Freitag, 31. August 2018

Zeitumstellung: Mehrheit der EU-Bürger ist es scheißegal

Nur eine verschwindend kleine Minderheit der EU-Bürger hat sich sich an einer EU-Online-Umfrage zum Thema Zeitumstellung beteiligt. Eigentlich hatte die EU-Kommission mit der erstmaligen Befragung der Wähler in allen Mitgliedsländern das Vorurteil bekämpfen wollen, dass in der Großgemeischaft alle Entscheidungen an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei getroffen würden. Das ging schief - weil die Kommission nun zwar ein Ergebnis hat, damit aber nichts anfangen kann.

Es fing schon denkbar peinlich an. Als die EU-Kommission im Juli verkündete, sie wolle die Meinung der EU-Bürger zur Beibehaltung oder Abschaffung der jährlichen Umstellung auf die sogenannte Sommerzeit über ein Internetformular erfragen, versagte die eigens freigeschaltete Seite. "Der Europa-Server (sic) steht zur Zeit leider nicht zur Verfügung", meldete die Internetseite, auf Bürgerinnen und Bürger eigentlich ihre Stimme zur Zeitumstellung abgeben können sollten. Mit Verzögerung klappte es dann doch noch.

Aber in knapp acht Wochen beteiligten sich nur 4,6 Millionen Menschen an der Umfrage, davon drei Millionen aus Deutschland.

Das ist nicht einmal ein Prozent aller EU-Bürger und ein Problem für die Kommission, deren Absicht, auf die Bürger zuzugehen, trotz begeisterter Medienbegleitung als Rohrkrepierer endet. Zu deutlich war wohl vielen die Diskrepanz zwischen nicht einmal symbolischer Befragung bei Euro-Rettung, Asylpolitik und europäischer Verfassung und der plötzlichen Begeisterung der europäischen Institutionen an einer Volksbefragung bei einer vollkommen nebensächlichen Sache wie der Zeitumstellung. Deren Beibehaltung oder Abschaffung müsste zudem von den 28 nationalen Regierungen beschlossen werden, die Eu-Kommission kann hier Vorschläge machen. Nicht mehr.

In Brüssel herrscht nun Ratlosigkeit. Zwar verkaufen die Erfinder der symbolischen Aktion die offiziell "Konsultation" genannte Befragung nach außen hin als großen Erfolg, indem sie die Zahl der abgegebenen Stimmen einfach mit einer früheren Umfrage vergleichen, bei der 2015 sogar nur 550.000 Antworten "zur Bedeutung der EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" eingegangen waren.

Aber besonders viel demokratischer Eifer der Bürger für die gemeinsame europäische Sache - hier: die Marginalie Zeitumstellung - lässt sich aus den jämmerlichen Beteilungszahlen an der "Konsultation" nicht ableiten. Auch  eine Mehrheit von 80 Prozent der abgegebenen Stimmen für eine Abschaffung der Zeitumstellung trägt kaum weit, wenn nicht einmal ein Prozent der Bürger ihre Stimme abgegeben haben.

Ein Dilemma für die Kommission, die den Gegnern der Zeitumstellung nun etwas liefern muss, was sie nicht liefern kann. Anderenfalls wird die Promo-Aktion für eine bürgernahe EU am Ende zum Symbol für das genaue Gegenteil: Da macht man nun schon mal mit. Da hat man nun schon mal keine gespaltene Gesellschaft, sondern eine überaus eindeutige Mehrheit. Und da gibt es zudem auch mal noch für ein Bürgeranliegen eine "große Sympathie" für eine ewige Sommerzeit im EU-Parlament.

Nur hat das auf Beibehaltung oder Abschaffung der Zeitumstellung in Frühjahr und Herbst genausoviel Einfluss wie die Bahnhofsuhr von Götschenbroda (Foto oben), weil die Vertreter der Regierungen im Europa-Rat eine Entscheidung treffen müssten, ob und wie die „Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2011 zur Regelung der Sommerzeit“ verändert wird.

Deshalb heißt es nun, verbal Aktivität simulieren. Jean-Claude Juncker hat gleich eine Umstellungsabschaffung angekündigt, im Gestus eines "alles wird gut"-Präsents vor den anstehenden EU-Wahlen. „Die Menschen wollen das, wir machen das“, sagt Juncker, der die Bürgerinnen und Bürger eigentlich mit Hilfe einer neugegründeten EU-Armee hatte für Europa begeistern wollen. Damit aber nicht durchkam. Und deshalb nun Zuflucht zur Zeitumstellung nimmt.


Doch allein der Umstand, dass die drei Millionen abgegebenen Stimmen aus Deutschland das Gesamtergebnis zu einer quasi rein deutschen Angelegenheit gemacht haben - hierzulande beteiligten sich 3,5 Prozent der Bevölkerung, im Rest der EU nur 0,37 Prozent - dürfte ein Neuregelung in sämtlichen Mitgliedsstaaten jenseits der deutschen Grenzen ans Ende aller denkbaren Prioritätenlisten verbannen. Die EU aber kann allein gar nichts tun, wenn nicht die Mitgliedsländer einsehen, dass an genau dieser Stelle hier jetzt durchgegriffen werden muss, um zu zeigen, wie bürgernah und mitwirkungsfreundlich die Gemeinschaft eigentlich ist.

Eine Sprecherin der Kommission sagte, die zuständige Kommissarin Violeta Bulc wolle zunächst ihre Kollegen über die Ergebnisse informieren. Dann werde die Kommission über die nächsten Schritte beraten. Danach solle es "einen raschen Vorschlag der EU-Kommission zur Abschaffung der Zeitumstellung und eine Entscheidung noch vor der Europawahl im Mai" geben.



56. Geburtstag: Happy Birthday, Sachsenhass!

Es war 1962, ein Jahr nach dem Mauerbau. Im Osten regierten ein Sachse und der Hass, der Westen schaute besorgt über die frischbefestigte Grenze. Die Herrschaftsausübung, dieser Dialekt! Ein deutscher Volksstamm, ein "mitteldeutscher Menschenschlag", der "goofen" statt kaufen, "Gobb" statt Kopf sagte und dennoch "90 Prozent aller Partei- und Staatsfunktionäre der DDR" (alle Zitate "Spiegel") stellte.

Unter dieser "konsonantenschwachen Mundart" litten Millionen, aber es litt damals auch die innere Einheit. Denn die Diskreditierung alles Sächsischen in Westdeutschland war, so attestierte der "Spiegel", schon "so weit fortgeschritten, dass die Befürchtung, dies könne "zu einer Verfemung und Verketzerung des obersächsischen Stammes unseres deutschen Volkes führen", selbst in Hamburg nicht mehr von der Hand zu weisen war. "Unheilvoller Sachsenhass" und "untergründige Saxophobie" zeigten sich darin, dass Sachsen in Berlin "als fünfte Besatzungsmacht" bezeichnet wurden. "Sächsische Mundart und kommunistische Gesinnung drohen für den westdeutschen Bürger identisch zu werden", warnte der "Spiegel", der in jenen düsteren Jahren der jungen Demokratie noch keiner Macht zum Munde sprach.

Und er bekam prominente Unterstützung. Der im Rheinland lebende Schriftsteller Rolf Schroers ("Meine deutsche Frage") sah die sächsische Mundart in seiner Umgebung bereits "als Jargon des Teufels" gelten, denn "sie ist die Sprache der Mauerposten von Berlin - und die Sprache Ulbrichts".

Dahinter verschwammen andere große Sachsen wie "Luther, Leibniz, Lessing, Novalis, Nietzsche, Händel, Bach, Schumann, Wagner" (Aufzählung "Spiegel"), in deren Mund sich der weiche Slang aus Chemnitz, Leipzig und Plauen "sich des besten Rufs erfreut" hatte. Der Genieforscher Ernst Kretschmer, ein Württemberger, dessen Fördermitgliedschaft bei der SS dem "Spiegel" angelegentlich der sächsischen Erörterungen keine Zeile wert war, habe Sachsen nicht zufällig, sondern wegen des "Zusammentreffens der musikalischen und der dichterischphilosophischen Begabung" für die absolut geniereichste deutsche Landschaft gehalten.

Damals gab es, anders als heute, noch wackere Verteidiger des Sachsentums. So wandte sich der ins Rheinland emigrierte Schriftsteller Gerhard Zwerenz, nach eigenem Bekunden weiterhin "ein sächsischer Patriot", gegen "die neudeutsche Saxophobie": "Gerade heute, im Zeitalter der dummen Schlußfolgerungen und üblen Nachreden, ist darauf zu halten, daß die Sachsen nicht schlechter sind als andere Modifikationen des Deutschen." Sachlicher ließ sich der Schweizer Francois Bondy vernehmen, der die Saxophobie als den Versuch diagnostizierte, "die ideologische (Ost-West-) Trennung zu einer geographischen Sortierung zu machen".

Das kann 56 Jahre später als rundherum gelungen gelten. Aus der "böswilligen Legende, Sachsen und Kommunisten seien identisch" (Spiegel), ist die Gewissheit geworden, dass der Sachsenhass das verdiente Schicksal derer ist, die der Sachse des Bösen nicht abschwören, indem sie niedersächseln, icken oder bayrisch sprechen.

Immerhin: Aus den damals 5,48 Millionen Sachsen sind bis heute nur noch vier Millionen geworden, das Problem ist also um fast 30 Prozent kleiner geworden. Doch wie der "Spiegel" weitsichtig schon 1962 konstatieren musste: Es gibt noch mehr Mitteldeutsche, die ein p in ein b und ein k in ein g verwandeln: die 1,96 Millionen Einwohner des damaligen DDR-Bezirkes Halle, die 0,80 Millionen Bürger des Bezirks Cottbus sowie die 2,5 Millionen Thüringer der Bezirke Gera, Erfurt und Suhl. Sie alle sprechen Thüringisch und Obersächsisch, schlimme Abarten des stark akzentuierten, satzmelodischen ostmitteldeutschen Idioms, das durch Vermischung fränkischer, thüringischer, (nieder-)sächsischer und eingesessener slawischer Bevölkerungsteile entstand.

