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| Das Trauma der Sylt-Gesänge im Jahr 2024 lässt die Nation einfach nicht los. |
Leerlauf in der Justiz, Leerlauf in der Politik. Leerlauf letztlich auf ganzer Linie. Zwei volle Jahre sind seit den empörenden Gesangsvorführungen rechter Wohlstandsnazis auf Sylt vergangen, ohne dass die Bundespolitik sich zu klaren Vorbeugemaßnahmen gegen etwaige Wiederholungstäter hat durchringen können.
Das Liedgut, das seinerzeit für einen globalen Skandal gesorgt hatte, ist weiterhin offiziell zugelassen. Weder die deutschen Jugendschutzbehörden noch die von der EU lizensierten Trusted Flagger konnten wirksame Aufklärungs- und Vorbeugemaßnahmen gegen das Singen ausländerfeindlicher Parolen zur Melodie des Liebesliedes "L’amour toujours" entwickeln.
Bis heute nicht strafbar
Bis heute konnte nicht einmal die Strafbarkeit der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ durchgesetzt werden, weil weder die inzwischen abgetretene Ampel-Koalition noch die Nachfolgerregierung von CDU, CSU und SPD initiativ wurden, um die Rechtslage entsprechend zu ändern. Seinerzeit hatte ein Gast zum Takt winkend sogar so etwas wie den "Hitlergruß" angedeutet - weil auch er straffrei blieb, ließen sich später zahlreiche Influencer von dieser Demonstrativhandlung inspirieren.
Solange nur das Handyvideo vorlag, konnte nicht beurteilt werden, wie viele Personen auf der Party mitgesungen haben und wie lange der Vorgang insgesamt dauerte. Erst die Auswertung eines Überwachungsvideos der Gaststätte ergab, dass neben dem Intrepreten Gigi D’Agostino, der selbst nicht zugegegen gewesen war, nicht mehr als fünf Personen an den Hassgesängen teilgenommen hatten.
Ein globaler Skandal
Am globalen Ausmaß des Skandals aber, den das 14 Sekunden lange Handy-Video aus dem Außenbereich des edlen Gastro-Betriebes auslöste, vermochte die Mikroaggression nichts mehr zu ändern. Deutschland rutschte in einen Ausnahmezustand, gegen den sogar die "Standbild"-Diskussion später wie ein Sturm im Wasserglas wirken wird.
Die Aufführung aus der Pony-Bar Pony in Kampen gilt heute "erfolgreichstes rechtes Meme" (NDR), weil sich nicht nur das Original-Video durch die aufgeregte bundesweite Medienberichterstattung wie ein Lauffeuer verbreitete, sondern die anfänglichen Forderungen nach rücksichtsloser Strafverfogung, Entlassungen und raschen Urteilen auch eine Solidarisierungswelle anderer Sänger*innen zur Folge hatten.
Eine Welle an Gesängen
Selbst mehrere hundert straff geführte Polizeieinsätze gegen Nachahmer*innen und Schlagzeilen über von Arbeitgebern gekündigte Mittäternde bremsten die Welle an Gesängen erst mit großer Verzögerung. Der erst mit Verzögerung zum "Vorfall" abgestufte Partyexzess von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der ausländerfeindlicher Mittel- und Oberschicht schwächte sich erst mit der Zunahme von Wachstums- und Wohlstandssorgen wirklich ab.
Damit aber entfiel für die zuständigen Institutionen und Behörden auch die Notwendigkeit, endlich für Klarheit bei der Festlegung der Grenzen der Gesangsfreiheit zu sorgen. Bereits lange vor dem Sylt-Skandal hatten das Bundesblogampelamt (BBAA) im mecklenburgischen Warin mehrfach dringend eine Positivliste für unproblematisches Gesangsgut gefordert.
Umfassende Internethygiene
Die Meinungsfreiheitsschutzabteilungen des für die Internethygiene zuständigen ältesten deutschen Aufsichtsamtes für digitale Auswüchse berieten gründlich. Die Früherkennungseinheiten im Wahrheitsministerium tagten in Permamenz. Die noch von der früheren Bundesregierung beauftragte Krisenkommission Netzkontrolle gelangte im Zuge der zweiten Beratungsperiode zur Auffassung, dass grundgesetzliche Regelungen und das liberale Europarecht proaktive Verbotsanweisungen der Politik auch auf einfachgesetzlicher Ebene nicht erlauben.
