Die Nummer war längst durch, endlich. Einmal mehr hatten die demokratischen Parteien der Mitte schnell einen Konsens gefunden, um die Kontrolle über das Sagen und Tun ihrer Schutzbefohlenen zu verstärken. Nach einigem Zögern stellte sich der Kanzler selbst an die Spitze der Bewegung. Für Kinderschutz zu sein, das hat sich noch immer ausgezahlt. Und ein Wahlversprechen zu halten, das man nicht gegeben hat, so hoffte die Union, würde draußen im Land sicher sehr gut ankommen.
Alle zur Ausweiskontrolle
Hinter der Parole, es sei Zeit, Millionen Jugendlichen ihre grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit zu nehmen, steckte allerdings mehr. Wer umfassenden Jugendschutz im Netz herstellen will, muss die großen Anbieter zur Ausweiskontrolle zwingen.
Die EU-Kommission hatte entsprechende Ideen zur vollständigen Überwachung bereits ein Jahr zuvor geäußert. Sie wird meist verwendet, wenn es darum geht, Bürgerrechte einzuschränken. Manfred Weber, im Rennen um den Präsidentenjob in Brüssel erst einem Ränkespiel der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und des französischen Präsidenten erlegen, stand schon immer knallhart für ein allgemeines Pseudonymverbot: 2019 punktete er im Wahlkampf mit der Idee, dass im Internet keine Spitz- oder Tarnnamen mehr verwendet werden dürften.
Ohne behördliche Eingriffe
So deutlich wurde die EU nie, denn Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sichert eigentlich jeder Person "das Recht auf freie Meinungsäußerung" und dieses "Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben".
Doch ist eine Einlasskontrolle, die Facebook auf staatliche Weisung durchführen muss, überhaupt ein "behördlicher Eingriff"? Und wäre nicht ein EU-Amtsnetz, ohne jedwede politische Einflussnahme um Hetze, Hass und Zweifel bereinigt, die beste Form von Freiheitsvorsorge?
Anonymverbot durch die Hintertür
Der Kinder- und Jugendschutz öffnete eine Hintertür. Die Abschaffung der Anonymität erschien nicht mehr wie das Ziel, sondern nur noch wie ein notwendiges Mittel. In Deutschland wird dergleichen mehrheitlich mit einem Achselzucken quittiert. Wer nichts zu verbergen habe, habe ja auch nichts zu befürchten, heißt es dann. Oder auch, dass die ja sowieso schon alles wüssten.
Nur wenige besorgte Stimmen wiesen auf die neuerliche Übergriffigkeit eines Staates hin, der seine Bürgerinnen und Bürger immer deutlicher als Untertanen begreift, die zu gehorchen haben. Gemäßigte Stimmen wiesen darauf hin, dass in Deutschland eigens Sonderstaatsanwaltschaften eingerichtet wurden, um die Meinungsfreiheit zu schützen.
Tarnbegriff "Social-Media-Verbot"
So heiß der neue Anlauf zur Einführung einer Klarnamenpflicht für Internetnutzer diskutiert wurde, so eilig verschwand die unter dem Tarnbegriff "Social-Media-Verbot" geführte Debatte mit dem Tag der ersten Angriffe der USA und Israel auf den Iran. Der Spuk, er schien vorüber.
Vielleicht, so hoffte mancher, sie hätten in Berlin begriffen, dass die technischen Hürden einer verbindlichen Altersverifizierung für hunderte Millionen Menschen hoch sind. Und die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) sechs Jahre nach der "Rahmensetzung für die digitale Identität (eIDAS 2.0)" durch die Europäische Kommission vielleicht wirklich Anfang 2027 verfügbar ist. Dass sie dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weder sicherer noch praxistauglicher sein wird als die elektronische Patientenakte.
Aus einem privaten Drama geflochten
Der Eindruck täuschte. Kaum hatte sich der Iran-Krieg zum Ukraine-Krieg in die Ecke der gelegentlichen Heeresberichte gesellt, jetzt mit Schwerpunkt Öl- und Benzinpreis, tauchte die Klarnamenpflicht aus der Versenkung auf. Diesmal verpackt in nicht in ein buntes Papierchen aus Jugendschutz, sondern in ein aus einem privaten Drama geflochtenes.
Den Anlass lieferte Collien Fernandes, eine Schauspielerin und Moderatorin, die ihren Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, im "Spiegel" beschuldigte, sie jahrelang "digital" vergewaltigt zu haben. Seit der Erfindung der "verbalen Gewalt" im Zuge der gesellschaftlichen Diskussion um Bushidos Lied "Stress ohne Grund" vor 13 Jahren die alte Binsenweisheit, dass Sagen nicht Tun ist, als hinfällig.