Zusammengerechnet waren damals 10,75 Millionen der 17,08 Millionen DDR-Bürger mehr oder weniger Sachsen. Das waren rund 63 Prozent der DDR-Bevölkerung. Diesem Bevölkerungsanteil stand ein Funktionärsanteil in der DDR-Elite von "allerhöchstens 67 bis 72 Prozent" gegenüber, etwas mehr, als der Sachsen-Anteils an der DDR-Gesamtbevölkerung erlaubt hätte. Aber nicht so viel, dass von einer totalen Dominanz der Sachsen im Osten hätte gesprochen werden können. Im ZK der SED war Großsachsen sogar eindeutig benachteiligt: Sächsischsprecher stellten nur 32 von 111 ZK-Genossen.

Stolz, verglichen mit heute: Im Bundeskabinett sitzt gar kein Sachse mehr, unter den 30 Staatssekretären sind es nur zwei, unter den acht Chefs der sechs Bundestagsparteien nur eine(r). Nach etwas mehr als einem halben Jahrhundert hat der Sachsenhass gesiegt. Aber wie das ist mit Hass, diesem gehassten Gefühl: Er hört nicht auf, wenn es vorüber ist. Im Gegenteil.


Nach Motiven von Der Spiegel, "Herrenvolk", 22.08.1962 - Seite 40


Donnerstag, 30. August 2018

Nach dem Chemnitz-Mob: Lexikon der Verächtlichmachung II

Ein entmenschter Mob zündet in Chemnitz bengalische Feuer.
Das Prinzip ist bekannt, die Methode erprobt, die Ablaufpläne sind bewährt und das zu verwendende Vokabular gleicht sich über alle Zeiten und herrschenden Gesellschaftssysteme.

Ziel und Zweck ist stets die Delegitimierung des Widersprechenden, der als Gegner begriffen wird. Mit ihm muss nicht diskutiert, er muss - zumindest verbal - verächtlich gemacht, zum Unmenschen erklärt und als gesellschaftliches Wesen vernichtet werden, um nach Mao Tse-Tungs Lehrsatz "Bestrafe einen, erziehe hundert" für die Disziplinierung aller zu sorgen, die mit dem Gedanken spielen, alternativlosen Entscheidungen der Regierung ebenfalls zu widersprechen.

Die Begriffe, die in den hauptsächlich medial abgewickelten Schlachten um die Deutungshoheit über aktuelle Ereignisse verwendet werden, zeigen die historische Kontinuität, in der Populisten wie der Sozialdemokrat Ralf Stegner unverhohlen zum Kampf gegen Minderheiten aufrufen.

PPQ liefert in Zusammenarbeit mit Rainald Schawidow, dem Chef der Bundesworthülsenfabrik (BWHF) in Berlin nach dem Wörterbuch des Unmenschen und der Übersetzungshilfe "Krisisch - Deutsch" ein aktuelles Lexikon der Verächtlichmachung, das zeigt, wo "hemmungslose und zynische Propaganda" (Der Spiegel) bis heute Inspiration findet.

Nach Teil 1, der wiederentdeckte Kampfbegriffe wie "Pöbler", "Krakeeler" und Neuschöpfungen wie "Pegidiot" und "Hetzer" vorstellte, beschäftigt sich Rainald Schawidow heute mit Begriffen wie "Mob", "Randalierer" und "Böllerwerfer", die erst in der vergangenen Woche aus dem Archiv des Bundesworthülsenfabrik geborgen und für eine Wiederverwendung aufpoliert werden konnten.


Krawalltourist
- Menschen, die in Chemnitz aus dem Spaß an der Gewalt gegen Gewalt protestieren und später zum Bahnhof begleitet werden müssen. Durch Krawalltouristen zeigt sich, dass die jeweilige Stadt selbst kein braunes Nest ist, sondern für den Kampf gegen Polizei und Staatsgewalt nur von Kriminellen missbraucht wird, die von weither anreisen, um für Ärger zu sorgen.

Mob - mit dem aus dem Englischen für „aufgewiegelte Volksmenge“ (von lateinisch mobile vulgus „reizbare Volksmenge“) entlehnten Begriff bezeichnen hochgebildete Medienarbeiter abwertend Massen aus Personen des einfachen Volkes bzw. eine sich zusammenrottende Menschenmenge mit überwiegend niedrigem Bildungs- und Sozialniveau, Sachsen oder junge Männer ohne Migrationshintergrund. "Mob" darf man nicht verwechseln mit Mopp. Mit einem Mopp wischt man den Boden, mit der Bezeichnung Mob dagegen wird die Meinungsfreiheit gereinigt.

Randalierer - von populistischen Politikern radikalisierte "Feinde unserer Ordnung" (Der Spiegel), die es darauf anlegen, Staat und Gesellschaft zu provozieren.

Rowdy - ehemals eine der Lieblingsbezeichnungen ostdeutscher Regierungsjournalisten im Kampf gegen Niethosen und westliche Freiheitseinflüsterungen, steht der Rowdy (englisch rowdy (Subst.) „Rabauke, Schläger“, rowdy (Adj.) „rüpelhaft, gewalttätig“, vgl. row „Krawall, Schlägerei“) unmittelbar vor einer Wiederentdeckung. Rowdy eigne sich ausgezeichnet zur Bezeichnung von Menschen, die sich in der Öffentlichkeit staatsfeindliche, regierungskritisch und gewalttätig aufführen, heißt es bei der BWHF in Berlin. In einer Liste der dringend aufzuwertenden Ernstfalleinsatzvokabeln gelte es, so Rainer Schawidow in einem internen Memo, das an alle deutschen Großredaktionen ging, den ehemals auch von der DDR-Staatssicherheit geschätzten Begriff "unbedingt wieder häufiger ins Spiel zu bringen".

Zusammenrottung - etymologisch abgeleitet aus der Jägersprache, die den Zusammenschluss von mehreren Schweinen als Rotte bezeichnet, ist die "Zusammenrottung" jetzt durch Regierungssprecher Steffen Seibert in die Arena des Meinungskampfes zurückgeholt worden. Im Unterschied zur DDR, die die Teilnahem an einer Zusammenrottung gemäß § 217 StGB unter Strafe stellte, sieht heute der Paragraf 125 eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für Teilnehmer an Zusammenrottungen vor, aus denen sich durch "feindlich motivierte Personen"(MfS-Handbuch) "gefährliche Angriffe gegen die staatliche Sicherheit entwickeln".

Volk - ursprünglich aus dem nationalsozialistischen Vokabular, sickerte das aus dem Mittelhochdeutschen Wort "volc" für "Leute, Kriegsschar" über die Verwendung in radikalen Demonstrantenzirkeln zurück in die Alltagssprache, wo es zur vermeintlich harmlosen Bezeichnung etwa von "Volksmusik" oder "Volkstanz" dient. Auch diese Verwendung führt jedoch dazu, dass die Idee eines ethnisch definierten Volkes im Bewusstsein der Gesellschaft verankert bleibt.

Anstand - von Walter Ulbricht als Kategorie des Wohlverhaltens des Menschen gegenüber seinem Staat erfunden, später von Gerhard Schröder als Fahne für einen Aufstand genutzt, ist das Singularetantum, das auf das mittelhochdeutsche "Anestant" für das Anstehen der Jäger vor dem Abschuss von Wild zurückgeht, ausreichend unkonkret, um abweichende Verhaltensweisen als "unanständig" brandmarken zu können.

Abweichler - ursprünglich ein Begriff aus der internen Konfliksprache der kommunistischen Parteien, konnte das Wort durch intensive Bemühungen der Mitarbeiter der BWHF vor dem vergessen gerettet werden. Als "Abweichler" bezeichnet die Partei-Bolschewiki (russisch Большевики, wiss. Transliteration Bol’ševiki, IPA: [bəlʲʂɨvʲɪˈki]; auch Bolschewisten; wörtlich übersetzt ‚Mehrheitler‘) (dt.: Mehrheit) heute die jeweilige Menschewiki (russisch меньшевики, wiss. Translit. Men’ševiki, wörtlich „Minderheitler“) in Streitfragen.

Rechte - ehemals wurden gewaltbereite und gewalttätige Rechtsaußen als "Rechtsradikale" bezeichnet, später als Rechtsextreme, zuletzt setzte sich dann der noch entschiedenere Begriff ""Rechtsextremisten" durch. Einstige Unterschiede, nach denen Radikale im Sinne von Sawsan Chebli entschieden, aber auf dem Boiden des Grundgesetzes handeln, während Extremisten kriminelle Methoden benutzen, konnten so nivelliert werden. Inzwischen steht "Rechte" gleichbedeutend für Rechtsextremismus generell, d.h. Rechtssein ist gleichbedeutend mit Extremismus. Ein großer Sieg der Demokratie.

Unangekündigte Demonstration -  offiziell erlaubt, in dieser Formulierung aber nahe an an der "ungenehmigten Demonstration", wie sie die DDR als Methode des Klassenfeindes kannte, "Zusammenrottungen zu organisieren bzw. zu inspirieren, um die Art und Weise des staatlichen Einschreitens zu testen, die Sicherheitsorgane zu provozieren und deren Eingreifen als Anlass für feindliche Angriffe im Rahmen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen" (MfS-Lexikon). Anstelle des Gegners von damals agiert heute in der Regel eine demokratiefeindliche Partei, die versucht, von den tragischen Ereignissen zu profitieren.

PPQ-Faktenfinder: Wird bei der Hadsch Hass gepredigt?



