Montag, 8. Januar 2018

"Idiot": Hunderte Anzeigen gegen twitternden Justizminister

Maas' umstrittener "Idiot Sarazin"-Tweet ist inzwischen gelöscht worden.
Die Staatsanwaltschaft erhält nach einem umstrittenen Tweet von Justizminister Heiko Maas immer mehr Strafanzeigen. Die Parteiführung der SPD äußerte sich bislang nicht.

Wegen einer als beleidigend kritisierten Twitter-Nachricht bekommt Justizminister Heiko Maas offenbar massiven Ärger mit der ihm unterstellten Justiz. Staatsanwaltschaften überall im Land sollen nach unbestätigten Mitteilungen inzwischen hunderte Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Beleidigung erhalten haben. Aus Berlin hieß es, aus dem ganzen Bundesgebiet seien Anrufe von Behörden eingegangen, um das Aktenzeichen zu erfragen, unter dem die Anzeigen gesammelt werden. Wie viele Strafanzeigen eingehen werden, konnten Ministeriumssprecher noch nicht sagen.

Der derzeit noch geschäftsführend amtierende Justizminister hatte hatte sich in einem Tweet zu seinem Parteigenossen Thilo Sarrazin geäußert und den früheren Berliner Senator dabei als "Idiot" bezeichnet. Nach ersten Beschwerden war Maas' Tweet nicht mehr zu lesen. Der SPD-Politiker äußerte sich allerdings nicht nur Löschung, so dass nicht klar ist, ob er selbst oder einer seiner Trolle die Eintragung vorgenommen und später gelöscht hatte oder ob Twitter hier nach dem neuen NetzDG gegen Hetze, Hass und Beleidigungen eingeschritten war.

Heiko Maas hatte nach einem Bericht des Bild-Chefredakteurs kurze Zeit zuvor klargestellt, dass Beleidigung nicht unter die Meinungsfreiheit falle. Weil es sich dabei aber nicht um ein Offizialdelikt, sondern um eine Straftat handelt, die nur auf Antrag verfolgt wird, schätzen Rechtsexperten Maas' Chancen gut ein, ohne empfindliche Bestrafung davonzukommen. Eigentlich würde die ihn die nach eigener Einschätzung vom Recht auf freie Rede nicht gedeckte Schmähkritik an Sarrazin, der deutlich erkennbar ist, obwohl er ihn wohl in Unkenntnis der korrekten Schreibweise als "Sarazin" bezeichnet, nach ständiger Rechtssprechung 15 bis 30 Tagessätze kosten.


Maas selbst pädierte zuletzt dafür, hier keine Kompromisse zu machen. "Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden", forderte er. Nach Angaben aus Justizkreisen wird die Staatsanwaltschaft nun zunächst prüfen, ob sie für die Klärung der Vorwürfe gegen den SPD-Politiker örtlich zuständig ist.

Bei sogenannten Netzwerktaten gilt das Ortsprinzip. Dort, wo der Handelnde tätig war, müsse auch geprüft werden. Das sei Berlin, Maas aber tweetete eigenen Angaben zufolge wohl aus Saarbrücken. Zurzeit sei man noch in Gesprächen mit anderen Behörden. In einem zweiten Schritt werde dann die letztlich zuständige Strafverfolgungsbehörde den Vorwurf der Beleidigung inhaltlich prüfen. Voraussetzung für eine mögliche spätere Einleitung förmlicher Ermittlungen gegen Heiko Maas wäre die Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität durch den Bundestag.

Grundlage für den Tatbestand der Beleidigung ist der Paragraf 185 Strafgesetzbuch, der im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht.

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4 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Eine Straftat heißt jetzt Lästertweet (Sankt Pauli Nachrichten Nf.) Und der Straftäter ist in Wirklichkeit Opfer.
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Ist Heiko Maas mit einem alten Läster-Tweet über Thilo Sarrazin selbst Opfer des umstrittenen NetzDG geworden?

Anonym hat gesagt…

Ups, Schnellroda hat schon Internet.

ppq hat gesagt…

@anmerkung: es kommt immer nur drauf an, wer etwas sagt, nicht was er sagt

@anonym 2: nur "bolschewist" hätte ich gelten lassen. aber "kriminell" und "idiot" ist unter diskussionsniveau

Anonym hat gesagt…

"bolschewist" & (gelöschte Titulierungen)

Das kann man auch kürzer formulieren:
"SAARLÄNDER" (inkludiert all die oben genannten Attribute)