschland" und "erwache" aber sind zwei getrennte Komponenten, die während jedes gemeinsamen Einsatzes miteinander reagieren und einen tödlichen Gedankengiftstoff bilden. Die verbale Binärwaffe hat schon den Publizisten Norbert Bolz ins gesellschaftliche Abseits befördert. Nun drohte dem bekannten Kolumnisten Jan Fleischhauer das gleiche Schicksal.
Statt den gesellschaftlichen Todescocktail "Deutschland erwache" zulässigerweise aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Jena vom 6. Juni 2019 (Az. 1 OLG 191 Ss 39/19) zu zitieren, hatte Fleischhauer den binären Sprachsprengstoff übermütig genutzt, um die AfD-Jugendorganisation die Nähe von Nazis zu rücken.
Ein publizistischer Kardinalfehler: Seit die Jenaer Richter die gemeinsame Nennung der beiden Worte als "Parole einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" identifiziert hatten, unterfällt das Zusammenfügen von "Deutschland" und "erwache" auch "in ihrem isolierten Gebrauch dem Kennzeichenbegriff". Das heißt, die Strafbarkeit ist stets gegeben, wo "Deutschland" und "erwache" gemeinsam erscheinen.
Keine Nazi-Parole gegen Nazis
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| Der Streisand-Effekt ist nicht zu übersehen. |
Einmal mehr stand der böse Verdacht einer "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" im Raum. Wie früher schon Künstler, Bundespräsidentengattinnen und Elon Musk, denen die Begehung des sogenannten Hitlergrußes vorgeworfen worden war, sah sich der bisher durchaus als Demokrat geltende 63-Jährige mit der Aussicht konfrontiert, angeklagt und abgeurteilt zu werden.
Die Ziet vor unserer demokratie
Kein Witz, sondern deutscher Alltag. Im Unterschied zur Zeit vor unserer Demokratie, als es wirklich noch einen korrekten Hitlergruß brauchte, um Schlagzeilen zu machen, lauern des Führers Fallen heute überall. Eine ganze Liste von binären Begriffen gilt als demokratiegefährdend: Deutschland, alles, für, erwache, Sieg, Heil, Ehre, Treue, 18 und 88, neuerdings sogar "enness".
"D-Wort" und "erwache", die Wortkombination aus dem Sturmlied von Dietrich Eckert, die "durch nationalsozialistische Propaganda Bekanntheit erlangte" (OLG Jena), führt stets wenigstens zur behördlichen Prüfung, ob Ermittlungen notwendig sind. Alleins schon dadurch ist die Parole inzwischen bekannter und wirkungsmächtiger geworden als sie es zu Lebzeiten Hitlers war.
Aufmerksamer Bürger erstattet Anzeige
Hatte Fleischhauer geplant, die SA wiederzugründen? Will er einen Eckert-Chor aus der Taufe nehmen? Nach Angaben des Verdächtigen ermittelte die Staatsanwaltschaft München wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 86a des Strafgesetzbuchs, nachdem ein aufmerksamer Zuhörer des Podcasts des scharfzüngigen Beobachters der Gegenwart Anzeige erstattet hatte.
Ein Sturm im Wasserglas mit hohem öffentlichen Wellengang. Selbst die eifrigsten Verteidiger eines Staates, der den Rechtsstaat nutzt, um einzuschüchtern und mundtot zu machen, eilten empört herbei, um das "Prinzip Sarkasmus" (SZ) zu verteidigen.
Deniz Yücel, der frühere Taz-Journalist, der selbst schon 367 Gefängnistae lang Bekanntschaft mit rigorosen Meinungsgesetzen gemacht hat, beklagt eine "Sakralisierung von Nazi-Parolen", wo "man nicht mal in satirischer Absicht eine historische Parole aufgreifen und gegen Neonazis und Rechtsradikale verwenden" dürfe. Die Ermittlungsbehörden handelten so, als würde ihre Devise lauten: "Nazikram ist heilig, über den Führer macht man keine Witze."