Rechte Hetzer und sächsische Pegidisten, ewiggestrige AfD-Sturmtruppen und irregleitete Radikalkonservative haben einen neuen Empörungsgrund gefunden, der ihnen hilft, mobil zu machen gegen eine der größten Weltreligionen und eine der heiligsten Pflichten, die deren Anhänger zu erfüllen haben. 


Als Werkzeug zum Schüren von Hass dient dabei ein angebliches Youtube-Video, auf dem ein Vorbeter zu Bildern der allerheiligsten heiligen Städte des Islam ein typisch arabisches Gebet anstimmt, während Gläubige zu Tausenden um die berühmte Kaaba, eine Kultstätte, die um einen uralten Meteoriten erbaut wurde, früher der Verehrung des Gottes Hubal diente und später der Einfachheit halber zum Zielort der Hadsch genannten Pilgerfahrt der Muslime erklärt wurde.

Das zweifelhafte Gebet


Angeblich, so Rechtspopulisten und Internethetzer, ist der Text des in Hocharabisch gehaltenen Gebets trotz des recht angenehm klingenden eintönigen Singsangs mehr als zweifelhaft. So fordere der Imam etwa "Allah bestrafe diese ungerechten Christen, Allah bestrafe diese verbrecherischen Juden, Allah bestrafe diese boshaften Abtrünnigen" und "Allah verderbe ihren Glauben, Allah zerstöre ihre Wege".

Immer wieder wiederholt würden auch Forderungen an den vermeintlichen "Allah", er solle Andersgläubige "mit Trauer und Verderben" überziehen, sie "unter vielen Plagen leiden" lassen, sie "mit Schmerzen und Krankheiten" treffen. Ein geschmackloses Gebet, das sich im Weiteren zu immer hinterhältigeren Forderungen versteigt. So komme weiter zur Sprache, behaupten rechte Hetzer, dass Allah das Leben der Ungläubigen "in Tod und Verderben enden" lassen solle, "Allah lasse ihren Tod eine Qual sein, Allah lasse sie deinen Zorn spüren, Allah lasse sie unter deiner Strafe verenden, Allah vernichte diese verdorbenen Christen" und schließlich "Allah bestrafe die verbrecherischen Juden".

PPQ-Faktenfinder urteilt eindeutig


Ist das wahr? Und wenn nicht, was ist damit gemeint? Wer verbreitet warum solche islamfeindlichen Parolen? Harald Findig vom PPQ-Faktenfinderteam hat die vom TV-Journalisten Imad Karim hochgeladene vermeintliche Filmsequenz (oben) geprüft - und ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen.

Imad Karim behauptet, die Übersetzung der Tonspur des Videos sei zutreffend. Außerdem, so der des Arabischen mächtige "TV-Journalist", wie er sich selbst bezeichnet, sei "das Verfluchen von Juden und Christen innerhalb vieler strenggläubiger Familien" in seiner Heimat, dem Libanon, "völlig normal" gewesen. Ein zweiter Blick aber zeigt: Das Video, das sich derzeit bei Rechten und Rechtsextremen in den sozialen Netzwerken verbreitet, stammt nicht etwa von der diesjährigen Hadsch, die nach den besten Wünschen des deutschen Außenministers Heiko Maas durchweg friedlich verläuft. Sondern aus dem Jahr 2016, als eine 3. Intifada in der Luft lag. Schuld daran war der Jude Israel, das arabische Jugendliche provoziert hatte, Messerangriffe zu begehen.

Verständlich, dass die Stimmung im arabischen Raum seinerzeit angespannt war und bestimmte Kreise versuchten, das zur Aufstachelung von Hass zu nutzen. Ein noch ausstehender forensischer Befund zum Video deutet darauf hin, dass das auch Hintergrund der Filmveröffentlichung sein könnte. Die Bildqualität verrät, dass es sich beim verwendeten Material um solches älteren Datums handelt, das aus großer Entfernung aufgenommen wurde. Die dazugeschnittene Stimme des Imam hingegen ist direkt an einem Mischpult abgenommen worden - womöglich, so sagt der Faktencheck, in einem Tonstudio, das von an einer Verschärfung der Situation interessierten Gruppen oder Einzelpersonen verwendet wird, Zwist zwischen den Religionen zu säen.

Eine plumpe Fakten-Fälschung


Der vermeintliche Urheberhinweis "Islamkritik rettet Menschenleben" deutet auf radikale Rechte, hinter der angeblichen aufklärenden Internetseite steckt aber nur eine Umleitung zu einem amerikanischen Videoportal. Zwar ist auch für den Sprachunkundigen deutlich zu vernehmen, dass der angebliche "Allah" mehrfach angerufen wird, die unter wahrhaft Gläubigen üblichen arabischen Anrufungsformeln Ar-rahman („der Barmherzige“) und ar-rahim („der Gnädige“) fehlen jedoch, was auf eine plumpe Fälschung hindeuten dürfte.

Fakt ist, dass die erneute vermehrte Verbreitung des fragwürdigen Hass-Videos zu diesem Zeitpunkt kein Zufall sein dürfte. Fest steht aber auch, dass es dafür keinen Grund gibt. Selbst gesetzt den Fall, dass alle im Video zu sehenden Pilger die Hassparolen des Predigers unterstützen oder ihnen zumindest in der unmittelbaren Situation des Pilgergebets an der Kaaba nicht direkt widersprechen können, ist die Mehrheit der 1,8 Milliarden Muslime weltweit sicher nicht einverstanden mit den Forderungen nach Tod und Verderben für Ungläubige und Strafen für boshafte Abtrünnige.

Mittwoch, 29. August 2018

Leser verurteilen Ausschreitungen in Sachsen*: Aufgeputschter Mob


Die Krawalle und Terrorakte in Chemnitz entstanden nicht spontan. Sie sind die Folge übelster Verhetzung durch die AfD und Russland. Die Ausschreitungen des aufgeputschten Mobs richten sich, da sie gegen die Bundesregierung nichts ausrichten können, gegen die erst kürzlich zugezogene Bevölkerung und beweisen sehr deutlich, dass die Beseitigung der anomalen Zustände in Sachsen hauptsächlich im Interesse der dort Wohnenden liegt. Selbstverständlich müssen die Sachsen dazu aber auch etwas tun; denn solange sie Kretschmer und Konsorten an der Spitze der Verwaltung dulden, wird es Unruhe und Unsicherheit geben.

E. Graii, Berlin

Der Staat muss jetzt in den nächsten Tagen und Wochen vor allem in Chemnitz zeigen, dass er das Gewaltmonopol hat. Wir müssen verhindern, dass Chemnitz Aufmarschgebiet wird von Extremisten aus ganz Deutschland.

Michael Kretschmer, Dresden

Diese sächsischen Gangster werden nicht nur von der Dresdner Regierung und ihrer Polizei unterstützt, die ehemalige russische Besatzungsmacht ermuntert die Provokateure auch noch durch die Entsendung von Kamerateams und wohlwollende Berichterstattung, die das Ende Europas herbeiführen soll. Pressefreiheit ja, aber das geht doch zu weit.

Peggy Heinze, Brandis

Wenn sich Höckes Mob ungestört auf den Straßen austoben kann, dann sind wir in Sachsen! Die gesunden Teile der Bevölkerung dieses eigentlich recht schönen Bundeslandes sollte diesem Treiben nicht mehr ruhig zusehen, sondern endlich Taten sprechen lassen. Es liegt doch nur in ihrem eigenen Interesse, wenn sie in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen kann und nicht vielleicht doch noch Truppend es Bundes einmarschieren müssen, um die Lage wiederherzustellen.

K. Grau, Erfurt

Im Jahre 1953 schrieb ich der damaligen DDR-Zeitung "Junge Welt" meine aufrichtige Gedanken über Vergangenheit. Ich erhielt aus beide deutschen Staaten viele Briefe, die von der Sorge um den Frieden in der ganzen Welt durchdrungen waren. In der Zwischenzeit sind die Kriegsbrandstifter wieder frecher geworden. Sie sind bereit, das Feuer eines neuen Krieges gegen die EU-Partner, Russland und die USA zu entfachen. Ein Krieg kann plötzlich ausbrechen, wenn die Menschen nicht wachsam sein werden. Nicht allein Gespräche über den inneren Frieden sind nötig, damit es zu völligen Abrüstung auf der ganzen Welt kommen kann.

Igor Michailusenko, Moskau

Die Randalierer und Krawallmacher in unserer Stadt müssen in absehbarer Zeit zur Räson gebracht werden. Auf die Dauer können wir es uns nicht gefallen lassen, dass sich inmitten unserer freiheitlichen Ordnung derartige friedensgefährdende Dinge abspielen. Hetzjagden und Pogrome passwen nicht zum deutschen Image als weltoffene Nation und Exportweltmeister! Doch ich bin sicher, eine Normalisierung der Lage wird kommen, die Provokationen auf unserer Straßen werden dies nicht dauerhaft verzögern oder gar verhindern, sondern höchstens beschleunigen.

Joh. Korn, Chemnitz

(*Nach Motiven von "Der Leser sagt seine Meinung: Aufgeputschter Mob", Berliner Zeitung, 28.8. 1962)

Chemnitz: Bombe oder Wiederaufbau?


Aufmarsch von Rechtsextremen, Zusammenstöße mit Gegendemonstrationen, Jagd auf Migranten, eine rechte Szene, stark wie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr. Mittendrin Reporter, die die Ausschreitungen entmenschter Massen von rund 800 Nazis, darunter viele Rechtsextreme, gerade so überlebten. Sachsen unregierbar, der Heimatminister bietet Hilfe an, Truppen könnten kommen, Sonderkommandos zumindest den zerstörten Altstadtkern von Chemnitz befreien. Aber lohnt das überhaupt noch? Oder lieber Bombe drauf?