Sagen und Tun
Die bis dahin geltende Gewaltdefinition, geprägt vom deutsch-britischen Soziologen Norbert Elias, erodierte. Elias hatte Gewalt noch als eine dem Sozialleben unausweichlich innewohnende Größe beschrieben, die immer physische Gewalt sein musste, die auf eine Verletzung der körperlichen Integrität zielte, sei es als Folter, Verwundung, Tötung oder Vergewaltigung. Gewalt musste körperlich weh tun, um als solche begriffen werden. Sie nur verbal auszuüben, war praktisch unmöglich, Hautkontakt quasi vorgeschrieben.
In seinem Werk "Über den Prozeß der Zivilisation" hatte Elias den sich abzeichnenden Wandel in der sozialen Wahrnehmung von Gewalt allerdings schon 1939 vorausgeahnt. Er wies nach, dass impulsive Gewalttätigkeit im Mittelalter weitaus weniger mit Scham und Abscheu verbunden war als in späteren Zeiten. Erst als der Staat sein Gewaltmonopol beanspruchte und begann, es mit Gewalt durchzusetzen, begann die Gesellschaft, sich auf die Suche nach anderen Arten von Verletzlichkeit zu machen.
Wandel der Gewaltausübung
Gewaltausübung war jetzt verbal möglich, sie konnte psychischer Natur sein. Und sie war nie mehr eine Form von Gewalt, ein entfernter Verwandter. Sondern die reine Form: Jede Handgeste eine Ohrfeige. Jede Beleidigung ein Faustschlag. Jede Todesdrohung im Internet ein Mord. Heinrich von Kleists Gedicht "Germania an ihre Kinder" würde heute aufgrund der Zeile "Schlagt ihn tot! das Weltgericht fragt euch nach den Gründen nicht!" wie eine Bombe behandelt werden.
Der Konjunktiv und die Meinungsfreiheit, der gesunde Menschenverstand und ein gerüttelt Maß an Lebenserfahrung vermochten nicht mehr zu verhindern, dass ein "Ich schlag dir gleich in die Fresse" genauso vor Gericht landeten wie ein echter K.-o.-Schlag. Dass eine wütend geäußerte Morddrohung ernstgenommen wurde als sei sie natürlich die Ankündigung der Umsetzung. Und als liege in jeder virtuellen Sexfantasie so viel Missbrauch wie in einer Vergewaltigung.
Mindestens genauso widerlich
Dass ausgesprochene Gedanken betrachtet werden sollen wie verübte Verbrechen, hat nicht nur den Segen der Politik, es ist ihre Erfindung. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger gilt als einer der Erfinder der Gleichberechtigung von Sagen und Tun: Nach den bedauerlichen Vorfällen auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht zu 2016 betonte er, dass das, "was in den rechtsgerichteten Foren und Chats zurzeit passiert, mindestens genauso widerlich ist wie die Taten derer, die da die Frauen angegangen haben."
Schimpfende Wutbürger im Netz hatten erstmals die höchste Stufe der Gewalttätigkeit erklommen: Sie waren "mindestens genauso widerlich" wie echte Vergewaltiger. Bis zur "digitalen Vergewaltigung" mit Hilfe KI-generierter Inhalte, die Collien Fernandes ihrem - zur Tatzeit - Ehemann vorwirft, war es von dort aus nur noch ein Schritt. Und von da aus brauchte es keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Stefanie Hubig das "Digitale Gewaltschutzgesetz" aus der Schublade zog, dass dem Treiben ein schnelles Ende machen soll.
Angriff auf die Meinungsfreiheit
Der neuerliche Angriff auf die Meinungsfreiheit läuft ab wie generalstabsmäßig geplant. Fernandes im "Spiegel". Danach die Berichterstattungswelle über die Berichterstattung auf allen Kanälen. Anschließend Protestdemonstrationen von betroffenen und solidarischen Frauen im ganzen Land. Schließlich ein ZDF-Film namens "Die bessere Welt", der eine Klimaaktivistin zeigt, der anonyme Finsterlinge nachstellen.
Dunja Hayali tritt in ihrer besten Rolle als Dunja Hayali auf. Nach dem Abspann mit dem Hinweis, dass der Streifen eine Werbung für die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz finanzierte Organisation HateAid sei, folgt eine Dokumentation zum Thema. Titel "Hass im Netz".
