Donnerstag, 23. Januar 2014

Deppenbremse: BGH schützt Verwirrte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aufsehenerregenden Prozess um die Schreibweise bestimmter Städtenamen auf die Seite der Menschen gestellt, die nicht so richtig wissen, wie man was schreibt, nichtsdestotrotz aber den Anspruch haben, immer am richtigen Ort zu landen. Wer Städtenamen registrieren lasse, die als sogenannte Tippfehler-Namen darauf spekulieren, dass Dummköpfe beim Versuch, an einen Ort zu fahren, im Navi oder bei der Fahrkartenverkaufsstelle einen ähnlich klingenden anderen Namen eingeben, müsse den Irregeleiteten, die nicht merken, dass sie beim ihm gelandet sind, umgehend Mitteilung darüber machen. Städte, deren Namen sich eng an die Namen bekannter Städte anlehnen, um blöde Touristen umzuleiten, behinderten die eigentlichen Namensinhaber, entschied der BGH, der als Maßnahme eine "Depenbremse" vorschlug.

Das Urteil ist insofern wegweisend, als dass nun deutschlandweit alle Doppelnamen und ähnliche klingenden Ortsbezeichnungen auf dem Prüfstand stehen. Das mitteldeutsche Halle etwa muss Besucher nach dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil (Az: I ZR 164/12) bereits bei der Ankunft an der Stadtgrenze darauf hinweisen, dass sie sich nicht in Halle/Westfalen befinden. Umgekehrt gilt das Gleiche. Ähnlich verhält es sich bei Aalen und Ahlen, hier müssen beide Städte mit großformatigen Deppenbremsen am Ortseingang und an Bahnstationen jeweils unübersehbar darauf hinweisen, dass sie nicht die jeweils andere Stadt sind.

Laut BGH verstieße ein Abfangen von Besuchern, die sich anderswo wähnen, gegen das Verbot unlauterer Behinderung, wenn der Nutzer nicht unübersehbar darauf hingewiesen wird, dass er sich nicht an seinem gedachten und geplanten Ziel befindet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dem betroffenen legitimen Zielort Werbeeinnahmem und Steuern verloren gingen, wenn etwa Nutzer aus Verärgerung über das enttäuschende Bild von Halle/Westfalen nie mehr nach Halle an der Saale fahren, weil sie während ihres Aufenthaltes in Westfalen glaubten, sich bereits in Halle an der Saale zu befinden.

Das letzte Tabu: Die Kraft der Dummheit

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

? Im o. g. Urteil geht es um "Tippfehlerdomains"?

ppq hat gesagt…

selbstverständlich! aber nach ansicht eines justizsprechers gilt das ab sofort auch für alle anderen anwendungsgebiete

eulenfurz hat gesagt…

Das ist schon etwas hanebüchen. Wie weit deklariert man denn einen "Tippfehler" und eignet sich somit Domains, die anderen gehören, für eigene Zwecke an? Der Betreiber hätte doch die Möglichkeit gehabt, sich alle möglichen Tippfehler-Domains zu sichern?
wetter.de, gewitter.de, unwetter.de, wette.de, water.de, vetter.de, vater.de usw. usf.

derherold hat gesagt…

Apropos "Deppenbremse", was ist das eigentlich für ein Gefühl für einen gelerneten DDR-Bürger, wenn Petitionen eingereicht werden ?

Eine Petittion, in der gefordert wird, einen TV-Journalisten zu entlassen, weil der Walter Ulbricht beleidigt hat.

Die Anmerkung hat gesagt…

Wenn man das richtige Anliegen zur richtigen zeit an die richtige Person petierte, bewegte sich meist sofort irgendwas.

Die Dame wird noch merken, daß man mit Petitionen nichts ändern kann. Schon gar nicht einen halben Meinungsführer.

ppq hat gesagt…

@herold: gerade besprachen wir es hier. diese unfassbare selbstermächtigung, nach der irgendwelche leute glauben, bei allem und jedem mitbestimmen können zu müssen.

es ist die perversion all dessen, wofür die idee mal stand.

nächstens werden sie petitionen machen, um die farbe von yoghurtbechern ändern und den geschmack von weißbier mitbestimmen zu dürfen. wo sie doch einfach nur sagen könnten: gucke ich nicht, kaufe ich nicht, trinke ich nicht mehr.

wichtigtuerische wichte.

zuversichtlich stimmt mich, dass sich solche trends schneller verlaufen als man im vorhinein denkt.