Was schlimm klang, Menschenjagd, Hetzjagd, Zusammenrottung, Bengalos, Schreie, Brüllerei, Hass in den Herzen und Hooligans, die Trauer instrumentalisieren, um ihr übles nationalistisches Süppchen zu kochen, stellt sich im Nachhinein als noch viel schlimmer heraus. Deutschland unter Schock, von "Pogromen" geht die Rede, alle historischen Maßstäbe sind verlorengegangen, binnen Stunden.

Und warum? 800 Hooligans, darunter, so die SZ, "viele Rechtsextreme". 50 an der Zahl, wie die "Zeit" von Hamburg aus gezählt hat. Die nackten Zahlen sprechen eine deutlichere Sprache: "Allein zehnmal musste die Polizei am Rande der rechten Ausschreitungen im früheren Karl-Marx-Stadt  ausrücken, um die Personalien von Mitmarschierern festzustellen, die  den Hitlergruß gezeigt hatten", zählt der "Spiegel" auf, der Staatskrisen früher anhand der Erschütterungen im Mark der Macht identifizierte. Die übrigen Straftaten in Chemnitz: Einem 18-jährigen wurde das Handy aus der Hand,  eine Frau und ein Syrer wurden geschlagen, ein Bulgare festgehalten und bedroht. Eine "neue Dimension rechter Gewalt". Wie damals im Fall Mannichl.

Hier ist es eher die vorüberziehende Parade der Schlachtenbummler, die auf einen Entscheidungskampf um die Deutungshoheit hinweist. Alle sind sie da, der Patzelt, die Kahane, der Hoffmann, all die subalternen Rechtsextremismusexperten und Gewaltforscher, die aus 200 Kilometer Entfernung die Hand auflegen und genau wissen, wer alles was wie fürchterlich versemmelt hat. Klare Worte brauche es nun, eine harte Hand, Erziehung, Strafen, ein Bekenntnis der Politik zum Rechtsextremismus, Maßnahmen, Besatzungstruppen, Fördermittel für mehr Kampf gegen rechts.

Anetta Kahane darf nicht fehlen, wo so viel guter Rat gratis verteilt wird. Die Chefin der Amadeu-Antonio-Stiftung weiß, dass der "Tod eines 35-jährigen Chemnitzers direkte Folge einer Verrohung der Sprache in sozialen Netzwerken" ist. Werde dort „unverhohlen zu Mord und Totschlag aufgerufen“, so die frühere MfS-Expertin, sei zu beobachten, „dass dort, wo die sozialen Netzwerke auch regional sehr stark hetzen und aktiv sind, auch die Gewaltbereitschaft und die Gewalttätigkeit höher ist.“ Der Tod des erstochenen Tischlers eine direkte Folge von Facebook und Co. Ja, so sieht es aus. „Zwischen Hetze im Internet und der Mobilisierung zu Gewalttaten gibt es einen direkten Zusammenhang“, bestätigt Anetta Kahane.

"Da kann keiner mehr von besorgten Bürgern sprechen", warnt auch die Rechtsforscherin Beate Küpper, in deren Erinnerung es bei Pegida schon immer „rechtsextreme Hooligans von Dynamo Dresden hinter Plakaten mit einem Galgen drauf“ liefen. Dass das Plakat am Galgen hing, eine straffreie Meinungsäußerung am Ende gar, irritiert die Konfliktforscherin nicht, die den lauten, aggressiven Rechtspopulismus noch neulich gar nicht so bedrohlich fand, weil er so leicht zu enttarnen war. Viel mehr Sorge hatte sie vor dem „leisen Einschleichen rechter Ideologien, die Vielfalt in der Gesellschaft und Gleichwertigkeit aller Menschen gleich welcher Herkunft, welchen Geschlechts usw. in Frage stellen“.

Nach Chemnitz ist eben nun „die Fratze" des Rechtsextremismus deutlich sichtbar geworden“, eine „rassistische Mobilisierung“, wie sie nur Ostdeutsche zustandebringen. Immerhin hat Küpper noch Hoffnung, dass viele Menschen trotzdem noch "für die Demokratie" sind. Allerdings, warnt sie: „Freiheit kommt dann erst nach der Würde und nach der Gleichheit“! Wobei es die Reihenfolge im Grundgesetz genaugenommen  Würde - Freiheit - Gleichheit lautet.

Aber wer wird schon so genau sein, wenn es um die Sache geht.



Dienstag, 28. August 2018

Nach dem Deutschlandhütchen: Lexikon der Verächtlichmachung

Das Prinzip ist bekannt, die Methode erprobt, die Ablaufpläne sind bewährt und das zu verwendende Vokabular gleicht sich über alle Zeiten und herrschenden Gesellschaftssysteme. 

Ziel und Zweck ist stets die Delegitimierung des Widersprechenden, der als Gegner begriffen wird. Mit ihm muss nicht diskutiert, er muss - zumindest verbal - verächtlich gemacht, zum Umenschen erklärt und als gesellschaftliches Wesen vernichtet werden, um nach Mao Tse-Tungs Lehrsatz "Bestrafe einen, erziehe hundert" für die Disziplinierung aller zu sorgen, die mit dem Gedanken spielen, alternativlosen Entscheidungen der Regierung ebenfalls zu widersprechen.

Die Begriffe, die in den hauptsächlich medial abgewickelten Schlachten um die Deutungshoheit über aktuelle Ereignisse verwendet werden, zeigen die historische Kontinuität, in der Populisten wie der Sozialdemokrat Ralf Stegner unverhohlen zum Kampf gegen Minderheiten aufrufen.

PPQ liefert in Zusammenarbeit mit Rainald Schawidow, dem Chef der Bundesworthülsenfabrik (BWHF) in Berlin nach dem Wörterbuch des Unmenschen und der Übersetzungshilfe "Krisisch - Deutsch" ein aktuelles Lexikon der Verächtlichmachung, das zeigt, wo "hemmungslose und zynische Propaganda" (Der Spiegel) bis heute Inspiration findet.


Pöbler - Substantivierung von Pöbeln, das Beleidigen und Beschimpfen im Sinne von strafbarem Verhalten meint. Beides ist heute nicht mehr notwendig, um als "Pöbler" durchgereicht zu werden. es reicht vielmehr schon aus, sich etwa öffentlich vor einer Kamera dagegen zu verwahren, gefilmt zu werden.

Schreihälse - ursprünglich von DDR-Staats- und Parteichef Walter Ulbricht zur Beschreibung parteiinterner Gegner genutzt, dient der Begriff inzwischen zur Beschreibung von Demonstrationsteilnehmern, sofern auf der betreffenden Demo nicht Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ geschrien wird.

Kritiker - früher als "Kritikaster" in der Miesmacher-Aktion von 1934 von der Reichspropagandaleitung der NSDAP bekämpft, um einer Stimmungsverschlechterung in der Bevölkerung entgegenzuwirken und spontane Unmutsäußerungen und laute Kritik von enttäuschten Volksgenossen und Parteiangehörigen einzudämmen. Kritik durch Kritiker wird inzwischen eher durch Schweigen bekämpft - so existiert in der deutschen Mediensprache zwar durch das Wort "Regierungskritiker", Verwendung aber findet es ausschließlich für Regierungskritker im Ausland.


Wahnsinniger - eigentlich ein Wort aus der Sprache der primitiven Pöbler und intellektuell benachteiligten Wutbürger, aktuell aber angesagter Begriff zur begründungslosen Pathologisierung von Andersdenkenden und politischen Gegnern.

Idiot - siehe "Wahnsinniger". Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel verwendete die Bezeichnung in der Ära des real existierenden Journalismus grundsätzlich nicht zu Beschreibung einzelner Persönlichkeiten, mittlerweile aber gehört der stark pejorative Begriff zum täglichen Handwerkszeug: In den 55 Jahren zwischen 1950 und 2005 verwendete das Magazin den Brgeiff "Idiot" 1390 mal, seit 2005 bereits knapp 1900 mal.

Hetzer - vom Wortsinn her eigentlich Verwender von abwertenden und diskriminierenden Verbalinjurien wie "Wahnsinniger" oder "Idiot", laut Festlegung der staatsnahen "Tagesschau" heute jedoch jeder, der sich weigert, einen grundsätzlichen Unterscheid zwischen der im DDR-Strafgesetzbuch erwähnten Hetze gegen "Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik" und der von Heiko Maas als "Hatespeech" bekämpften Diskriminierung der "Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen" machen will.

Zweifler - vom Alpha-Journalisten Claus Kleber voluntaristisch erlassene höchste Stufe bei der Steigerung von Hetze über Hass bis zum Zweifel. Kleber hat sich später entschuldigt, richtig hätte es "Zweifler, Hetzer, Hasser" heißen müssen. Zweifler gelten traditionell als kipplige Kandidaten, oft aber sind sie durch bessere Erklärung der Richtigkeit der aktuellen Politik noch zu retten.

Hasser - dagegen sind verloren. Im Wörterbuch der Deutschen Sprache von 1808 noch verwendet für jemanden, "der zu Hassausbrüchen neigt", entwickelte sich die bis dahin kaum verwendete Substantivierung des Verbs hassen in der Neuzeit zum zweiten Mal seit den Tagen des Dritten Reiches zur zentralen Kampfvokabel auf dem Schlachtfeld des Meinungsfreiheitsschutzes durch Einschränkung der Meinungsfreiheit. "Hasser" meint jetzt einen Menschen, der immer und durchweg hasst. Bemerkenswert: Der "Spiegel" verwendete den Begriff "Hasser" zwischen 1950 und 2005 nur 7500 mal, seit 2005 allerdigs schon knapp 10.000 mal.