Führerlizenz für unlustigen Humor
Außer man heißt Jan Böhmermann und hat eine staatliche Führerlizenz fur unlustigen Humor. Was Yücel verkennt, wenn er eine falsche Rechtsauslegung beklagt und wie der Marquis
Roderich von Posa in Friedrich Schillers "Don Karlos" Richtung Obrigkeit ruft: "Geben Sie Gedankenfreiheit!": Bei der Heiligsprechung von Nazi-Parolen und -gesten geht es genau darum, dieses Schlupfloch für illegitime Angriffe zu stopfen.
Im Konzept des totalen kommunikativen Tabus, wie es über eine umfängliche Reihe von Worten, Zahlen und Zeichen verhängt wurde, kommt es grundsätzlich nicht auf den Kontext der Verwendung an. Eine Erwähnung allein begründetd einen Anfangsverdacht einleiten, wenn nämlich "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für eine Straftat vorliegen (§ 152 Abs. 2 StPO).
Die Staatsanwaltschaft muss daraufhin wegen des Verdachts der Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB ermitteln. Der zugrundeliegende Paragraf will bestimmte Kennzeichen aus allen Kommunikationsmitten verbannen, um eine Gewöhnung an diese Kennzeichen zu verhindern und hierdurch den öffentlichen Frieden zu schützen.
Freispruch für Meese
Er sticht damit zumindest zeitweise sogar die Kunstfreiheit, wie der Berliner Künstlerdarsteller Jonathan Meese erfahren hat. Der Propagandist einer "Diktatur der Kunst" war 2013 wegen eines Hitlergrußes angeklagt worden. Das Amtsgericht in Kassel sprach Meese allerdings großzügig frei, weil es dmals noch davon ausging, dass Hitlergruß und andere NS-Symbole erlaubt seien, wenn deren Darstellung "der Kunst dient". "Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet", sagte die Vorsitzende Richterin.
Längst vergangene Zeiten, an deren Beurteilung die nachgewachsene Antihitlerkoalition nicht mehr gebunden ist. Die Gegenwart ist härter, die Bedrohung der Gemeinschafts durch Bots, KI, russische Trolle und künstlernde Nachwuchsnazis deutlich größer. In seltener Klarheit hatten die Verfassungsminister*innen der Ampelregierung deshalb schon vor zwei Jahren ihre Absicht öffentlich gemacht, nach Hetze und Hass auch den Hohn auf die Liste der gefährlichen Offensivwaffen zu setzen, die die offene Gesellschaft gefährden.
Kein Aufschrei gegen Faeser
Der Aufschrei blieb seinerzeit aus. Was soll schon passieren, so lange zuverlässige Demokrat*innen wie Lisa Paus und Nancy Faeser nicht definieren, was genau Hate Speech ist, wer sich des Spotts verdächtig macht und "unter welchem Stein" (Faeser) demnächst nach denjenigen gesucht wird, "die den Staat verhöhnen".
Auch das Bekenntnis dreier niedersächsischer Spezialstaatsanwälte in einer Reportage des US-Nachrichtensenders CBS, dass sie strafprozessuale Möglichkeiten im Ermittlungsverfahren gern als "eigentliche Strafe" für Delinquenten nutzen, wurde von den deutschen Medien achselzuckend wegnotiert. Wer nichts Böses im Sinn hat, der habe ja weiterhin nichts zu befürchten, hieß es. Man müsse eben nur aufpassen, dass man nichts Falsches sage oder schreibe, besser noch denke.