Wirksamer werde daher eine sogenannte Positivliste (auch Weißliste oder Whitelist) sein. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis, das ausschließlich erlaubte, förderfähige oder als sicher bewertete Lieder enthält. Im Gegensatz zu einer Negativliste, die Verbote auflistet, ist bei einer Positivliste alles erlaubt oder erstattungsfähig, was explizit aufgeführt ist. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Variante der Meinungsfreiheitspflege gilt als besonders sicher, zugleich aber auch als umfassend grundrechtskonform.
Hausrecht statt Grundrecht
Rein rechtlich verlagert sie die Verantwortung für die Einhaltung der musikalischen Meinungsfreiheitsgrenzen in den Bereich des Hausrechts: Nach dem Vorbild der Corona-Richtlinien können Veranstalter sich frei entscheiden müssen, welche Musikstücke sie dulden dürfen. "Alles wäre erlaubt, solange es in der Whitelist aufgeführt ist", beschrieb der langjährige BBAA-Chef Herrnfried Hegenzecht die Vorteile einer grundrechtswahrenden Regulierung.
Der bürokratische Aufwand bei der Pflege und Aktualisierung der Liste hätte zudem durch eine ressortübergreifende "One-in-one-out"-Regelung optimiert werden können. Nach entsprechenden Praxis-Checks auf Volksfesten, in Diskotheken und bei Brauchtumszusammenkünften könne ein "Once-only"-Prinzip eingeführt werden, empfahlen die Experten.
Alte, nicht mehr genutzte Lieder wären dabei automatisch gegen neue Hits ausgetauscht worden, um Meldepflichten zu reduzieren. Auch bei der Pflicht zur elektronischen Melodieerfassung war eine unbürokratische Regelung mit Übergangsvorschriften für kleine und mittlere Veranstaltungen und private Feiern angestrebt.
Bewusst verbreitete Melodien
Daraus geworden ist nichts. Wie das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Lügenverbot - konkret formuliert als Absicht von Union und SPD, die "bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen" verbieten zu wollen, wenn eine neueinzurichtende "staatsferne Medienaufsicht" zur Auffassung gelange, dass Meinungsäußerungen "durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt" seien - versandeten auch die Überlegungen zur Aufstellung des geplanten Kompositionskatasters.
Im politischen Überlebenskampf hatte das von den oppositionellen Grünen hämisch als "KleiKo" ("Kleine Koalition") verhöhnte Regierngsbündnisses grundlegendere Fragen auf die lange Bank zu schieben. Das Klima. Der Krieg. Die Wirtschaft. Die Sozialsysteme. Schwarz-Rot hoffte demonstrativ auf das übliche Ende der Affäre im Abklingbecken der öffentlichen Aufregung.
Kein Hochlauf der neuen Medienaufsicht
Und handelte konsequent. Weder wurden Schritte zur Gründung und zum Hochlauf der staatsfernen Medienaufsicht "unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze" gegangen. Noch wurde die Axt wie versprochen an überbordenden Meinungswildwuchs gelegt. Und schon gar nicht war noch einmal von der Absicht zu hören, die BBAA zu einer Bundeskulturkammer (BKK) mit verschiedenen Fachkammern (z. B. Bundesschrifttumskammer/BSK, Bundespopmusikkammer/BPK und Bundesrockmusikkammer/BRK). auszubauen.
Zuletzt hatten sich die Regierungsparteien stattdessen darauf geeinigt, einer großen gesellschaftlichen Gruppe einen Teil der Grundrechte zu entziehen, um sie vor einer Verführbarkeit durch Fremdinhalte zu schützen. Auch hier ist aber noch lange kein Topf auf dem Deckel. Eben erst hatte sich mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein führender CSU-Politiker dagegen gewandt, das im Februar verabredete Social-Media-Verbot umzusetzen.
Junge Leute im Rausch
Das erscheint verständlich angesichts der Überforderung von Kanzler, Vizekanzler und Ministern in einer Situation, in der ein paar wenige junge Leute, die im Drogenrausch singen, nur noch ärgerlich wirken, ohne wirklich bedrohlich für die Fortexistenz des Landes und zu seinen Ruf in der globalen Welt sein. Doch die bitteren Konsequenzen bekommen jetzt die Regional- und Kommunalpoilitiker zu spüren, die draußen in der Fläche tagtäglich im Abwehrkampf gegen falsches Gedankengut stehen: Mit dem Beginn der alljährlichen Volksfestsaison verblasst die Erinnerung an die als "Sylt-Krise" in die Geschichte eingegangene Entgrenzung.
