Die deutschen Islamisten sind Reiseweltmeister, aber die Bundesregierung reagiert mit einschneidenden Maßnahmen. Pünktlich im 25 Jahr nach dem Mauerfall soll die Ausreise aus Deutschland wieder strafbar werden, wenn keine für eine Genehmigung durch die Behörden ausreichende Begründung angegeben werden kann. Dazu hat die Bundesregierung eine Strafrechtsverschärfung auf den Weg gebracht, die sich an den lange Jahre so wirksamen Regelungen früheren DDR orientiert.
Demnach soll künftig bestraft werden, wer ohne Genehmigung ins Ausland reist, wenn er als Reisegrund die Begehung von schweren terroristischen Straftaten angegeben hat. Von der Neuregelung sollen sowohl schwere Gewalttaten als auch die Ausbildung für Terrorakte erfasst werden. Bereits der Versuch einer Ausreise für diese Zwecke soll unter Strafe gestellt werden.
Um die neue Vorschrift umzusetzen, müssen alle Ausreisewilligen künftig um eine behördliche Reisegenehmigung nachsuchen, auch wenn sie die Bundesrepublik nur kurzzeitig – etwa zum Urlaub – verlassen wollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Behörden für Inneres angewiesen, künftig die Anträge ausreisewilliger Bürger im Regelfall entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Bislang werden in einigen Bundesländern Ausreiseanträge von den Behörden noch gar nicht akzeptiert und Antragsteller mitunter schikaniert.
Mit ihrem Ukas will die Regierungschefin ein Mindestmaß an innerer Rechtssicherheit für Ausreisewillige schaffen. Sollten es die selbsternannten "Gotteskrieger" trotz abgelehntem Ausreiseantrag wagen, sich auf den Weg zu machen, müssen sie mit sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Haft rechnen. "Wir tun vor allen Dingen etwas, was Deutschland sicherer machen wird", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas. Gotteskrieger gehörten zu Deutschland, sie müssten deshalb im Lande bleiben. Verhindert werden soll künftig allerdings trotz der gerade entstehenden neuen deutschen Willkommenskultur auch die Einreise von zweifelhaften Ausländern. Die gehörten, hieß es in Berlin, zu anderen Ländern und sollten dort auch bleiben. Wer bei Routinebefragungen an der Grenze angibt, Terror planen oder Terroristen werben zu wollen, kann abgewiesen werden.
Die Gesetzesnovelle schafft zudem einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Wer etwa in der Türkei oder in Ägypten Urlaub macht, muss vor der Buchung seines Hotels sicherstellen, dass die Eigentümer keinerlei Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten für terroristische Aktivitäten betreiben. Bisher war dies nur strafbar, wenn es um "nicht unerhebliche Vermögenswerte" ging, Unwissen schützte zudem vor Mittäterschaft.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Gesetzesverschärfungen, warnte aber vor einer Überlastung der Polizei. "Die Politik sendet damit ein klares Signal an die islamistische Szene", erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow in Berlin. "Klar ist aber auch, dass die Ermittler große Schwierigkeiten haben werden, solche Absichten beweissicher aufzudecken.“ Die Polizei werde angesichts der rundum offenen Grenzen an Grenzen stoßen, weil sich die neue Vorschrift nicht kontrollieren lasse. In Polizeikreisen werden deshalb Vorschläge diskutiert, eine Mauer rund um Deutschland zu bauen, so dass das Land nur eine begrenzte Anzahl scharf kontrollierter Checkpoints verlassen werden kann. Mit Hilfe von Stacheldraht und Minenfeld könnten alle Islamisten von der Ausreise abgehalten oder aber beim Versuch, auszureisen, ohne Kollateralschäden in die Luft gesprengt werden.
Die Opposition hält wenig vom Vorstoß des Justizministers. "Wir kommen da wirklich in den Bereich einer verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit", mäkelte Katja Keul, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages. Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung wie seinerzeit die DDR auf Abschottung und eine begrenzte Reisefreiheit für ihre Bürger. Im Geist der UN-Resolution gegen "foreign fighters" ist deutschen Staatsbürgern, die sich als islamistische Kämpfer zu erkennen geben, nach dem erst 2009 geschaffenen Strafrechtsparagraf 89a das Recht auf Personenfreizügigkeit nach Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entzogen.