Krakeeler - eine Bezeichnung aus dem Wörterbuch der DDR-Propagandapresse. Nach dem Arbeiteraufstand von 1953 wurden die streikenden Arbeiter als "Krakeeler" abgewertet, der Begriff selbst kommt vom niederländischen "krakeel", die genaue Etymologie ist allerdings nicht gesichert. Das Wort könnte auf eine Streckform von des westflämischen "kreel" (Lärm) zurückgehen, das auf französischen "querelle" (Streit) beruht. Krakeeler müssen heute nicht mehr unbedingt sehr laut sein - so waren unter den Angreifern auf den G20-Gipfel in Hamburg überhaupt keine Krakeeler. Anderenorts dagegen treten sie zuverlässig auf, sogar ganz leise.


Pegidiot - ein vermutlich vom Arbeiterdichter Ralf Stegner erfundener unbeholfener Hybrid aus "Pegida" und "Idiot" (siehe oben). Bemüht ironisch, konnte sich der Term selbst in der SPD nicht durchsetzen.

Manager - hat den zu DDR-Zeiten bekämpften "Kapitalisten" ersetzt, gegen den im Westen damals Altlinke wie Rio Reiser ("Aus dem Weg, Kapitalisten, die letzte Schlacht gewinnen wir!") ansangen. Der Manager, gegen den es heute geht, ist reich und gesellschaftlich in der Minderheit, gegen ihn darf - ebenso wie gegen den "Spekulanten" - ohne Rücksicht gewettert und gehetzt werden, ohne dass der Hetzende als "Hetzer" oder "Hasser" bezeichnet werden kann.

Rassist - ganz anderer Fall. Seit mit der Gründung der Bundesrepublik ein entschiedener Kampf gegen Rassisten und Rassismus begann, hat sich das deutsche Rassismus-Problem verdreihundertfacht. Der Krieg ist noch lange nicht gewonnen.

Mafia - Synonym für bestechliche und bestechende Strukturen, ursprünglich italienischen Ursprungs, inzwischen aber als europäische Sprachlösung akzeptiert.

Gefährder - seinerzeit vom DDR-Chefpropagandisten Karl-Eduard von Schnitzler erfunden, dient der Begriff heute dazu, Nicht-Straftäter als eine Art Pre-Crime-Objekte einzuordnen. Derselben Logik entspricht die neue Einordnung von Meinungsäußerungen als nicht strafbar, aber nicht rechtmäßig, wie sie das Meinungsfreiheitsschutzgesetz "NetzDG" trifft.

Sachsen-Schande: Die üblichen Verdächtigen

Jagdszenen in Chemnitz.

Typisch Sachsen! Auf den Straßen des Freistaates tobt der Mob (Foto oben),
Auschreitungen überall, die die "Stadt Chemnitz und das Land Sachsen sind mit der Lage überfordert sind", wie Bild-Chef Julian Reichelt besorgt twittert - und die Bundespolizei mit großem Aufgebot nach Chemnitz zu rufen, "um die Ordnung wiederherzustellen", passiert was? Typisch Sachsen: Die Polizei des Freistaates, die eben noch nichts Besseres zu tun gehabt hatte, als ein ZDF-Team "festzusetzen" (dpa), verhaftet zwei junge Männer, die noch nicht so lange in Deutschland leben.

Bei einem Ausländeranteil von nur 6,6 Prozent in Chemnitz und 6,3 Prozent in ganz Sachsen schon ein Zufall, der einmal mehr auf die grundsätzlichen Probleme des Freistaates hinweist. Immer wieder fällt das seit 1990 von der CDU regierte Bundesland durch ausländerfeindliche Umtriebe auf. Die "Jagdszenen" (Reichelt) sind nicht neu: Bereits 2016 nahmen die Behörden den 22-jährigen Flüchtling Jaber Albakr ins Visier, gegen den der Verdacht verbreitet wurde, er habe einen "Sprengstoffanschlag" auf einen Flughafen geplant.

Die Behörden in Chemnitz, einer normalerweise im Hass-Schatten der Pegida-Metropole Dresden lebenden Großstadt, nutzten den Anlass, um Albakrs Wohnung medienwirksam zu stürmen, dort "Sprengstoffspuren" zu finden und dem politischen Deutschland damit eine Diskussion um die Folgen der neuen Einwanderungspolitik aufzuzwingen.Wenig später war der Elektronik-Student tot, gestorben in einer Leipziger Gefängniszelle.

Kein Einzelfall in dem Bundesland, in dem die AFD sich Chancen ausrechnet, nach der nächsten Landtagswahl stärkste Partei zu sein. Älteren in Erinnerung ist der Fall Khaled Idris, der weltweit Schlagzeilen machte, weil es die sächsische Polizei war, die nach Überzeugung des Grünen-Politikers Volker Beck mit ihrer nachlässigen Ermittlungsarbeit bei der Vertuschung der Hintergründe half.

Kaum überraschend: Eine mutige Strafanzeige Becks wegen möglicher Strafvereitelung im Amt blieb womöglich wegen der grundsätzlich zweifelhaften Ausrichtung der inneren Überzeugung der sächsischen Polizei so lange liegen, dass Beck bis heute nie wieder auf die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und den nachfolgenden Prozess zu sprechen kam. In dessen Folge war der mutmaßliche Täter Hassan Saleh - einer der engsten Freunde von Khaled Idris und nach dessen Tod Hauptprotagonist eines ZDF-Films über die braunen Zustände in Sachsen von einem Gericht in Dresden (sic!) wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.

Zu Unrecht. Der Bundesgerichtshof im altbundesdeutschen Karlsruhe hob den Schuldspruch gegen den 28-Jährigen im Sommer vor zwei Jahren wieder auf und verwies eine Entscheidung über Schuld und Unschuld an eine andere Kammer des sächsischen Gerichts zurück, das seitdem nach einem möglichen neuen Verhandlungstermin sucht.

Das kann dauern. Zweieinhalb Jahre brauchten die Behörden, um Nazi-Übergriffe gegen den alternativen Leipziger Stadtteil Connewitz zu ahnden,  Gewaltausbrüche rund um eine Nazi-Demo in Leipzig im Dezember 2015 blieben gar bis heute komplett straffrei - es gab nicht einen Anklage, nicht einen Prozess, nicht ein einziges Urteil.

Typisch Sachsen. Ein Land, in dem ein "ängstlicher Mob minderbemittelter Dörfler" (Turi2) lebt. Ein Land, in dem der Ministerpräsident nicht seiner Polizei entschlossen in den Arm fällt, wenn wiedereinmal junge Iraker und Syrer als Sündenböcke herhalten sollen.

Sondern sich sorgt, "dass das Bild unseres Landes durch Chaoten beschädigt wird.“

Montag, 27. August 2018

Recht trocken: Der Hutbürger und die Klippen der DSGVO


Der Fall Maik G. wirft immer noch Fragen auf, Fragen, die teils absurde, teils unsinnige Antworten finden. Experten behaupten so zum Beispiel, G. sei durch seinen Versuch, einem ZDF-Team klarzumachen, dass er nicht gefilmt zu werden wünscht, zur relativen Person der Zeitgeschichte geworden. Der LKA-Mitarbeiter habe sich schließlich selbst aus der Masse der Pegida-Demonstranten herausgehoben, damit gelte für ihn die Ausnahme des § 23 Abs 1 Nr. 1 KUG, er sei damit zu einer Personen der Zeitgeschichte geworden und könne somit nicht verhindern, dass er öffentlich vorgeführt werde.

So oder ähnlich steht es eigentlich überall, doch das ist kein Wunder, verteidigt hier doch eine ganze Medienbranche ein Privileg, ohne dass sie kaum arbeiten könnte. Doch wie sieht es wirklich aus? Wann dürfen Journalisten andere Menschen filmen und fotografieren? Was erlaubt ihnen das Kunsturhebergesetz von 1907, was die Datenschutzgrundverordnung der EU, die seit Mai gilt? Und was hat die Bundesregierung vergessen zu tun, um beide Regelungen so zu gestalten, dass ein Journalisten ihrer Arbeit nachgehen können, ohne sich ständig fragen zu müssen, ob sie das dürfen?

Ersteinmal muss zwischen dem Filmen und Fotografieren von Menschen und der Veröffentlichung dieser Aufnahmen unterschieden werden. Das Kunsturhebergesetz regelt das eine, das andere aber nicht: Im Gesetz ist ausschließlich die Rede davon, wann Fotos von anderen Menschen veröffentlicht werden dürfen, nicht aber davon, wann überhaupt Bilder und Filme von ihnen angefertigt werden können.

Daraus ergab sich bis zum Inkrafttreten der DSGVO genannten EU-Datenschutzgrundverordnung, dass Filmen und Fotografieren grundsätzlich erlaubt waren. Nur wer Bilder und Videos veröffentlichen wollte, musste sicherstellen, dass diese aus dem Bereiche der Zeitgeschichte stammen, Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; eventuelle Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen die dargestellten Personen nicht als Einzelpersonen in den Mittelpunkt stellen oder sie zumindest einem höheren Interesse der Kunst dienen.

Durfte der Hutbürger von Dresden also fotografiert werden?
Nach Kunsturheberrechtsgesetz ja, allerdings hätten die Bilder von ihm nur bis zu der Filmstelle veröffentlicht werden dürfen, an der er zur Einzelperson wird, die sich gegen die Aufnahmen verwahrt. 

Denn den Punkt mit den Personen der Zeitgeschichte hatte der BGH in einem Urteil vom 14.10.2008 (VI ZR 272/06) nochmal strenger geregelt, davon abgesehen aber war die Lage immerhin recht klar.

Bis die DSGVO kam, die nun dort ansetzt, wo das KUG gar nicht hinschaut: Nach der EU-Richtlinie, die allen nationalen Regelungen der Mitgliedsländer vorgeht, handelt es sich beim Fotografieren mit modernen Fotoapparaten oder Handys um eine Datenverarbeitung, die laut DSGVO nie geschehen kann, ohne dass der Betroffene seine Einwilligung gibt.