Freigabe von Peter Altmaier
Peter Altmaier, ehemals bester Mann Angela Merkels, hat die Grenzen der Sorglosigkeit beim Meinen eben noch einmal scharf umrissen. "Die Meinungsfreiheit war noch nie so groß wie heute", hat der 67-Jährige ehemalige Kanzleramtsminister die Gesamtsituation beschrieben. Altmaier lieferte gleich auch noch eine Liste von Meinungen mit, die jedermann bedenkenlos äußern dürfe, ohne Angts vor staatlicher Verfolgung zu haben. "Sie können in Deutschland für Kernkraft, für Rindersteaks und für Schweinemedaillons sein", sagt er, "Sie können auch für das Rauchen sein, ohne dass Ihnen irgendjemand ein Haar krümmt."
Bei allem anderen wird es schwierig wie das Beispiel Fleischhauer zeigt. Nicht einmal gegen Nazi sein ist einfach in einem Land, dessen Bhörden der frühere FDP-Politiker Wolfgang Kubicki einen "komplett außer Kontrolle geratenen staatlichen Verfolgungseifer" attestiert. Wenn "zwei Wörter zur AfD" (Focus) die Justiz auf den Plan rufen, die sich angesichts eines Berges von rund 5,5 Millionen neue Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften über bundesweit 2.000 fehlende Staatsanwälte und Strafrichter beschwert, stimmen die Prämissen nicht. Oder stimmen sie vielleicht doch? Vielleicht gerade?
Die Macht der Denunzianten
Wo die "Welt" eine "neue Macht der Denunzianten", herrscht in Wirklichkeit das alte Prinzip Mao Zedongs. "Bestrafe einen, erziehe hundert!" (杀一儆百,shā yī jǐng bǎi) ist ein klassisches Modell der zur Gesellschaftsformierung, das nicht nur der chinesische Revolutionsführer, sondern auch Stalin in Russland bei den sogenannten Schauprozessen nutzte. Aufgrund schwammiger Gesetze wurden unklare Anklagen verfasst. Erklärte "Feinde" des Systems wurden vor aller Augen abgeurteilt. Das Ziel war nie, sie zu betrafen. Sondern allen anderen am lebenden Beispiel zu zeigen, was denen droht, die Widerworte geben.
Im Fall "der Staat gegen Jan Fleischhauer" wird das eindrucksvol vor uen geführt. selbstverständlich drohten dem Publizisten weder Haftstrafe noch Aberkennung des Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Hinter Fleischhauer stand ein großer Verlag, der altgediente Kolumnist wird zudem gut versichert sein. Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht die Justiz in Baden-Württemberg gerade erst eindringlich an einige elementare Grundsätze der Meinungsfreiheit erinnert: Scharfe Kritik ist nicht immer eine Beleidigung. wertenn musste. Wichtig sei die "Sinnermittlung" und die Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes.
Lieber Geldauflage als Kampf
Jan Fleischhauer hätte seinen Fall zweifellos gewonnen. Doch wie zuvor schon Norbert Bolz verzichtete er auf den Kampf. Wie jeder vernünftige Mensch weiß Fleischhauer, dass der Staat bei der Verfolgung von Äußerungen unendlich viel Zeit hat. Selbst ein Freispruch vor dem Amtsgericht, zu erwarten in etwa einem oder zwei Jahren, wäre nicht das Ende des Strafverfahrens gewesen, sondern nur der Anfang der Fortsetzung. Jan Fleischhauer akzeptierte folglich die Zahlung einer Geldauflage als Preis dafür, dass die Staatsanwaltschaft München einen haltlosen und absurden und übergriffigen Vorwurf gegen ihn fallenließ, mit dem sie vor keinem Gericht der Welt einen Prozess gewonnen hätte.
Eine viertsellige Summe geht an eine gemeinnützige Organisation. Die Nachricht raus an lle Zuhörer, Leser und Zuschauer: Wagt es nicht, wenn ihr es euch nicht leisten könnte! Auch der Unschuldige, der gegen kein Gesetz verstoßen hat, weil die von ihm gewählte Verwendung eines verfassungsfeindlichen Kennzeichens dem Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwiderläuft, fährt besser, wenn er nicht darauf besteht, seine unveräußerlichen Grundrechte nach eigenem Gusto zu nutzen.


