Freitag, 13. April 2018

Löschverbot für Facebook

Hassbotschaften wie diese könnten bald wieder legal sein.
Wo soll das denn nun wieder hinführen? Seit nicht einmal einem halben Jahr sorgt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz deutschlandweit für einen erweiterten Meinungsfreiheitsschutz - und schon schicken sich Quertreiber und Kritikaster an, die neuen Maas-Gesetze mit üblen Tricks auszuhebeln. Der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel hat jetzt einem Facebook-Nutzer geholfen, das größte soziale Netzwerk zu zwingen, einen zweifelhaften Kommentareintrag gegen den US-Konzern zu verteidigen.

"Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt", hatte der Mann unter einen Artikel der zur Westpresse gehörenden Basler Zeitung gepostet, in dem ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán eine Plattform geboten wurde, um gegen Deutschland und die weltoffene Flüchtlingspolitik zu hetzen. Er wundere sich "wie in einem Land wie Deutschland das Chaos, die Anarchie und das illegale Überschreiten von Grenzen als etwas Gutes gefeiert werden konnte", ätzte Orbán - und Gabor B. verurteilte das nicht etwa, sondern er verbreitete gleich noch Verschwörungstheorien über vermeintliche "Systemmedien" und angeblich orchestrierte Angriffe auf Donald Trump.

Die im Auftrag von Facebooks tätigen Löschkommandos der Meinungsfreiheitsschutzabteilung Arvato schlugen zu und schützten die Öffentlichkeit durch einen entschiedenen Eingriff vor der antieuropäischen Propaganda. Der Kommentar wurde gelöscht, der Nutzer für 30 Tage gesperrt, damit er zur vernunft kommen konnte.

Kam er aber nicht. Stattdessen ließ der Täter Steinhöfel beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirken, die Facebook zwingen soll, den Kommentar wiederherzustellen. Steinhöfel argumentiert, dass es einen Vertrag zwischen Facebook und seinem Mandanten gebe, der dem Unternehmen das Recht einräume, die Daten des Users zu nutzen, dem Nutzer im Gegenzug aber einen Rechtsanspruch darauf einräume, legale Inhalte zu posten.

Dass das Gericht dieser Argumentation folgte, ist ein Rückfall in längst vergangen geglaubte Zeiten, als das deutsche Recht ausschließlich zwischen strafbaren und nicht-strafbaren Inhalten unterschied. Mit den Maas-Gesetzen tauchte eine dritte Kategorie auf - die der nicht-strafbaren, jedoch "offensichtlich rechtswidrigen" Inhalte. Sogenannte "Hasskommentare", deren genauen Gehalt das Gesetz nicht definiert, müssen danach nicht aus dem Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes herausfallen, um eine Löschpflicht von Internetanbietern auszulösen. Gelöscht werden muss nach dem NetzDG binnen 24 Stunden, ansonsten drohen Bußgelder, die bis in den achtstelligen Bereich gehen können.

Eigentlich eine gute Lösung, schützt sie die selbst bei sehr erfolgreichen Facebook-Posts auf Gruppen von zehn- bis hunderttausend Personen begrenzte Öffentlichkeit doch wirksam vor der Notwendigkeit, selbst einzuschätzen, ob es Sinn hat, sich sich von ein paar im Suff hingeschmierten Sätzen beleidigt oder bedroht zu fühlen. Zugleich geht der Staat durch die Auslagerung der Zensurpflicht an eine Privatfirma dem Vorwurf aus dem Weg, er wolle seine Kritiker zum Schweigen bringen.

Doch die nun gefällte Berliner Gerichtsentscheidung bringt die im letzten Juli im Schatten der Entscheidung über die "Ehe für alle" tief in der Nacht von nicht einmal zwei Dutzend Abgeordneten durch den Bundestag geprügelte Meinungsfreiheitsschutzgesetzgebung in ernste Bedrängnis: Wenn Bürgerinnen und Bürger sich darauf berufen könnten, dass andere sich ihre "scharfe, überspitzte, selbst polemische Kritik" gefallen lassen müssten, weil das in einer freien Gesellschaft nun eben mal so sei, dann könnte künftig jeder Facebook- oder Twitter-Nutzer nach Belieben rechtmäßige Inhalte posten, ohne dass sie wie derzeit vorgeschrieben bei Nichtgefallen gelöscht werden können.
Entscheidend wäre dann nur noch, dass krude Thesen, dreiste Widerworte oder provokante Fragen "von der Meinungsfreiheit gedeckt" sind, wie Steinhöfel sagt.

Zweifellos ein zivilisatorischer Rückschritt, denn ohne Lösch- und Sperrmöglichkeiten bekommt eine oft enthemmte und durch bloße Ermahnungen nicht mehr zu erreichende Szene von "Hetzern, Hassern und Zweiflern" (Claus Kleber) wieder Oberwasser. Hier wird der Gesetzgeber, konkret die neue Justizministerin Katarina Barley, schnell nachjustieren müssen - vielleicht mit einem Klageverbot gegen Fälle von Facebook-Löschungen.

4 Kommentare:

  1. Dialektik :

    https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/fuer-solche-kuenstler-ist-in-deutschland-kein-platz/

    vermutlich haben die kanacken den Bogen überspannt - demnächst rollen die Züge . Oder wenigstens die Busse .

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  2. @ 1. Anonym:
    Du bist völlig humorlos. Was weißt Du von Aufbauphase und Definitionsphase, und glaubst Du ernsthaft noch an den Weihnachtsmann (Ho.ho,ho)?
    Der maghrebinische Ziegenwemser und sein ex-deutscher Lecker gehören natürlich mit Gewalt nach Nordmauretanien verbracht, aber doch nicht wegen Aufschlitz.

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  3. Die Postbank möchte dem pfoinen Rittergut das Konto kündigen?
    Oh Tenenbom, oh Tenenbom, wie krumm ist Deine Nase! Ob Tuvia die Neo-Stauffenbergs noch heraushauen wird? Eher nicht - der Satan ist seinen Getreuen kein guter Herr (Antal Szerb).

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  4. re anon #2 : die Dinge kommen anders als man denkt - die Großmäuler in Berlin ( arab. clans , zecken etc. pp ) wird man aus der Gesellschaft entfernen - wo dann die Unterbringung erfolgt ist egal - man wird das nicht näher hinterfragen . Ein gewöhnlicher Gewalttäter der mehrfach angeklagt wird kann problemlos in der Sicherungsverwahrung verschwinden .

    und dort wird er versterben - ganz natürlich - ohne Theater - ohne Zeuge .

    https://www.nzz.ch/feuilleton/wir-erleben-ein-grosses-gleiten-ld.1370201

    die Zeit des soziologistischen Gelabers ist vorbei - ich bin Teil der Polis , ich will für mein Geld Sicherheit und ich will in der U-Bahn keine beschissenen Minusmenschen sehen .

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