Eine Methode, die immer funktioniert
Die Methode ist durchsichtig, aber sie funktioniert. Was genau an den Vorwürfen der Schauspielerin sich am Ende beweisen lassen wird, steht noch aus. Dass die mutmaßlichen Taten sich in Spanien abspielt haben sollen, spielt keine Rolle. Die SPD-Ministerin - erstaunlicherweise sind es immer SPD-Ministernde, die die es auf Kontrolle, Zensur und Überwachung drängen - nutzt die Gelegenheit, um das Strafrecht massiv zu verschärfen.
Hubigs neuer Paragraf 201b Strafgesetzbuch macht kein Hehl daraus, worauf sie zielt: Mit zwei Jahren Freiheitsentzug werde bestraft, wer "einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt zugänglich macht, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden." Nicht einmal von einer KI nackt ausziehen lassen muss ein Täter sein Opfer. Anziehen reicht, wenn die Klamotten nur komisch genug aussehen, um "dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden".
Ein Verbot von Karikaturen
Das allein zeigt, wie absurd die Formulierung ist. Sie würde, setzt sich Hubig durch, am Computer erstellte oder bearbeitete Karikaturen verbieten, sobald sie auch nur "einer dritten Person zugänglich" gemacht würden - und sei es ein Mitglied der eigenen Familie. Sie würde neue ZDF-Dokumentationen über Hitler, Stalin und Helmut Kohl verhindern, die fortwährend "den Anschein erwecken, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben". Sie wäre das Stoppschild für Meinungsäußerungen, die sich als Witz oder Meme ausdrücken.
Aber es geht doch gegen sexualisierte "Deepfakes", argumentiert die Justizministerin. Da gebe es eine "Strafbarkeitslücke", die eine neue Norm schließen solle. Selbst wenn es so wäre: Der Gesetzentwurf tut gerade das nicht. Hubigs Paragraf 201b erwähnt weder nackte Menschen oder sexuelle Situationen, er richtet sich nicht gegen beleidigende Darstellungen, gegen virtuelle Gewalt oder Erniedrigung. Sein ganzer Schutzbereich ist die von einem Menschen empfundene oder aus taktischen Motiven heraus auch bloß behauptete "erhebliche Ansehensschädigung".
Ein Dorn im Auge
Ein Totschlagargument, mit dem sich Satire, die dem politischen Berlin schon lange ein Dorn im Auge ist, endgültig beerdigen lässt. Auf Hubig träumt von einer Bevölkerung im Bademantel, die sich mit Äußerungen zurückhält, weil sie fürchtet, dafür abgestraft zu werden.
Wenn, was heute aufgrund der Vorlagen aus Berlin schwer genug geworden ist, Satire nicht mehr den Anschein erwecken darf, verwechselbar mit wahrem Geschehens zu sein, darf sie gar nicht mehr sein, wie ein schönes Beispiel zeigt. Auf X hat eine Nutzerin aus aktuellem Anlass ein Social-Media-Kachel der Polizei hochgeladen, die davor warnt, im Internet unter dem eigenen Klarnamen aufzutreten.

Ich habe mir schon vorausschauend vier Bademäntel zugelegt. An exponierter Stelle installiert, erwarte ich seither gelassen die Stiefeltritte der gekauften Schergen im Morgengrauen.
AntwortenLöschenUnd zu Collien, der Schbanierin, sei gesagt, sie wurde von dieser Staatssimulation als Marionette benutzt um den Schwachsinn mit der Klarnamenpflicht zu pimpen. Zum Dank wird mal wieder über sie gesprochen, wenn auch nur kurz. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren logischerweise gecancelt, aus Mangel an Beweisen. Darauf einen Klosterfrau-Melissengeist.
Mir auch einen, bitte.
AntwortenLöschenDas Mädel tut mir leid. "Und dafür hab' ich mich benutzen lassen!" wird sie in ein paar Jahren denken. "Nicht mal Knete hat's gebracht."
Auch und gerade die deutsche und EU-Politik wird von der KI Welle erbarmungslos überrollt werden, und falls sie begreifen, was geschieht, wird es zu spät sein. Die wirklich interessanten und lehrreichen Tage stehen uns noch bevor - und ich freue mich darauf.
AntwortenLöschen" erstaunlicherweise sind es immer SPD-Ministernde, die die es auf Kontrolle, Zensur und Überwachung drängen ". Corona war ja schon unter Angela Merkel schlimm genug. Kaum war Olaf Scholz an der Macht
AntwortenLöschenliefen hier in Halle die Polizei mit Maschinenpistolen durch die Straßenbahnen um das Maskentragen zu kontrollieren. Merke also, bei SPD, schlimmer geht immer.
Mist. Da habe ich ja echt was verpasst - trotz Monatskarte.
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