Dienstag, 23. Februar 2021

EU handelt: Neue Energieeffizienzverordnung für EU-Verordnungen

Aus Alt mach Neu: Die neue Reform der Kennzeichnung der Nachhaltigkeit von EU-Verordnungen kommt überall gut an.

Noch immer ist der große europäische Traum vom einheitlichen Energiesparladegerät für alle alle Anschlüsse nicht in Kraft getreten, doch immerhin bleibt die EU in eigener Sache kein Versprechen schuldig. Mit einer Neuordnung der Energieeffizienzlabel für EU-Verordnungen und Richtlinien der Gemeinschaft zielt die Kommission in Brüssel jetzt auf eine bessere Aussagekraft für den Energieverbrauch, der bei der Ausgestaltung, den Beratungen, den finalen Entwürfen und der Verabschiedung sowie der Umsetzung in das nationale Recht der derzeit noch 27 Mitgliedsstaaten anfällt. Dafür wurde die bisher geltende Energieeffizienzindex-Skala grundlegend überarbeitet.  

 "Supersparsame Markierung"

Statt wie seit der letzten Kennzeichnungsreform üblich in sieben Kennzeichnungsgruppen von A++ für "supersparsame Verordnung" bis hinunter zum ungeliebten E für nachzubearbeitende Verordnung sollen Richtlinien und Verordnungen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten, sich künftig wieder wie ursprünglich vorgesehen in die Klassen A bis G einordnen lassen. A steht dabei für die begehrte Klasse "supersparsam", G als letzte Kategorie markiert das gefürchtete Prädikat "geradeso".

Notwendig geworden war die erneute Reform, weil Umfragen ergeben hatten, dass die rund 400 Millionen Unionsbürger mit der 2011 neu organisierten Skala - damals kamen offiziell drei Klassen hinzu und sechs andere fielen weg - kaum etwas anfangen konnten. Verordnungen, die mit A+++ gekennzeichnet waren, weil sie schnell und unbürokratisch hatten beschlossen werden können, fanden kaum größeren Zuspruch als Richtlinien der EU-Klasse A+, weil der Unterschied kaum bekannt war. Zudem hatte schon seit Jahren keine Verordnung mehr in die Energieeffizienzklasse D und E eingeordnet werden müssen, da durch die Kommission und das EU-Parlament durchweg schnelle, transparente und damit energiesparende Verordnungen und Richtlinien erlassen worden waren.

Neuer Ordnungsrahmen

Weil D und E also kaum mehr mehr vertreten waren, nur noch einige Alt-Verordnungen, die kaum beachtet wurden, trugen diese Kennzeichnung, ließ sich für Bürgerinnen und Bürger nur selten absehen, ob eine aktuell als geltendes nationales Recht zu beachtende Brüsseler Anweisung wirklich umweltverträglich, energiesparend und nachhaltig gestaltet worden war. Darunter litt die Akzeptanz der einheitlichen Leitung und Führung des Kontinentes gerade in Corona-Zeiten.

Angesichts der Anzahl von Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbeschlüssen, die Europa produziert, gilt eine bessere Auszeichnung der allgemein höheren Energieeffizienz der sogenannten Rechtsakte aber als Erfolgsgeheimnis der auch schon mit dem Friedensnobelpreis geehrten Union. Allein im vergangenen Jahr gelang es Europäischem Rat, Europäischem Parlament und EU-Kommission trotz der viel beklagten EU-Bürokratie, insgesamt mehr als 1.200 wegweisende und verbindliche Beschlüsse zu fassen, auf die Bürgerinnen und Bürger bereits sehnlichst warteten. Corona hatte hier vieles erschwert und verlangsamt, denn 2019, im letzten Jahr vor der Pandemie, waren sogar 1.500 Rechtsakte gelungen - vier an jedem Tag des Jahres, fast sieben sogar an jedem Arbeitstag. 

Energieverträgliche Markierungen

Um künftig jedoch mehr Luft nach oben zu den begehrten energieverträglichen Markierungen aus dem sogenannten grünen Bereich zu haben, hat die EU die Neuskalierung des Energieeffizienzindex für Verordnungen (EU-EEIfVO) so gefasst, dass demnächst alle regulär und mit normaler Rasanz verordneten Rechtsakte vom Europäischen Amt für die Klassifizierung von Verordnungen (EUAfKVO) automatisch die beiden obersten Klassen A und B sortiert und entsprechend ausgezeichnet werden. Das soll das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Institutionen weiter stärken. Vor allem nach dem von Kommissionschefin Ursula von der Leyen öffentlich gemachten solidarischen Impfdebakel, das vielerorts noch immer noch verstanden wird, gilt das als wichtige und vertrauensbildende Maßnahme.

Wählerinnen und Wähler sind damit nicht mehr gezwungen, sich an Verordnungen zu halten, deren Entstehung nicht nachhaltig war oder sich sogar energieineffizienten Verhandlungsprozessen über Jahre hinweg verdankt. Natürlich erhofft sich die EU, dass der jährliche Energieverbrauch, der in den EU-Institutionen anfällt, die mit der Schaffung so vieler umfassender Regelwerke beschäftigt sind, der Markierung nacheilt. 

Energiebedarf soll nacheilen

Planmäßig soll der prognostizierte Energiebedarf von Rat, Kommission, Trilog, Brüsseler Beraterfirmen und beratenden Kanzleien bis 2030 voraussichtlich auf dann nur 13 TWh/Jahr fallen. Bereits ab dem 1. März ist die neue Skalierung gültig, der die Mitgliedsstaaten noch zustimmen müssen, damit entsprechende neue Label gedruckt und kennzeichnungspflichtige Gesetzblätter unionsweit umgelabelt werden können. Nationale Gesetze werden bis voraussichtlich 2024 neu eingeordnet. Bei Regelungen der Länder gilt eine Übergangsfrist bis 2026, weil die begehrten neuen A-Plus-Klassen vorerst nur EU-Akten vorbehalten sind, die mit erneuerbaren Energien durchberaten worden. 

Perspektivisch soll dann in jeder Kategorie regelmäßig nachgeschärft werden, aber nur etwa alle zehn Jahre und ohne erneute Umbenennung. Bis dahin steht nun in der nächsten Zeit einige Arbeit ins Haus: Ämter und Behörden überall auf dem Kontinent müssen umetikettieren, neu ausschildern und ihre Verordnungsdatenbanken auf den neuesten Stand bringen.


Keine Kommentare: