Dienstag, 12. Juni 2012

NSU: Rechter Zweck heiligt Mittel

Das spart doch mal richtig Geld in Zeiten knapper Kassen. Nachdem die beiden Journalisten Christian Fuchs und John Goetz in einem neuen Buch alle Hintergründe der Mordserie der Zwickauer Terrorzelle NSU „beleuchten“ (dapd), hat die Bundesanwaltschaft den für Herbst angekündigten Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe ersatzlos abgesagt. Fuchs und Goetz schilderten in ihrem Standardwerk "Die Zelle. Rechter Terror in Deutschland" nicht nur, wie aus drei ostdeutschen Mittelschichtkindern rechtsextreme Terroristen werden konnten, die unerkannt zehn Menschen ermordeten, sondern das Buch beschreibe zudem, wie Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe ihre Taten verübten, wer ihnen half und wie sie ihren Alltag im Untergrund organisierten. Es gebe nun keinen Grund mehr, noch ein öffentliches Verfahren durchzuführen, denn die Schuld der eigentlich als Angeklagte eingeplanten Beate Zschäpe stehe nunmehr zweifelsfrei fest, hieß es in Karlsruhe. „Was soll denn noch Neues in einer Anklageschrift stehen, wenn wir seit sechs Monaten beinahe täglich bestimmte Journalisten mit Neuigkeiten füttern müssen“, klagt ein mit dem Verfahren Vertrauter.

Fuchs und Goetz hatten mit Familienmitgliedern, Freunden und Gesinnungsgenossen des Trios gesprochen sowie zahlreiche geheime Ermittlungsakten ausgewertet und den renommierten Terror-Experten Hans Leyendecker ein Vorwort schreiben lassen. Die dürfen zwar normalerweise in einem laufenden Verfahren nicht öffentlich gemacht werden, weil Ermittlungsakten behördliche Dokumente darstellen, in die nicht einmal der Beschuldigte selbst ohne Anwalt Einsicht nehmen darf. Wegen der staatspolitischen Bedeutung des Verfahrens haben die Bundesbehörden aber offenbar schon vor Monaten eine Suspendierung des entsprechenden Strafparagraphen 353 b StGB verfügt, der eigentlich „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ jeden bedroht, der „amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".

Neben den beiden Buchautoren profitierten von der Aussetzung des Paragraphen 353 b StGB auch die großen Qualitätszeitungen und Magazine, die seit Bekanntwerden der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund bundesweit mehrere tausend Schlagzeilen aus vertraulichen Ermittlungsakten destillieren konnten. Leider sei dadurch nunmehr ein Zustand eingetreten, der ein Prozesseröffnung unmöglich mache. Nach geltender Rechtslage könne ein gesetzlicher Richter in Deutschland nur der unparteiische, unbefangene Richter sein, teilten Verfahrensinsider mit. Da die Anklage gegen Beate Zschäpe aber vor der Großen Strafkammer eines Landgerichtes als Schwurgericht erhoben werden müsse, habe man das Problem, zwei taugliche Laienrichter zu finden, die sich durch die fortlaufende Berichterstattung aus den Ermittlungsakten noch kein Urteil über die Schuld der Angeklagten gemacht hätten. „Das ist nahezu unmöglich.“ Im Augenblick gebe es Bemühungen, eine Diätköchin und einen Heizer einzufliegen, die seit Sommer 2011 Dienst auf dem deutschen Polarforschungsschiff „Polarstern“ und auf der britischen Eisstation Rothera an der Antarktischen Halbinsel getan hätten. „Wenn das klappt, müssen wir sehen.“ Anderenfalls aber gelte der Urteilsspruch auf dem Buch von Fuchs und Goetz.