Die EU-Regelung ist hier eindeutig - ohne Zustimmung keine Datenverarbeitung. Als Ausnahme lässt die DSGVO zwar eine Verarbeitung gelten, "die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt". Gemeint ist damit aber zuallererst eine Datenverarbeitung etwa durch Blitzerfotos, weit ausgelegt könnte allerdings auch die Berichterstattung über allgemein interessierende Ereignisse darunterfallen.

Doch in diesem Fall findet dieses Interesse seine Schranke dort, wo "Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen". Glaubt eine Seite, ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung vorbringen zu können, muss sie dem davon Betroffenen deshalb gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO ein Widerspruchsrecht einräumen.

Durfte Maik G. also widersprechen? Und musste dieser Widerspruch beachtet werden? 
Zweifellos, denn der hier Betroffene hat offenkundig und unzweifelhaft deutlich widersprochen. Das schließt jede Fortsetzung der Filmaufnahmen - und nicht erst deren Veröffentlichung - aus.

Dass die Bundesregierung in persona einer namenlosen Mitarbeiterin mitgeteilt hat, man gehe von einer uneingeschränkten Weiterwirkung des KUG aus, ist insofern richtig, aber belanglos, da das 111 Jahre alte KUG eben nur die Veröffentlichung von Filmen und Bildern regelt. Nicht aber vorher dort eingreift, wo Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden. Das berechtigte Interesse von Medien, nicht einwilligungswillige Personen ohne deren Einwilligung aufnehmen zu dürfen, muss an dieser Grenze scheitern, auch wenn die  Bundeskanzlerin fälschlich selbst anderes behauptet.

Um der Kanzlerin Recht zu geben, hätte die Bundesregierung gemäß Art. 85 Abs. 2 DSGVO eine nationale Regelung für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken verabschieden müssen. Das hat sie nicht getan, wohl in Unkenntnis dessen, was sich aus den mit der Erwähnung eines "berechtigten Interesses" bewusst schwammig gehaltenen Vorgaben der DSGVO ergeben wird.

So regelt nun zwangsläufig allein die DSGVO ohne nationale Regelung zur Privilegierung von Journalisten die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen: Höherrangiges EU-Recht sagt, dass Fotografieren als Datenverarbeitung als einwilligungspflichtige und widerspruchsbewehrte Erhebung personenbezogener Daten zu definieren ist. Galt bisher wegen der im KUG fehlenden Regelungen zum Anfertigen von Bildaufnahmen, dass diese grundsätzlich erlaubt war, wohingegen eine Veröffentlichung oder Verbreitung der Aufnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich gewesen ist, dürfen seit Inkrafttreten der DSGVO Abbildungen einer erkennbaren Person grundsätzlich nur noch angefertigt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt.

John McCain: Vom Feind zum Helden


Der Feind deines Freundes ist dein Feind, das bekam John McCain damals zu spüren, als er es wagte, gegen den in Deutschland längst heiliggesprochenen Barack Obama um die amerikanische Präsidentschaft zu kandidieren. 


Schonungslos deckten deutsche Leitmedien die fragwürdigen und unethischen Methoden des greisen Republikaners auf: Wie er Anrufroboter einsetzte, die Wählen erzählten, Barack Obama liebe Terroristen, töte Kinder und verachte seine Wähler. Wie er mit digitalen Mitteln versuchte, unseren Mann aus Chicago zu verhindern, indem er behaupten ließ, "Barack Obama is putting Hollywood above America, he doesn't share our values". Barack Obama zieht Hollywood den USA vor, heißt das, er teilt unsere Werte nicht.

Skrupelloser Kriegsheld


John McCain, der Kriegsheld, handelte skrupellos: "Obama - Terroristenfreund" penetrierte er seine Zielgruppe über Festnetz und Briefkasten, berichteten deutsche Medien. Verkommen, ekelhaft, gewissenlos! "Mob-Mengen" bei seinen Auftritten wurden immer aggressiver, wo Obamas Wähler "vom modernen Deutschland" schwärmten (Spiegel), ließ McCain in einer Schlammschlacht "die Kampfhunde von der Leine" - ein entsetzlicher alter Mann, der es darauf anlegte, unseren Mann in Washington "mit dubiosen Vorwürfen zu diskreditieren".

Den "Spiegel" schüttelte es spürbar angesichts solcher Ausgeburt einer höllischen Republikaner-Fantasie. Dieser McCain, der Barack Obama als "volksfernen Sozialisten diffamiert" und "sich selbst als Marktliberalen preist" (Spiegel) und dabei "auf üble Tricks" setzte, durfte nicht gewinnen und zum Glück gewann er dann auch nicht.

Eine Fußnote der Wahlkampfgeschichte. Zehn Jahre später nämlich gilt nicht mehr der Spruch vom Feind deines Freundes, der automatisch auch dein Feind wird, sondern das Gegenteil: Der Feind deines Feindes ist dein Freund. Und weil John McCain ein scharfer innerparteilicher Kritiker des US-Präsidenten Donald Trump war, der mit seiner Präsidentschaft etwas erreicht hat, das McCain zu dessen großer Enttäuschung versagt blieb, verwandelt er sich anlässlich seines Todes vom machtgierigen Greis, der den großen amerikanischen Aufbruch unter Obama aus schierer Bosheit hatte verhindern wollen, zurück zu dem "Helden" (Spiegel), der er nach Ansicht vieler Amerikaner stets war.

"Der integre Patriot",  ist er nun, ein "Kriegsheld und Parteirebell" und "kämpferischer Moralist", der "der Letzte seiner Art", der sich selbst für beinharte linke Blätter von dem knochenharten Konservativen, der er immer gewesen ist, wie von Zauberhand in den "letzten Liberalen" verwandelt.

Engagiert gegen den Irren


Der Grund dafür ist natürlich nicht in der Person des charakter- und prinzipienfesten  Senators selbst zu sehen und ebensowenig in der alten Regel, dass über Tote nichts Schlechtes gesagt werden soll. Vielmehr findet sich die Ursache für die gewandelte Sichtweise im Weißen Haus: Seit Trump dort regiert, aus deutscher Sicht ein "Irrer" (FR), "Wahnsinniger" (Spiegel) und "Hassprediger (Steinmeier), darf jeder, der dem Präsidenten widerspricht oder ihn kritisiert, mit Vergebung für frühere Sünden rechnen.

John McCain wird dadurch von einem Mann, der - zum Glück für die Welt erfolglos!!! - versucht hat, Barack Obama mit miesen Methoden zu schlagen, zu einem leuchtenden Beispiel dafür, dass der Kampf gegen Trump niemals enden darf.

Wertungen im Wandel


Wertungen im Wandel ihrer Nützlichkeit. Held ist er nun, er wird "Patriot" genannt, und das ist, es geht ja nicht um Björn Höcke, positiv gemeint. John McCain, so schreibt dasselbe Magazin, dass ihn vor zehn Jahren bezichtigt hatte, "die Kampfhunde von der Leine" gelassen zu haben, um Obama "mit dubiosen Vorwürfen zu diskreditieren", habe sich damals im Wahlkampf immer "um Toleranz und Offenheit" bemüht. Muss. Schließlkich wird der teure Tote gerade noch mal gebraucht.

Denn am Ende einer Lebensgeschichte, die in den meisten Nachrufen auf das Kapitel "McCain als Gegner von Trump" zusammenschrumpelt, wird sein Vermächtnis bemüht. Das liege darin, dass "andere den unvollendeten Kampf gegen Donald Trump" nun weiterführen müssten.

Sonntag, 26. August 2018

Zitate zur Zeit: Man räumt dir ein, Ventil zu sein

Unschlagbare Allianz: Bild und RT.

Man sendet keine Büttel mehr,
die das Gestühl zerschlagen.
Im besten Falle geht dir noch
Herr Fiskus an den Kragen.
Wenn du bei Hofe aufmarschierst,
salutiern die Wachen.
Man räumt dir ein, Ventil zu sein.
Man läßt dich lachen machen.


Werner Karma greift weit voraus auf das, was kommen wird.



Nach Flüchtlingsabschiebung: Sanktionen gegen Madrid


Deutschland hielt im Streit mit Katalonien still, Spanien revanchierte sich dafür mit einer entschieden flüchtlingsfreundlichen Haltung, die der Bundesregierung im Kampf um eine humanitäre europäische Lösung der Migrationsfrage zumindest einen Verbündeten in der EU bescherte. Angela Merkel lobte den ohne reguläre Neuwahlen ins Amt gekommenen spanischen Regierungschef Pedro Sanchez, der wiederum lobte Angela Merkel - gemeinsam, so schien es, würden die beiden prograssiven Politiker dem beständig wachsenden Druck "von rechts" (SZ) nicht nur widerstehen, sondern die teilweise doch widerborstigen anderen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft wieder zu einer vernünftigen und gänzlich aletrnativlosen Politik der Vernunft bewegen können.

Doch sie tanzen nur eine Woche, plötzlich reißt ein Graben zwischen Deutschland und dem Nachbarn von der iberischen Halbinsel auf, der droht, die gemeinsamen Flitterwochen samt Refugee-Rücknahmeabkommen und symbolischer Aufnahme von Bootsflüchtlingen schon wieder zu beenden. Grund ist das überaus harte Vorgehen der spanischen Behörden gegen eine Handvoll afrikanischer Flüchtlinge, denen es zuvor gelungen war, die unmenschlichen Grenzbefestigungen zur im 15. Jahrhundert widerrechtliche von europäischen Truppen besetzten sogenannten Enklave Ceuta zu überwinden. Die Hoffnung der 116 Flüchtlinge: Einen Asylantrag in Spanien stellen zu dürfen, wie es das europäische Recht vorsieht.

