Freitag, 22. November 2013

Straffreiheit für Fahrradfahrer

Der Führerschein könnte künftig nicht nur bei Verkehrsdelikten eingezogen werden, sondern auch als Strafe bei Vergehen wie Diebstahl. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Führerschein besitzen, gingen bei solchen Straftaten hingegen künftig leer aus. Das beschlossen die Spitzen der großen Koalition in Berlin.

Für Rückfalltäter, die über keine Fahrerlaubnis besitzen, planen Union und SPD Fernsehverbote, der Internetanschluss könnte für Menschen gesperrt werden, die Schwarzgefahren sind oder wegen Betrug und Beleidigung vor Gericht stehen. Bei Kinderpornografie, politischen Delikten und rechtsextremistischen Straftaten könnte von Gerichten bald ein sogenannter "Veggie day" als Erziehungsmaßnahme verhängt werden, während Haustierhalter damit rechnen müssen, bei einer Verurteilung wegen geringfügiger Straftaten zu einer zeitweisen Umgangssperre mit ihren tierischen Lieblingen verurteilt zu werden. Gegen Rechts- und Linksextremisten würde ersten absprachen zufolge der vorübergehende Entzug des passiven Wahlrechts zum Einsatz kommen. CDU und SPD wollen mit diesem neuen Strafkatalog, der erstmals gleiche bei gleichen Tätern mit differenzierten Sanktionen belegt, flexibler auf die Ansprüche einzelner Täter eingehen.

Einem Bericht der Zeitung "Die Welt" zufolge haben sich die Parteien in den Kapitulationsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz bereits auf ein Paket an Maßnahmen geeinigt, mit dem Gefängnisse entlastet und Täter individueller bestraft werden sollen. "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir neue, eigenständige Sanktionen im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen", heißt es in einer schriftlich festgehaltenen Vereinbarung. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende, Günter Krings (CDU), bestätigte das: "Wir wollen den Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen erweitern, um flexibler auf einzelne Täter einzugehen." So werde etwa künftig ein 36-jähriger Kraftfahrer bei einem Fall von Ladendiebstahl mit der Einziehung des Führerscheins bestraft. Wird er erneut beim Diebstahl ertappt, geht er straffrei aus, weil kein Führerschein mehr entzogen werden kann. Hier habe das Gericht aber dann die Möglichkeit, ein Fernsehverbot von bis zu sechs Wochen zu verhängen.

Die großen Koalitionäre stehen zu dieser Aussetzung des grundgesetzlich eigentlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatzes. In einer Zeit zunehmender Individualisierung komme es darauf an, die Lebenschancen einer Person als fortgesetzte sinnstiftende Bindungen an kulturelle Werte und soziale Gemeinschaften zu verstehen, hieß es aus Verhandlungskreisen. Eine totale Fremdbestimmtheit, wie sie bei einer Haftstrafe in der Regel empfunden werde, erlebten viele Straftäter als völlige Chancenlosigkeit, als Reduktion aller Optionen auf Null. "Dann breitet sich im Leben einer Person Sinnleere aus", hieß es in Berlin. Ein Fernsehverbot, der vegetarische Tag in der Woche oder der zeitweise Internetentzug, jeweils zielgerichtet angewandt, funktioniere hingegen als Warnschuß und erhalte betroffenen Straftätern damit Lebenschancen. Dass das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz später aufheben werde, sei allen klar. "Bis dahin haben wir aber allen Wählern gezeigt, dass wir auch neue Ideen umsetzen wollen."

2 Kommentare:

Tolotos hat gesagt…

Hier wird mal wieder die große Chance einer Großen Koalition zu großen Veränderungen verspielt. Jetzt hätte man endlich, in trauter Ein(igk)heit, die Scharia einführen können und stattdessen kommt dieser Mist heraus.

Anonym hat gesagt…

Und traurig geht die Welt zugrunde