Ein Land schreibt einen Thriller:
NSU: Im Namen der Nabe
NSU: Handy-Spur ins Rätselcamp
NSU: Brauner Pate auf freiem Fuß
NSU: Rufmord an den Opfern
NSU: Heiße Spur ins Juwelendiebmilieu
NSU: Eine Muh, eine Mäh, eine Zschäperättätä
NSU: Von der Zelle in die Zelle
NSU: Die Spur der Schweine
NSU: Gewaltbrücke zu den Sternsingern
NSU: Gebührenwahnsinn beim Meldeamt
NSU: Nun auch auf dem linken Auge blind
NSU: Die Welt ist klein
NSU: Verdacht auf Verjährung
NSU: Weniger hats schwer
NSU: Terrorwochen abgebrochen
NSU: Rechts, wo kein Herz schlägt
NSU: Was steckt dahitler?
NSU: Neue Spuren ins Nichts
NSU: Tanz den Trinitrotoluol
NSU: Der Fall Braun
NSU: Honeckers rechte Rache
NSU: Die Mundart-Mörder
NSU-Todeslisten: Sie hatten noch viel vor
NSU: Was wusste Google?
NSU: Kommando späte Reue
NSU: Die tödliche Bilanz des braunen Terror
NSU: Mit Hasskappen gegen den Heimsieg
NSU: Mordspur nach Möhlau


7 Kommentare:

  1. Zschäpe war das erst Opfer der Terrorzelle!

    Das Foto beweist, das der Terror im Bett weiterging.

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  2. Farben und Körperhaltung nicht ganz konsistent. Das "Foto" sieht aus, als wäre es in den Ziercke-Laboratories (oder gar PPQ-Labor?) hergestellt worden.
    Diesmal hat der "Finder" leider vergessen, ein paar Hitze- und Löschwasserspuren dazuzukomponieren.
    Beim nächsten Mal bitte darauf achten.

    VS

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  3. Ein Rechtsgelehrter, früher bei den Nationaldemokraten (Ost), hat mir auf Anfrage bedeutet, die U-Haft (bei Hans Fallada - Wer einmal aus dem Blechnapf frißt: "U" wie "unschuldig") von sechs Monaten könne noch fünfmal verlängert werden. Das heißt, es bleibt noch fast drei Jahre spannend. Respekt für ihren Anwalt! Nicht, daß er ihr noch eine geladene Wumme in die Zelle schmuggelt, mit der sie sich heimtückisch entleibt, ohne Schmauchspuren zu hinterlassen.
    Da war doch schon mal was...

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  4. Der mir bekannte U-Haft-Rekord liegt bei 33 Monaten. Also es geht sogar mehr als fünf mal sechs.

    Ich glaube aber, dass Zschäpe bald raus darf. Selbstmord im Knast wäre nämlich nicht gerade glaubwürdig.

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  5. Es geht sogar noch viel mehr, siehe den Vermieter, der anno '97 in Düsseldorf ein Haus gesprengt hatte und dafür kurze Zeit später in U-Haft kam, aus der er erst nach einer Entscheidung des BVerfG 2005 wieder freigelassen wurde.

    http://www.antenneduesseldorf.de/web/nachrichten/lokalnachrichten/index.php?nachricht=5268

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  6. billige mossad Konstruktion

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  7. Ich habe bei einer Tagung in einem Panel bei Anwesenheit von Fuchs und Leyendecker eben diese Frage aufgeworfen, ob nicht diese "Leaks" eine Art von indirekter Öffentlichkeitsarbeit seitens der Ermittlungsbehörden darstellen. Leider wurde die Frage unzureichend beantwortet. Vielmehr wurde der Eindruck erweckt, der Zugang zu Akten werde nicht direkt von den Behörden gewährt -- eine äußerst fragwürdige Darstellung, da z.B. gegen Zschäpe noch keine Anklage vorliegt, so daß hier kaum eine weitere Seite zur Verfügung steht. Dagegen sind einige Abgeordnete im Gespräch der Auffassung, hier werde eine indirekte Öffentlichkeitsarbeit seitens BKA, BAW sowie BfVS mittels bestimmter Journalisten betrieben.

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