Die Regierung in Madrid aber verwehrte den Geflüchteten dieses in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbriefte Recht. Statt den Neuankömmlingen wie in europäischen Verträgen wie der Asylverfahrens-Richtlinie Zugang zu einem einheitlichen Verfahren über die Asylgewährung und die Gewährung anderweitigen Schutzes zu gewähren, schob Spanien die 116 Betroffenen nach nur rund 24 Stunden nach Marokko ab. Als Rechtsgrundlage nutzt die spanische Regierung ein 1992 geschlossenes Abkommen zwischen mit der Regierung in Rabat von 1992, wonach sich Marokko Flüchtlinge auch aus Drittländern zurücknimmt, die über die marokkanische Grenze ausgereist sind.

Nach EU-Recht ein unzulässiges Vorgehen, nicht nur, weil Marokko bis heute nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden konnte. Vor allem mangelt es dem spanischen Handeln an Rechtstreue: Wer in einem Land der EU Asyl begehrt, hat grundsätzlich das Recht, dass sein Begehren in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft wird. Im Fall einer Ablehnung muss dem Asylbewerber der Rechtsweg offenstehen.

Spanien verhöhnt diese im Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 festgelegten Grundsätze und verstößt mit symbolisch durchgeführten Schnellverfahren wissent- wie willentlich gegen das Verbot der Rückschiebung nach Art. 33 Abs. 1., um, wie es in Madrid hieß, "ein Zeichen zu setzen", dass die "gewaltsame Art und Weise, wie die Migranten sich Zutritt auf spanisches Territorium verschafft hätten, völlig inakzeptabel" sei.

Eine Argumentation, die Berlin in die Bredouille bringt. Da sich im Asylrecht keine Hinweis darauf findet, dass gewaltsam eindringende Asylbegehrende durch ihr Handeln das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren verlieren, wird die Bundesregierung klare Kante gegen den Madrider Irrweg zeigen müssen.

Wie im Fall der vertragsbrüchigen Polen und und Ungarn wird sich Deutschland in Brüssel dafür stark machen müssen, die Spanier mit harten EU-Strafen wieder auf Kurs zu bringen. Möglich wären Sanktionen gegen die Regierung in Madrid, "die auf eklatante Weise gegen demokratische Standards" (Spiegel) verstößt. Die Streichung finanzieller Mittel, die Kürzung von rettungsgeldern und wie im Falle Russland im Notfall auch ein weitreichender Wirtschaftsboykott liegen auf dem Tisch. "Die EU muss ihre Glaubwürdigkeit in jenen Ländern bewahren, die Demokratie und Rechtsstaat achten", heißt es im Magazin "Der Spiegel". Das gelinge nicht, indem man dem Abbau der Demokratie mitten in der EU tatenlos zuschaut.

Samstag, 25. August 2018

ZDF: Pabst, der Gegenpapst

Der "Pabst" gastiert im ZDF, das traditionell für Qualität steht.
Es gibt da natürlich diesen einen, von dem alle schreiben. Franziskus, der Papst, der jeden einzelnen Tag seiner Amtszeit an Reichtum, Grausamkeit und reaktionärer Verbohrtheit seiner Kirche leidet, der das Pappamobilh hat einmotten lassen, der in einer Besenkammer schläft und in kleinen, kargen Feldkirchen mit Gott spricht.

Und dann gibt es da den anderen Kirchenfürsten, zufällig auch ein Franziskus, vom Amte her aber nicht Papst, sondern "Pabst" wie das ZDF herausgefunden hat. Beide Männer sind im Moment auf dem Weg nach Irland, beide führt offenbar ihre jeweils 24 Auslandsreise dorthin. Und von beiden erwarten ihre jeweiligen Anhänger "klare Worte zum Thema Missbrauch".

Ein Gegenpapst? Oder ein Schreibfehler, in dem sich die Folgen des Fachkräftemangels auch beim Qualitätssender ZDF ganz akut zeigen? Oder der gewiefte Versuch der ZDFSEO-Abteilung, die wachsende Zahl an funktionellen Legasthenikern in Deutschland auf die eigene Seite zu locken?

Offenbar. Mit seiner Entscheidung für den Begriff "Pabst" setzte sich die Online-Abteilung des Zweiten Deutschen Fernsehens ganz an die Spitze der Internethitparade, die über das Treiben der Katholischen Kirche informiert: Niemand sonst füttert die Missbrauchsopfer, die so dringend "auf richtige Worte warten" (Deutschlandfunk) so barrierefrei an, niemand sonst macht mit so wenigen Worten so viel falsch, dass es schon wieder richtig ist, verglichen mit dem Versuch anderer Sendeanstalten,  dem ewigen Gemaule der Wutchristen über den Umgang der katholischen Kirche mit den eigenen Verbrechen eine Plattform zu geben.

Das ZDF löst damit sein Versprechen ein, am "Programm nicht zu kürzen", also weder auf Sender noch auf Sendeumfang noch auf eine senkung der Qualität zu verzichten. Stattdessen sollte das, was einst "Grundversorgung" hatte sein sollen, noch stärker im Internet präsent sein. Mit der erstmalen amtlichen Erwähnung der Bezeichnung "Pabst" klappt das: Dem ZDF gelingt es so, Ernst Julius Waldemar Pabst auf hintere Findstellen bei Suchmaschinen zu verdrängen. Und damit einen Betrag zu leisten, um den mann, der Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermorden ließ, den historischen Vergessen zu übverantworten.

Der Fall Maik G.: "Krakeeler", "Rowdy", "Randalierer"

"Wer nun einwendet, es dürften auch Mitarbeiter der Polizei eine politische Haltung haben und dafür auf die Straße gehen, hat recht", schreibt Constanze von Bullion in der Süddeutschen Zeitung, deren Definition von Grundrechten eine traditionell enge ist. So auch hier: "Ja, Polizisten und ihre Kollegen in der Verwaltung sollen sich eine politische Meinung bilden, und sie dürfen sie - privat - auf Demos zeigen", urteilt das Blatt in der inzwischen zum Skandal ausgebauten "Affäre" um das ZDF, einen Pegida-Demonstranten und einen Einsatz der sächsischen Polizei.

Das Ende ist dann typisch süddeutsch: "Allerdings müssen sie dies in zurückhaltender Form tun", befindet Bullion, und "wer aber Presseleute anbrüllt und den von der AfD angefachten Kampf gegen die "Lügenpresse" in die Tat umsetzt, hat bei der Polizei nichts verloren."

Wer demonstriert, verliert


Das kommt nun selbst von diesem Absender etwas überraschend. Wer erinnert sich nicht noch mit einem warmen Gefühl der Befriedigung an die großen Tage der Proteste der Studenten gegen den Axel-Springer-Verlag, nach denen ein späterer Innenminister sich über ein "böswillige Berichterstattung" (Otto Schily) beklagte? Gut, Schily war nie Polizist, aber "böswillige Berichterstattung" steht "Lügenpresse", einem Begriff, der 1865 von der Augsburger Postzeitung erfunden wurde, als üble Unterstellung in nichts nach.

Auf einmal nun wieder, wie damals, aussortieren, diese Leute! Wer "pöbelt", wie es der "Spiegel" nennt, wenn ein Bürger auf seine Persönlichkeitsrechte hinweist, hat das Recht verwirkt, Teil unserer Gemeinschaft zu sein. Galten bis vor kurzem noch "Hass, Hetze und Zweifel" (Claus Kleber) als Indikator für eine Sehnsucht nach Hitlers Rückkehr, reicht der Satz "Ich möchte nicht, dass Sie mich filmen" und der - nach dem "Soldaten-sind-Mörder"-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes straffreie - Ruf "Lügenpresse", um als gesellschaftsfeindlicher "Krakeeler" öffentlich angeklagt und ohne Möglichkeit der öffentlichen Verteidigung hingerichtet zu werden.

Die Wortwahl des ehemaligen Nachrichtenmagazins erinnert nicht von ungefähr an die der DDR-Staats- und Parteipresse, die Begriffe wie "Krakeeler", "Rowdy", "Randalierer" und "Krawallmacher" verwendete, um die „bewusste Missachtung des sozialistischen Werte- und Normensystems“ öffentlich anzuprangern.

Der "Krakeeler" kehrt zurück


Auch die Betonung des Umstandes, dass G. "Zugriff" auf sensible Daten wie die Ausländerdatei gehabt habe, folgt der Logik der DDR-Propaganda im Umgang mit Staatsfeinden: Wer damals gegen das System oder auch nur gegen Teilaspekte des Alltagslebens im System opponierte, sah sich schnell öffentlich in die Schublade einsortiert, "kriminell" zu sein. Das Wort wird derzeit noch nicht verwendet, aber die raunende Unterstellung, dass Maik G. seine Zugriffsrechte auf sensible Datenbanken wahrscheinlich für seine miesen Pegida-Zwecke missbraucht habe - einziger Beleg dafür ist seine Teilnahme an einer Pegida-Demonstration - verfolgt denselben Zweck der Delegitimierung, der Verächtlichmachung und Disziplinierung anderer.

Dass es Populisten wie der SPD-Scharfmacher Ralf Stegner und der FDP-Altnationale Wolfgang Kubicki sind, die nun am lautesten nach "Disziplinarverfahren" schreien, obwohl Maik G. als Angestellter nicht dem Beamtenrecht unterliegt und damit auch kein Disziplinarverfahren gegen ihn möglich ist, passt sich ein in eine Logik des größtmöglichen Eskalation, die darauf abzielt, ein Exempel zu statuieren. Niemals soll wieder ein Bürger oder eine Bürgerin denken können, es sei ihr gutes Recht, unbefangen und ohne Konsequenzen befürchten zu müssen an einer genehmigten Demonstration teilnehmen zu können.