Der Wille war da, selbst im oft so anämisch erscheinenden politischen Berlin. Zur Erstellung einer Bundeshasshitliste (BHL), wie sie Experten dringend empfehlen, kam es dennoch nicht. Die Folgen zeigen sich jetzt bei den ersten Open-Air-Veranstaltungen, die die Republik in diesem Jahr zwei nach Sylt heimsuchen: Nichts, was nicht geht. Keine region, die verschont bleibt.
"Döp-Dö-Dö-Döp" als rechter Code
Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene und junggebliebene Krakeeler intonierend das "Döp-Dö-Dö-Döp", mit dem sich der Ausländerfeind unter Seinesgleichen zu erkennen gibt. Man sind es "bis zu zehn Jugendliche" (Bassauer Nachrichten) auf einem Bahnsteig im Westen. Mal gerade erst elf Jahre alte Ostdeutsche, die bei einer Teenie-Disco im tiefsten Brandenburg, die zeigen, dass sich das unselige DDR-Erbe des Topfens auch in der dritten Generation nicht auswächst.
Bei der Bergkirchweih in Erlangen wollten sie alles besser machen. Die Stadt in Mittelfranken, bekannt geworden durch den Foyer des Arts-Hit "Wissenswertes über Erlangen", ließ durch einen eigene Taskforce eine Liste von Liedern erarbeiten, die bei Schallplattenunterhalter und live auftretende Kunstschaffende nicht spielen sollten.
Suffschlager und Prostituiertenpop
Auf zwölf Songs kamen die städtischen Spezialisten, neben dem ausländerfeindlichen Discostück aus Italien stehen Hassklasisker wie "Layla", der 45 Jahre alte Prostituiertenpop "Skandal im Sperrbezirk" der Spider Murphy Gang und der Suffschlager "Donaulied", in dem es ein "schlafendes Mädel" mit nur "halb bedecktem", aber "schneeweißen Busen" und ein "schamloser Bursche" erwähnt werden.
Das sorgte nach Medienberichten bei vielen für Empörung – und für Hass im Netz, auch auf städtische Mitarbeiter, nur weil es die Stadt war, die mit ihren Vorgaben für ein sauberes Bergkirchweiherlebnis Maßstäbe setzte. Um eine "Verbotsliste", wie Kritiker behaupten, handele es sich überhaupt nicht, hat die Stadtverwaltung der Universitäts- und Technologiestadt nach dem Bekanntwerden der als "Empfehlungsliste" bezeichneten "Auswahl sexistischer und frauenfeindlicher Lieder" versichert.
Vor Ort geschlossene Lücke
Die Einstufung erfolgte durch die beiden Gleichstellungsbeauftragten der Stadt, die damit die Lücke schließen mussten, die die versäumte Erstellung eines bundeseinheitlichen Katalaogs amtlich als gesichert "sexistisch" und oder oder "frauenfeindlich" anerkannter Gesänge gerissen hat. Aus Sicht der Stadtverwaltung, die die Klangkulisse der seit 1755 veranstaltenen Volksfestes zum ersten Mal seit 1934 wieder so umfassend reguliert, dient die Auswahl der Sicherstellung eines Wohlfühlgefühls für alle.
Man habe "Wirtinnen, Wirte und Schaustellerbetriebe" darum gebeten, eine Aufführung der Stücke zu vermeiden, es aber keineswegs verboten. Die Liste sei nur "als Orientierung und Sensibilisierung" gedacht - mit dem "gemeinsamen Ziel eines friedlichen und respektvollen Festes für alle", heißt es vom städtischen Liegenschaftsamt, das anstelle der beiden städtischen Gleichstellungsbeauftragten Presseanfragen beantwortete.

infranken.de
AntwortenLöschenEinige Kritiker sehen in der Empfehlung der Stadt [Erlangen] gar den Versuch einer "Musikzensur durch die Hintertür".
Ach kommt, das ist die neue Vordertür. Eine überflüssige Abteilung in der Stadtverwaltung mit überflüssigen Leuten drin setzt auf die On- und Offline-Blockwarte. Hoheitliches Handeln wird an privat delegiert.
Da fragt man sich schon, wo die vielen Volkspädagogen mit ihrem Verbotsenthusiasmus bei uns eigentlich herkommen. Schließlich sind die ja nicht in Nordkorea zur Schule gegangen. Vielleicht liegt es ja daran, daß der Geist des Grundgesetzes einem Teil der grünen Pädagogenschaft immer fremd gewesen ist.
LöschenDer Geist des Grundgesetzes ...Sie meinen das gewiss ironisch, Kamerad Volksgenosse?
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