Demnach soll künftig bestraft werden, wer ohne Genehmigung ins Ausland reist, wenn er als Reisegrund die Begehung von schweren terroristischen Straftaten angegeben hat. Von der Neuregelung sollen sowohl schwere Gewalttaten als auch die Ausbildung für Terrorakte erfasst werden. Bereits der Versuch einer Ausreise für diese Zwecke soll unter Strafe gestellt werden.
Um die neue Vorschrift umzusetzen, müssen alle Ausreisewilligen künftig um eine behördliche Reisegenehmigung nachsuchen, auch wenn sie die Bundesrepublik nur kurzzeitig – etwa zum Urlaub – verlassen wollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Behörden für Inneres angewiesen, künftig die Anträge ausreisewilliger Bürger im Regelfall entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Bislang werden in einigen Bundesländern Ausreiseanträge von den Behörden noch gar nicht akzeptiert und Antragsteller mitunter schikaniert.
Mit ihrem Ukas will die Regierungschefin ein Mindestmaß an innerer Rechtssicherheit für Ausreisewillige schaffen. Sollten es die selbsternannten "Gotteskrieger" trotz abgelehntem Ausreiseantrag wagen, sich auf den Weg zu machen, müssen sie mit sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Haft rechnen. "Wir tun vor allen Dingen etwas, was Deutschland sicherer machen wird", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas. Gotteskrieger gehörten zu Deutschland, sie müssten deshalb im Lande bleiben. Verhindert werden soll künftig allerdings trotz der gerade entstehenden neuen deutschen Willkommenskultur auch die Einreise von zweifelhaften Ausländern. Die gehörten, hieß es in Berlin, zu anderen Ländern und sollten dort auch bleiben. Wer bei Routinebefragungen an der Grenze angibt, Terror planen oder Terroristen werben zu wollen, kann abgewiesen werden.
Die Gesetzesnovelle schafft zudem einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Wer etwa in der Türkei oder in Ägypten Urlaub macht, muss vor der Buchung seines Hotels sicherstellen, dass die Eigentümer keinerlei Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten für terroristische Aktivitäten betreiben. Bisher war dies nur strafbar, wenn es um "nicht unerhebliche Vermögenswerte" ging, Unwissen schützte zudem vor Mittäterschaft.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Gesetzesverschärfungen, warnte aber vor einer Überlastung der Polizei. "Die Politik sendet damit ein klares Signal an die islamistische Szene", erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow in Berlin. "Klar ist aber auch, dass die Ermittler große Schwierigkeiten haben werden, solche Absichten beweissicher aufzudecken.“ Die Polizei werde angesichts der rundum offenen Grenzen an Grenzen stoßen, weil sich die neue Vorschrift nicht kontrollieren lasse. In Polizeikreisen werden deshalb Vorschläge diskutiert, eine Mauer rund um Deutschland zu bauen, so dass das Land nur eine begrenzte Anzahl scharf kontrollierter Checkpoints verlassen werden kann. Mit Hilfe von Stacheldraht und Minenfeld könnten alle Islamisten von der Ausreise abgehalten oder aber beim Versuch, auszureisen, ohne Kollateralschäden in die Luft gesprengt werden.
Die Opposition hält wenig vom Vorstoß des Justizministers. "Wir kommen da wirklich in den Bereich einer verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit", mäkelte Katja Keul, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages. Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung wie seinerzeit die DDR auf Abschottung und eine begrenzte Reisefreiheit für ihre Bürger. Im Geist der UN-Resolution gegen "foreign fighters" ist deutschen Staatsbürgern, die sich als islamistische Kämpfer zu erkennen geben, nach dem erst 2009 geschaffenen Strafrechtsparagraf 89a das Recht auf Personenfreizügigkeit nach Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entzogen.
Im Bimbestag hätten wir eine "Opposition"?
AntwortenLöschenJa, ich weiß, Satireblog usw.