Verbot des Anbrüllens von "Presseleuten"


Daher der Schrei, Deutschland brauche ein Gesetz, dass das Anbrüllen von "Presseleuten" (Bullion) verbietet! Oder, nein, nach Lesart der SZ scheint es dieses Gesetz ja schon zu geben, wie sonst könnte das linksliberale Blatt aus der früheren Hauptstadt der Bewegung schlussfolgern, wer es doch tue, habe "bei der Polizei nichts verloren"? Beamte! Sie meinen Beamte! Besondere Treupflicht! Nun ist der Deutschlandhutmann keiner, sondern nur Angestellter des Landeskriminalamtes. Aber wäre es nicht schön, wenn es wieder eine globale Regelung für alle Behördenmitarbeiter geben würde wie es der § 8 Abs. 1 BAT war: "Der Angestellte hat sich so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird."

Je nachdem, was irgendwann erwartet wird, könnten unsichere Kantonisten dann künftig im Nachhinein nach Belieben für Verstöße abgestraft werden, die zuvor noch gar keine waren.

Freitag, 24. August 2018

Vor 30 Jahren: Enthauptungsschlag gegen Störenfriede


Geschichte wiederholt sich als Farce, diesmal mit dem Abstand von 30 Jahren. Damals protestierten DDR-Bürgerrechtler am Rande der großen staatlichen Demonstration für die kommunistischen Säulenheiligen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in Berlin gegen Abschottung, geistige Enge und gesellschaftliche Lähmung. Es folgte ein Ringkampf im virtuellen Raum: Bundesdeutsche Medien feierten die Protestler als Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit. DDR-Staatsmedien prangerten sie "Personen" an, die "landesverräterische Beziehungen" gepflegt hätten, um die staatliche Ordnung der DDR mit Parolen wie „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“ zu unterminieren.

Dieselbe Absicht haben natürlich Pegida-Marschierer in Sachsen, die mit Parolen wie "Merkel muss weg" und "Lügenpresse" zu provozieren versuchen. War es seinerzeit eine Gedenkkundgebung zu Ehren von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, die gestört werden sollte, ist es diesmal ein Besuch von Angela Merkel in der dunkeldeutschen Hass-Hochburg, den die Provokateure nutzen wollten, um üble Bilder wie seinerzeit in Bitterfeld zu produzieren.

Doch Geschichte wiederholt sich eben nicht identisch, sondern abgewandelt. Startete vor 30 Jahren bereits wenige Tage nach der Liebknecht-Luxemburg-Demo die Hauptverhandlung im Prozess gegen die Demonstrantin Vera Wollenberger vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg, in der ihr zur Last gelegt wurde, "die staatliche Ordnung vorsätzlich missachtet und die gesellschaftliche Disziplin mit dem Ziel verletzt zu haben, sie zu stören", bleibt es diesmal absehbar bei einer öffentlichen Hinrichtung des Staatsfeindes im Staatsdienst.

In der Fortsetzung der Geschichte kehrte sich die Absicht der exemplarischen Bestrafung weniger zur Erziehung vieler vor 30 Jahren binnen von nur 18 Monaten in ihr Gegenteil. Ob das Ziel einer Wiederherstellung von staatlicher Ordnung und gesellschaftlicher Disziplin diesmal besser erreicht werden kann,sollte sich also bis spätestens Februar 2020 zeigen.

Pegida-Demonstrant im ZDF: Ins Licht gezerrt

Das ist auch nur in Sachsen möglich: Erst wehrt sich ein Pegida-Demonstrant dagegen, von einem ZDF-Kamerateam gefilmt zu werden. Dann schreitet die Polizei ein und nimmt die Personalien des Demonstranten und der ZDF-Mitarbeiter auf. Dann lobt der sächsische Ministerpräsident die professionelle Arbeit der Beamten. Dann meldet sich das sächsische Innenministerium und erklärt, der Demonstrant sei hauptberuflich Mitarbeiter des Landeskriminalamtes des Freistaates, aber privat demonstrieren gewesen. Und schließlich taucht die Bundesjustizministerin aus dem Sommerloch auf und nennt das alles "besorgniserregend".

Justizministerin  gegen den Rechtsstaat


Katarina Barley, eine aus der bunten Erneuerungstruppe der SPD, meint das allerdings anders, als es zu erwarten wäre. Nicht der Umstand, dass ein Mann, der nichts weiter getan hat als sich lächerlich anzuziehen und sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu nutzen, plötzlich im Mittelpunkt einer bundesweiten Skandalisierung steht, erregt die Justizministerin. Sondern ein von Barley gefühlter Verstoß gegen die Pressefreiheit, den die Politikerin nicht näher beschreibt, der aber wohl darin bestehen soll, dass Beamte die Personalien der Mitarbeiter des ZDF-Teams feststellten, nachdem der Dresdner Pegida-Demonstrant die Journalisten wegen der von ihm gegen seine ausdrückliche Willenserklärung gemachten Filmaufnahmen angezeigt hatte.

Völlig zurecht, denn die neue europäische Datenschutzverordnung DSGVO hat vor kurzem das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz und das Kunsturhebergesetz abgelöst - die EU-Richtlinie wiegt schwerer als die Bundesgesetze und gehen diesen vor. Konsequenz daraus: Wer bisher als Person nicht erkennbar in einem Video oder auf einer Fotografie abgebildet wurde, musste nicht um eine Einwilligung gebeten werden, er war Beiwerk in einer Massenszene und musste dulden, in dieser gezeigt zu werden.

Datenschutz als Witz


Die EU-Datenschutzgrundverordnung, von deutschen Politikern als maßstabsetzendes Regelwerk für die digitale Zukunft gefeiert, hat diesen für Journalisten paradiesischen Zustand beendet. Seit Mai sind digitale Bildaufnahmen zuallererst einmal Daten, die elektronisch verarbeitet werden. Damit fallen sie unter die neue Datenschutz-Grundverordnung, die jede Aufnahme und nicht erst eine Veröffentlichung als zustimmungspflichtige Datenaufzeichnung definiert. Damit muss jede einzelne Person, die auf einem Foto oder in einem Film von der Kamera erfasst wird, ausdrücklich ihre Erlaubnis geben, abgebildet zu werden.

Auch wenn Kanzlerin Angela Merkel höchstselbst anderes behauptet: Nein, auch wer als ganz normaler Demonstrant an einer Demonstration teilnimmt, muss nicht damit rechnen und er muss es schon gar nicht dulden, als Einzelperson aus der Teilnehmermenge herausgehoben gefilmt zu werden.

Es spielt dabei keine Rolle, ob das ZDF Aufnahmen macht, ob diese in Sachsen anfertigt werden, ob ein Mensch im Vordergrund oder Hintergrund steht, ob er vorüberläuft, eine Wurst isst oder eine Deutschlandmütze trägt, ob er beim LKA arbeitet oder Justizministerin ist, ob er vorn oder hinten im Bild auftaucht oder Angela Merkel gut findet. Diese Regelungen kennen keine Ausnahme, auch wenn die Problematik allmählich so deutlich durchdringt, dass selbst deutsche Datenschützer versuchen, die europäischen Regelungen als nachrangig zu interpretieren.

Ein Hohn auf die DSGVO


Doch das sind sie nicht, da EU-Recht nationalstaatlichen Regelungen immer vorgeht. Dass der ZDF-Journalist Arndt Ginzel das nicht weiß und den Pegida-Demonstranten trotz dessen Widerspruch weiterfilmen ließ, ist die eine Sache. Dass die gesamte deutsche Presse sich nach der - selbst nach Kunsturheberrechtsgesetz widerrrechtlichen - Veröffentlichung der rechtswidrigen Aufnahmen dazu entschloss, es auch nicht wissen zu wollen, ist ein zweiter Aspekt. Dass aber eine Bundesjustizministerin nach mehreren Tagen einer vor dem Hintergrund der eindeutigen EU-Regelungen absurden Diskussion so tut, als gebe es gar nichts zu wissen, ist dann doch erstaunlich.

Immerhin zeigt die letzte Windung der vermeinten Affäre um die - von der DSGVO genauso gewollte - Einschränkung der Pressefreiheit doch exemplarisch, warum die europäischen Datenschützer sich für eine harte Regel beim Recht am eigenen Bild entschieden haben: Der vom ZDF gefilmte Dresdner ist auch nach den Regelungen des nach Ansicht des Bundesjustizministeriums weitergeltenden Kunsturheberrechtsgesetzes keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte, er ist in der konkreten Aufnahmesituation kein Teil einer Menschenmenge gewesen und seine "Schaustellung", wie es im KUG heißt, dient weder einem "höheren Interesse der Kunst" noch kann das ZDF ein "berechtigtes Interesse", wie es in der DSGVO heißt, nachweisen, ausgerechnet diesen einen Demonstranten losgelöst von der eigentlichen Demonstration zu zeigen.

Abschreckendes Beispiel 


Was geschieht, wenn es doch geschieht, ist an seinem Beispiel gut zu sehen: Der Deutschlandhutmann, der nichts weiter tut als mehrfach „Hören Sie auf, mich zu filmen“ zu den ZDF-Mitarbeitern zu sagen, wird plötzlich zum Gegenstand bundesweiter Berichterstattung. Journalisten recherchieren ihm nach, er wird als LKA-Mann enttarnt, sein Name ist nun, zumindest in Sachsen, bekannt. Sein Versuch, sich gegen eine Berichterstattung zu wehren, die zu seiner Identifizierung hätte führen können, hat genau dazu geführt.

Nun drohen ihm, so zumindest zahlreiche öffentliche Forderungen, dienstrechtliche Konsequenzen. Und dem Land eine Diskussion darüber, ob Teilnehmer an genehmigten Demonstrationen nicht prinzipiell untersagt sein sollte, Zugriff auf womöglich sensible Behördendaten zu haben.